Soweit ich weiß kann man wenn der Vater bekannt ist und ned zahlt, einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen. Dann wird es von der Kinder-und Jugendhilfe ausbezahlt und vom Vater eingefordert. Is aber oft ned so einfach, je nach Fall braucht es dazu oft das Gericht für Dinge wie Unterhalt festsetzen, Vaterschaft feststellen, etc. Und soweit ich weiß muss der Vater auf jeden Fall bekannt sein (Vaterschaftsanerkennung oder Test) und das Geld einbringbar sein. Aber am besten beim zuständigen JA nachfragen, kann gut sein, dass es da auch je nach Bundesland Unterschiede gibt? !
ich meinte eh den unterhalt also die alimente.. ist alles geklärt nur ich hab vergessen zu fragen wann das geld dann angewiesen wird vom jugendamt ☺mit wann meinte ich, obs da bestimmte fristen wie zb bei der familienbeihilfe (jeden 10. des monats) gibt
Hallo
Ich bekomme den Unterhalt immer recht Am Anfang des Monats je nachdem wie die Tage fallen zwischen 1-5. Ist jedoch ein Vorschuss und wird vom Gericht überwiesen.
Bekomme Unterhalt immer zwischen 3.-6. des Monats (damals Jugendamt & jetzt Gericht dasgleiche )
Hey!1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren
Hey & Hallo im Forum!
Neu hier? Dann tritt der BabyForum-Community bei um alle Inhalte zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen! Hier lang...
Kommentare
1,138
11,331
Wenn du die Familienbeihilfe vom Finanzamt meinst um den 10. Des Monats (in Wien)
2,351
2,351
3,113
Ich bekomme den Unterhalt immer recht Am Anfang des Monats je nachdem wie die Tage fallen zwischen 1-5. Ist jedoch ein Vorschuss und wird vom Gericht überwiesen.
1,748