@Claire1985 welcher Kollektivvertrag ist es denn? Eine pauschale Antwort kann man da nicht geben. Es gibt zum Beispiel auch Kollektivverträge die sagen, dass du keinen Sonderurlaub bekommst für die Eheschließung wenn diese am Wochenende ist, oder ein Umzug ohne eigenen Hausrat keinen Sonderurlaub gibt usw.
Wichtig noch ob Angestellter oder Arbeiter
@Claire1985
Wie oben erwähnt kommt es auf den kollektivvertrsg an was deinem Partner zusteht ist 1 Woche pflegeurlaub mit der Bestätigung für'n KS vom Krankenhaus stellt der Hausarzt den pflegeurlaub aus. Mein LG bekam nur diesen aber keinen Sonderurlaub
@Desire
Also uns wurde gesagt dass Pflegeurlaub vom Arzt ausgestellt wird und der darf Max 1 Woche ausstellen das hatte bei uns nichts mit dem Arbeitgeber zu tun
Die Pflegefreistellung ist ein gesetzlicher Anspruch.
Sonderurlaub wird zwar für die Amtswege häufig genutzt muss aber nicht am geburtstermin selbst konsumiert werden und diesen Anspruch regelt der Kollektivvertrag. Nicht jede Branche hat diesen Passus.
Der Arbeitgeber hat die dienstfreistellung aus wichtigem Grund jedoch schon zu gewähren. Dann gibt es die Pflegefreistellung. Die bekommt man nach einem Kaiserschnitt und das wird vom Arzt eben auch bestätigt. Ein muss ist das jedoch nicht. Es obliegt dem DG ob er eine Bestätigung verlangt oder nicht. Die Kosten muss er dafür ja auch tragen.
Und sollte die Betreuung ausfallen vom Kind, dann darf man auch Pflegefreistellung nehmen auch wenn das Kind nicht krank ist, dafür muss es aber einen sehr wichtigen Grund geben warum man das Kind nirgends anders in Betreuung geben kann.
Pflegeurlaub gibt es natürlich auch einen maximalanspruch
Sonderurlaub is je nach KV. Bei uns haben wir es für den Tag der Geburt genutzt.
Pflegefreistellung hat der Arzt geschrieben nach dem KS, sobald ich vom KH daheim war. Musste ja einerseits ich versorgt werden, aber auch das Baby, da ich mich selbst noch ned um alles kümmern konnte.
@ifmamkl89 nein, außer es gibt einen gesundheitlichen Grund, dass du gepflegt werden musst bzw das Baby ned versorgen kannst. Nachm KS kannst dich ja noch ned so bewegen, darfst nix heben, etc.
Pauschal kann man leider nicht sagen dass der Mann beim KS automatisch eine Woche Pflegefreistellung bekommt.
Der Arzt muss die Pflegebedürftigkeit feststellen, bzw hat man überhaupt keinen Anspruch wenn im selben Haushalt jemand lebt, der nicht arbeiten geht, zb Oma oder Opa.
@FairyFay wieso sollte man bei einer Spontangeburt keine Pflegefreistellung bekommen? Mein Mann hat bei beiden Geburten problemlos eine bekommen und es waren beide Spontangeburten :thinking_face:
@maxi
automatisch gibt's gar nix, hab ich aber auch ned geschrieben. Bei mir wars so und auch notwendig und wie schon gesagt, es braucht immer einen Grund für den Arzt, dass es gesundheitlich nötig ist.
Und ja, wenn noch wer daheim ist, der pflegen könnte, gehts ned. Das betrifft aber sicher weniger als umgekehrt
@FairyFay
Hast natürlich recht.
Ich wollte es nur erwähnen, damit nicht der Eindruck entsteht, also ob das so selbstverständlich wäre.
Meist ist man ja etliche Tage im KH und dann stellen Ärzte das auch nicht mehr so gerne aus.
AG von meinem EX wollte damals sogar meldebestätigung von mir.
Und da seine Eltern zwar auf dem Hof, aber im separaten Haus Leben, war das seinem AG gar nicht recht, weil ja schon 1 Woche seit der Geburt vergangen war.
@FairyFay da muss ich mich jetzt auch kurz mal auf die Seite vom AG stellen. Wenn du nach 4 Tagen aus dem Spital gehst, obwohl du noch Pflege brauchst soll der Arbeitgeber es deinem Mann einfach zahlen daheim zu sein? Das ist irgendwie auch nicht fair.
