Ab der 21. SSW nur mehr 4 Std. stehen?

bearbeitet 28. 08. 2017, 10:57 in Schwangerschaft
Hallo!

Ich habe eine Frage...

Ich bin im Einzelhandel tätig (Schwerpunkt Orthopädie)
Arbeite Vollzeit und bin jetzt in der 15ssw
Laut unseren Mutterschutz Unterlagen darf man ab 21 ssw nur mehr 4 Std stehen?
Wie kann ich das jetzt verstehen? Bekomme ich dann ein Teil BV? Da wir keine sitzende Arbeit haben weiß ich nicht wies dann weiter geht? Wir haben auch 2 Stunden Mittag da wir in der Zeit geschlossen haben. Ein Aufenthaltsraum steht uns nicht direkt zur Verfügung. Ist nur eine kleine kammer wo wir unsere Reservierung gelagert haben!

Freue mich auch antworten!! :)

Kommentare

  • Lt Mutterschutzgesetz darfst du ab 21.SSW nur mehr 4 Stunden am Stück stehend arbeiten. Dann muss dir der AG die Möglichkeit zum Hinsetzen geben. Du kannst also z.B. Vormittags von 8:00-12:00 stehend arbeiten und wenn dann die 2 Stunden Mittagspause sind musst du dich halt 2 Stunden hinsetzen wenn es dir zuviel wird und danach kannst du auch wieder 4 Stunden stehen.
    Prinzipiell ist der AG verpflichtet dir eine Sitzmöglichkeit zu schaffen und wenn es nur ein Stuhl hinter dem Tresen ist.
    Musst du denn die Mittagspause dort verbringen?
    BV gibt es da sicher nicht. Wie gesagt der AG muss sich an das Mutterschutzgesetz halten, wenn er das nicht macht kannst du das Arbeitsinspektorat einschalten. Die sind meist sehr erfinderisch wie man auf kleinem Raum Sitzgelegenheiten schafft.
  • Ich bin auch im Einzelhandel taetig. bei meiner 1. Ss kam jemand von dwr Ak zu uns die mich aufklaerte. Und die erklaerte mir dass man ab der 21. ssw nur noch 4 stden am stueck im stehen/pro tag u max 20 wochenstunden arbeiten darf (der rest geht auf zeitausgleich um die 38,5 wochenstunden zusammen zu bekommen).

    So wurde das auch gehandhabt obwohl ich weiter vollzeut gemeldet war u das normale gehalt bezogen hab. Also nur 4stden/Arbeitstag im stehen durchgehend verrichten wenn keine moeglichkeit besteht sitzend weiter zu arbeiten (lt Mutterschutzgesetz).

    Bei risikoschwangerschaften (mehrlinge od man ist ueber 35 jahre alt) gelten glaub ich eigene regelungen.
  • Erstmal danke für die Antworten...
    Ja, Ich bleibe meistens im Geschäft da wir 2 Stunden geschlossen haben..
    Ich habe nur aus der WKO Seite im Internet herausgelesen dass eben nur 4 Stunden stehend verrichtet werden dürfen und den Rest sitzend.
    Das hat mich bissl verwirrt..

    Jen 84: das heißt du hast nur mehr 4 Std gearbeitet und den gleichen verdienst bekommen weil sie dich nicht sitzend beschäftigen konnten? Das wäre dann bei mir das selbe.. War das dann so ein Teil BV?

    Lg




  • Habt ihr den keinen Sessel im Geschäft (bzw. hinter der Kassa z.B.) auf den du dich während der Arbeitszeit immer wieder setzen kannst? Dann müsstest nicht stehen!

    Wenn dir dein Arbeitgeber keinen Sessel zur Verfügung stellen kann, muss er dich dann freistellen und deinen Gehalt weiter bezahlen.
  • Das Problem ist das wir ein "Vollbedienungsgeschäft" sind und jeder seinen Kunden bis zum Schluss bedient und kassiert. Bei der Kasse ist nur eine kleine Stehtheke mit Computer. Bin im Sanitäts Bereich zuständig. Und eine sitzende Arbeit haben wir nicht..
    Wir haben schon einen Sessel aber nicht im Geschäft nur im "Aufenthaltsraum und wenn viel los ist bringt das ja nichts.

    Lg
  • @Steph94
    auch wenn viel los ist, darfst du jederzeit eine Pause machen und dich hinsetzen bzw auch hinlegen! Das muss dir als Schwangere jederzeit ermöglicht werden.
  • Aja, da stehts eh drin :)
    Dankeschön!!
    LG
  • vielleicht reicht da schon ein Hocker bei der Stehtheke, dann könntest du dort ja auch sitzen. Hab mal in einer Bank gearbeitet und am Schalter bei uns war das dann auch so, dass die Schwangeren einen Hocker bekommen haben.
  • Ja eh. Werd einfach nochmal nachfragen beim Arbeitsinspektorat. Dann weiß ich was Sache ist :)
  • @Steph94 ja genau die restlichen stunden wurden im Dienstplan als "Freistellung" eingetragen hab aber weiterhin das volle Gehalt bezogen. Ich hatte keine Moeglichkeit weiter sitzend zu arbeiten.

    Man darf uebrigens vorher bis zur 21 ssw auch nur 4 stden durch arbeiten, dann muss sogar von Gesetz her eine Pause eingelegt werden ehe man weiter arbeitet.
  • Danke für die Antwort!! :)
    Dann schau ma mal was bei mir rauskommt!!
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