Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld

Ihr lieben,

mein Geburtstermin ist erst im Juli aber ich mach mir große Sorgen um die finanzielle Lage.
Ich habe mir ausgerechnet wie viel im Monat etwa rausschauen würde, es wäre irgendwie machbar wenn ich lebe wie eine Kirchenmaus.

Mein Freund verdient zwar nicht schlecht, hat im Sommer aber eine Wohnung gekauft und muss den Kredit zurückzahlen.
Ich bin im Internet auf die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld gestoßen. Dort klingt das recht einfach, dass man das erhält, Voraussetzungen scheinen nur 1. kein gemeinsamer Wohnsitz mit dem Vater und 2. kein Zuverdienst von über 6800,00 Euro zu sein. So einfach kann ich mir das aber nicht vorstellen. Da ich bis März noch arbeiten kann muss ich rechnen ob sich die Zuverdienstgrenze 2018 noch ausgeht aber spätestens 2019 könnte ich die Beihilfe beantragen.

Hat jemand von euch Erfahrung damit?

Kommentare

  • AsakoAsako

    1,985

    bearbeitet 27. 10. 2017, 13:05
    Gemeinsamer Wohnsitz ist kein Problem!

    Ich hab die Beihilfe bezogen für 12 Monate und es ist in der Tat recht einfach. Auf dke Zuverdienstgrenzen musst du halt aufpassen.

    "Die Zuverdienstgrenze für die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld beträgt für den das Kinderbetreuungsgeld beziehenden Elternteil 6.800 Euro pro Kalenderjahr (ab dem Jahr 2017).
    Für die Ehegattin/den Ehegatten oder die Lebenspartnerin/den Lebenspartner beträgt die Zuverdienstgrenze 16.200 Euro pro Kalenderjahr."

    Mehr gibt's wirklich nicht zu beachten.
  • das interessiert mich jetzt auch ☺️

    @asako weisst du zufällig wie es ist wenn der kv nicht im selben haushalt lebt?
  • @ohmy ich kopier mal von der help.gv Seite

    Voraussetzungen

    Folgende Personengruppen haben, wenn sie ebenfalls einen Anspruch auf Auszahlung des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes haben und einkommensschwach sind (also die Beihilfen-Zuverdienstgrenze nicht überschreiten) einen Anspruch auf Gewährung der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld:

    - Alleinerziehende, wenn sie eine verbindliche Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass sie alleinstehend sind
    HINWEIS
    Als alleinstehend gelten Mütter/Väter, die ledig, geschieden oder verwitwet sind und in keiner Lebensgemeinschaft leben; weiters alleinstehende Mütter/Väter, deren getrennt von ihnen lebender Ehepartner/lebende Ehepartnerin nicht für den Unterhalt des Kindes sorgt.

    - Mütter und Väter, die verheiratet sind oder in einer Lebensgemeinschaft leben

    Hilft dir das weiter? Ansonsten müsste ich nochmal genauer googeln, Aber auf der homepage von help.gv ist's eigentlich gut beschrieben :3
    ohmy
  • @asako vielen lieben dank!
    Asako
  • bearbeitet 1. 11. 2017, 08:06
    @Asako danke dir! :)

    Es bedeutet aber auch, wenn der Vater mehr als 16.200 pro Jahr in seinem 40h Job verdient und wir in einem gemeinsamen Haushalt leben der Anspruch auf die Beihilfe verfällt oder?

    ich tu mir ein wenig schwer mit der Phrase "Zuverdienstgrenze für Lebenspartner". Bedeutetet Zuverdienst in diesem Fall Verdienst, also sein ganz normaler Gehalt oder was ist damit gemeint?
    Und werden bei solchen Berechnungen Kreditrückzahlungen berücksichtigt?

    Und ich bitte noch um einen Tipp, an welche Stelle wende ich mich denn bei solchen Fragen? Ich wäre auf die Arbeiterkammer gegangen, aber ich weiß nicht ob ich dort solche Fragen stellen kann, um nicht vielleicht schlechter auszusteigen als ich müsste.
  • @merveille Zuständig ist dafür deine Krankenkasse, nicht die Arbeiterkammer
    Und ja als Zuverdienst ist unter anderem das Gehalt gemeint, ob Kreditzahlungen berücksichtigt werden, weiß ich nicht, kann es mir aber nicht vorstellen

    Grundsätzlich wenn dein Lebenspartner zu viel verdient, kannst du dennoch Beihilfe bekommen. Die wird halt je nachdem, wie viel er verdient, vermindert. Da würde ich einfach mal bei der Krankenkasse anfragen, ob bei euch ein Antrag Sinn macht =)
  • Beim Zuverdienst werden keine „Ausgaben“ abgezogen. Wir haben selber auch einen Kredit von monatlich ca 750 zum zahlen. Bin derzeit noch in Karenz vom ersten (unbezahlt) und im April kommt dann unser zweiter Zwerg. Bis dahin können wir den Kredit noch gut bezahlen weil ich vor der 1.SS mir einiges weggespart habe. Nächstes Jahr werden wir dann den Kredit wahrscheinlich aussetzen bis ich wieder arbeiten geh. Ist das bei euch vielleicht eine Option? Habt ihr das im Kreditvertrag geregelt?
  • Und als Zuverdienst wird das steuerpflichtige Einkommen bezeichnet. Im Regelfall ist das Brutto minus Sozialversicherung.

    https://www.sozialversicherung.at/kbgZuverdienstrechner/views/home.xhtml
  • Vielen lieben Dank ihr Zwei!!! Es ist so schwer von 6 verschiedenen Seiten das rauszulesen was man braucht und es dann auch zu verstehen.

    Mein Freund kann den Kredit nicht aussetzen, aber sein Vater könnte für eine gewisse Zeit einspringen.

    Nach weiteren 5 Stunden Recherche scheine ich endlich Licht am Ende des Tunnels zu sehen. :)
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