Es gibt viele Gründe in denen das gebraucht wird und ich finde das auch toll geregelt in Österreich. Da hinken viele hinterher. Leider wird das aber auch total oft ausgenutzt und dieser Unmut der dadurch entsteht, da hab ich Verständnis.
Für den Mann ist es während dem Mutterschutz bzw der Karenz nicht möglich für sein Kind Pflegeurlaub zu bekommen, das bekommt man dann für die Frau/Lebensgefährtin. Denn für die Betreuung selbst ist ja jemand da. Aber auch dann hat man zu schauen sich etwas zu organisieren und es ist nicht Voraussetzung dass derjenige der pflegt im Haushalt lebt. @maxi
Also pflegefreistellung bei spontaner Geburt ist durchaus üblich. Ich hab im Geburtshaus entbunden und bin am selben Tag Heim (geht dort gar nicht anders) und hätte es sicher nicht alleine geschafft. Hab sehr mit Kreislaufgekämpft.
Finde es übrigens nicht unfair dem AG gegenüber früh nach Hause zu gehen. Es ist ein riesiger Unterschied ob mich fremde oder mein Mann pflegen... und dem Steuerzahler kostet es insgesamt weniger, wenn man ambulant Heim geht... des einen Freud, des anderen Leid...
Ich denke es hat ja wsl seinen Grund warum man früher heimgeht, obwohls einem vlt ned so gut geht und man pflege braucht.
sei das fehlende ruhe im KH oder was auch immer
wenn ma heimgeht weils einem gut geht, bekommt man ja auch keinen pflegeurlaub bzw sollte es nicht so sein (gibt sicher welche die das ausnutzen)
@antje
Da ging es darum, ob nicht jemand im HH lebt, der die Pflege übernehmen kann.
Immerhin fällt für den AG damit ein Arbeitnehmer eine zusätzliche Woche aus.
Und wie du schon geschrieben hast, vielfach wird es ausgenutzt und drumherum sind manche AG einfach genauer.
@antje
Ich finde es sogar gut, so früh wie möglich mit dem Baby aus dem Spital raus und heim zu gehen, den für ein Baby is ein Spital ned der richtige Ort. Is halt meine persönliche Meinung. Und auch Stillen zb funktioniert daheim meist viel besser als im KH mit all dem Stress und den Leuten. Außerdem kommt man daheim viel besser zur Ruhe und kann sich schneller erholen. Klar ist es für die AG ned so angenehm, wenn jemand ein paar Tage ausfällt, aber damit muss jeder AG rechnen, dass die 1 Woche Pflegeurlaub, die rechtlich geregelt ist, auch mal anfällt in manchen Fällen. Niemand muss gleich eine ganze Woche gehen, aber oft brauchts halt a paar Tage. Und da is a Geburt oder a andere OP oder sonst a Krankheit egal.
Und wenn es Ärzte geben sollte, die das auch ohne Grund ausstellen, dann is das ein anderes Problem. Aber das kann man ned denen anlasten, die es brauchen.
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Kommentare
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Wichtig noch ob Angestellter oder Arbeiter
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Wie oben erwähnt kommt es auf den kollektivvertrsg an was deinem Partner zusteht ist 1 Woche pflegeurlaub mit der Bestätigung für'n KS vom Krankenhaus stellt der Hausarzt den pflegeurlaub aus. Mein LG bekam nur diesen aber keinen Sonderurlaub
Alles Liebe für deine Geburt
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Meine Meinung:
Pflegefreistellung kommt auf den Arbeitgeber darauf an wie lange er gewährt.
Und Sonderurlaub für die Amtswege die man danach zu erledigen hat.
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Also uns wurde gesagt dass Pflegeurlaub vom Arzt ausgestellt wird und der darf Max 1 Woche ausstellen das hatte bei uns nichts mit dem Arbeitgeber zu tun
Sonderurlaub muss der AG nicht genehmigen
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Die Pflegefreistellung ist ein gesetzlicher Anspruch.
Sonderurlaub wird zwar für die Amtswege häufig genutzt muss aber nicht am geburtstermin selbst konsumiert werden und diesen Anspruch regelt der Kollektivvertrag. Nicht jede Branche hat diesen Passus.
Der Arbeitgeber hat die dienstfreistellung aus wichtigem Grund jedoch schon zu gewähren. Dann gibt es die Pflegefreistellung. Die bekommt man nach einem Kaiserschnitt und das wird vom Arzt eben auch bestätigt. Ein muss ist das jedoch nicht. Es obliegt dem DG ob er eine Bestätigung verlangt oder nicht. Die Kosten muss er dafür ja auch tragen.
