Hallo!
Ich habe eine Frage...
Ich bin im Einzelhandel tätig (Schwerpunkt Orthopädie)
Arbeite Vollzeit und bin jetzt in der 15ssw
Laut unseren Mutterschutz Unterlagen darf man ab 21 ssw nur mehr 4 Std stehen?
Wie kann ich das jetzt verstehen? Bekomme ich dann ein Teil BV? Da wir keine sitzende Arbeit haben weiß ich nicht wies dann weiter geht? Wir haben auch 2 Stunden Mittag da wir in der Zeit geschlossen haben. Ein Aufenthaltsraum steht uns nicht direkt zur Verfügung. Ist nur eine kleine kammer wo wir unsere Reservierung gelagert haben!
Freue mich auch antworten!!
Kommentare
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Prinzipiell ist der AG verpflichtet dir eine Sitzmöglichkeit zu schaffen und wenn es nur ein Stuhl hinter dem Tresen ist.
Musst du denn die Mittagspause dort verbringen?
BV gibt es da sicher nicht. Wie gesagt der AG muss sich an das Mutterschutzgesetz halten, wenn er das nicht macht kannst du das Arbeitsinspektorat einschalten. Die sind meist sehr erfinderisch wie man auf kleinem Raum Sitzgelegenheiten schafft.
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So wurde das auch gehandhabt obwohl ich weiter vollzeut gemeldet war u das normale gehalt bezogen hab. Also nur 4stden/Arbeitstag im stehen durchgehend verrichten wenn keine moeglichkeit besteht sitzend weiter zu arbeiten (lt Mutterschutzgesetz).
Bei risikoschwangerschaften (mehrlinge od man ist ueber 35 jahre alt) gelten glaub ich eigene regelungen.
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Ja, Ich bleibe meistens im Geschäft da wir 2 Stunden geschlossen haben..
Ich habe nur aus der WKO Seite im Internet herausgelesen dass eben nur 4 Stunden stehend verrichtet werden dürfen und den Rest sitzend.
Das hat mich bissl verwirrt..
Jen 84: das heißt du hast nur mehr 4 Std gearbeitet und den gleichen verdienst bekommen weil sie dich nicht sitzend beschäftigen konnten? Das wäre dann bei mir das selbe.. War das dann so ein Teil BV?
Lg
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Wenn dir dein Arbeitgeber keinen Sessel zur Verfügung stellen kann, muss er dich dann freistellen und deinen Gehalt weiter bezahlen.
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Wir haben schon einen Sessel aber nicht im Geschäft nur im "Aufenthaltsraum und wenn viel los ist bringt das ja nichts.
Lg
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auch wenn viel los ist, darfst du jederzeit eine Pause machen und dich hinsetzen bzw auch hinlegen! Das muss dir als Schwangere jederzeit ermöglicht werden.
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Punkt "Ausruhen während der Arbeit"
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Dankeschön!!
LG
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Man darf uebrigens vorher bis zur 21 ssw auch nur 4 stden durch arbeiten, dann muss sogar von Gesetz her eine Pause eingelegt werden ehe man weiter arbeitet.
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Dann schau ma mal was bei mir rauskommt!!