Und sollte die Betreuung ausfallen vom Kind, dann darf man auch Pflegefreistellung nehmen auch wenn das Kind nicht krank ist, dafür muss es aber einen sehr wichtigen Grund geben warum man das Kind nirgends anders in Betreuung geben kann.
Pflegeurlaub gibt es natürlich auch einen maximalanspruch
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Pflegefreistellung hat der Arzt geschrieben nach dem KS, sobald ich vom KH daheim war. Musste ja einerseits ich versorgt werden, aber auch das Baby, da ich mich selbst noch ned um alles kümmern konnte.
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Der Arzt muss die Pflegebedürftigkeit feststellen, bzw hat man überhaupt keinen Anspruch wenn im selben Haushalt jemand lebt, der nicht arbeiten geht, zb Oma oder Opa.
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automatisch gibt's gar nix, hab ich aber auch ned geschrieben. Bei mir wars so und auch notwendig und wie schon gesagt, es braucht immer einen Grund für den Arzt, dass es gesundheitlich nötig ist.
Und ja, wenn noch wer daheim ist, der pflegen könnte, gehts ned. Das betrifft aber sicher weniger als umgekehrt
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Hast natürlich recht.
Ich wollte es nur erwähnen, damit nicht der Eindruck entsteht, also ob das so selbstverständlich wäre.
Meist ist man ja etliche Tage im KH und dann stellen Ärzte das auch nicht mehr so gerne aus.
AG von meinem EX wollte damals sogar meldebestätigung von mir.
Und da seine Eltern zwar auf dem Hof, aber im separaten Haus Leben, war das seinem AG gar nicht recht, weil ja schon 1 Woche seit der Geburt vergangen war.
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Es gibt viele Gründe in denen das gebraucht wird und ich finde das auch toll geregelt in Österreich. Da hinken viele hinterher. Leider wird das aber auch total oft ausgenutzt und dieser Unmut der dadurch entsteht, da hab ich Verständnis.
Für den Mann ist es während dem Mutterschutz bzw der Karenz nicht möglich für sein Kind Pflegeurlaub zu bekommen, das bekommt man dann für die Frau/Lebensgefährtin. Denn für die Betreuung selbst ist ja jemand da. Aber auch dann hat man zu schauen sich etwas zu organisieren und es ist nicht Voraussetzung dass derjenige der pflegt im Haushalt lebt. @maxi
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Finde es übrigens nicht unfair dem AG gegenüber früh nach Hause zu gehen. Es ist ein riesiger Unterschied ob mich fremde oder mein Mann pflegen... und dem Steuerzahler kostet es insgesamt weniger, wenn man ambulant Heim geht... des einen Freud, des anderen Leid...
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sei das fehlende ruhe im KH oder was auch immer
wenn ma heimgeht weils einem gut geht, bekommt man ja auch keinen pflegeurlaub bzw sollte es nicht so sein (gibt sicher welche die das ausnutzen)
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Da ging es darum, ob nicht jemand im HH lebt, der die Pflege übernehmen kann.
Immerhin fällt für den AG damit ein Arbeitnehmer eine zusätzliche Woche aus.
Und wie du schon geschrieben hast, vielfach wird es ausgenutzt und drumherum sind manche AG einfach genauer.
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Ich finde es sogar gut, so früh wie möglich mit dem Baby aus dem Spital raus und heim zu gehen, den für ein Baby is ein Spital ned der richtige Ort. Is halt meine persönliche Meinung. Und auch Stillen zb funktioniert daheim meist viel besser als im KH mit all dem Stress und den Leuten. Außerdem kommt man daheim viel besser zur Ruhe und kann sich schneller erholen. Klar ist es für die AG ned so angenehm, wenn jemand ein paar Tage ausfällt, aber damit muss jeder AG rechnen, dass die 1 Woche Pflegeurlaub, die rechtlich geregelt ist, auch mal anfällt in manchen Fällen. Niemand muss gleich eine ganze Woche gehen, aber oft brauchts halt a paar Tage. Und da is a Geburt oder a andere OP oder sonst a Krankheit egal.
Und wenn es Ärzte geben sollte, die das auch ohne Grund ausstellen, dann is das ein anderes Problem. Aber das kann man ned denen anlasten, die es brauchen.