Wie funktionieren die Karenzvarianten?

bearbeitet 14. 12. 2012, 23:31 in Karenz & Rechtliches
Hallo Ich hab mal eine ganz blöde Frage!
Ich habe die Variante 30+6 genommen! Warum muss ich dann nach 24 Monaten schon wieder arbeiten gehen?
Ich steh glaub ich auf der Leitung oder so.
Kann mir da jemand Auskunft geben. Ich möchte ja die 30 Monate gehen die ich angegeben habe!

Kommentare

  • Das KBG und die Karenzdauer haben nichts miteinander zu tun.....
    Du kannst zB nur 12 Monate Geld beziehen und daheim bleibst 24 Monate....
    Du hast nur 24 Monate Kündigungsschutz!!!!
  • Also kann ich meine 30Monate zuhause bleiben und muss das nur dem Finanzamt sagen?
  • Wieso dem Finanzamt? Du kannst 30 Monate daheim bleiben, wenn in Dienstgeber mitspielt....
  • 30+6 ist ja eine variante des kinderbetreuungsgeldes!! das heißt ja nur, dass du solange geld kriegst!! Karenz ist eine GANZ andere sache!! Karenz musst dir mit dem Arbeitgeber ausmachen! Normalerweise sind es 2 jahre, alles was darüber hinausgeht muss man beantragen!! zumindest in meiner sparte ist das so! aber "normal" sind 2 jahre karenz!! karenz selbst hat mit dem Kinderbetreuungsgeld gar nichts zu tun! ich zb bekomme 1 jahr geld und habe trotzdem 2 jahre karenz!! verstehst??
    was das jetzt mit dem finanzamt zu tun haben soll, versteh ich nicht!! :-?
  • na dass hab ich auch nicht gewusst jetzt kenn ich mich überhaupt nicht mehr aus.hab letztens mit einer gesprochen die hat die 15 monate oder so genommen und hat mir überhaupt gesagt das dass ab dem tag der geburt und nicht nach den mutterschutz ist.wo kann man sich da erkunden?und wenn ich nur 1 jahr nehme wer zahlt mir dann das 2te jahr wenn ich in karenz bin?
  • Die Monate werden ab Geburt gerechnet.... ich habe die 12+2 Variante genommen, somit gehe ich wieder arbeiten wenn Zwerg 1 Jahr alt ist - könnte aber auch zuhause bleiben (bis zum 2ten Lebensjahr), mich beim Mann versichern lassen und vom Erspartem leben.... so als Beispiel.....


  • Auskunft bekommst bei der AK oder beim Familienministerium.....
  • Genau, das eine hat nix mit dem andern zu tun, du kannst dir ja zb 30 Monate nehmen und nach nem Jahr wieder arbeiten gehn, musst nur auf die zuverdienst grenze aufpassen ... Karenz machst du dir mit deinem dienstgeber aus, der kann dir natürlich auch 2.5 Jahre erlauben :-)
  • naja, das zweite jahr bezahlt bei mir mein sparbuch!! :-D hab die gehaltsabhängige variante und spare halt monat für monat die hälfte weg fürs zweite jahr!!!
    ich wùrde mal mit deinem AG sprechen!! hast du nicht ein schreiben gekriegt, wo alles genau drinnen steht???
  • hallo liebe mamis..

    Wie schon vorher gesagt bin ich ziemlicj neugierig und hab viele viele Fragen.

    Eine davin ist KBG. Wer entscheidet welche Variante ausgesucht wird?

    Bzw. wenn die Mam entscheidet wonach muss sie sich richten?

    Es gibt ja mehrere Varianten bin zwar nicht detailliert informiert aber ich glaube 3 oder 4 Variantem gibt es?

    LG
  • Es gibt 5 varianten und das entscheiden im idealfall beide partner zusammen.
    Gib bei google kinderbetreuungsgeld ein, da findest die varianten (kann am handy keine links einfügen)
    Wichtig ist kbg und karenz haben NICHTS miteinander zu tun. Du kannst z.b.1 jahr geld beziehen, aber 2 jahre in karenz gehen. Nur bist du ohne den bezug vom kbg nicht versichert! Du müsstest dich beim partner mitversichern lassen.
    Am besten schau einfach mal nach und wenn du dann fragen hast, frag. Sonst schreib ich da noch bis morgen :D
  • hallo mama lieben dank fur die info werd mich uber google schlau machen - bzw hier : ) LG
  • mama_201304 wrote:
    Es gibt 5 varianten und das entscheiden im idealfall beide partner zusammen.
    Gib bei google kinderbetreuungsgeld ein, da findest die varianten (kann am handy keine links einfügen)
    Wichtig ist kbg und karenz haben NICHTS miteinander zu tun. Du kannst z.b.1 jahr geld beziehen, aber 2 jahre in karenz gehen. Nur bist du ohne den bezug vom kbg nicht versichert! Du müsstest dich beim partner mitversichern lassen.
    Am besten schau einfach mal nach und wenn du dann fragen hast, frag. Sonst schreib ich da noch bis morgen :D


    Hallo mama ich hab doch noch mal eine Frage : )

    Wie sieht es eigentlich aus wenn der Kindesvater Auslander ist und auch im Ausland nicht EU arbeitet?

    Als Staatsburgerin habe ich da trotzdem Recht auf KBG etc?

    LG
  • Wenn du hier lebst mit deinem kind zusammen und auch die staatsbürgrrschaft hast, ist es kein problem.
  • mama_201304 wrote:
    Wenn du hier lebst mit deinem kind zusammen und auch die staatsbürgrrschaft hast, ist es kein problem.

    Also der Vater ist dann im Prinzip 'egal' solange Frau mit Baby dort ist? Hab im Internet nämlich etwas uber Vaterschaft anerkennen gelesen.. Naja wie gesagt bin sehr neugierig. Muss einfach mehr lesen : ) Danke dir.
  • Die anerkennung der vaterschaft ist für das kbg egal. Nur wenn er das nicht macht, steht auf der geburtsurkunde vom kind nicht sein name und falls ihr euch trennt, gibts auch keine alimente. Aber kbg kriegst du trotzdem :)
  • mama_201304 wrote:
    Die anerkennung der vaterschaft ist für das kbg egal. Nur wenn er das nicht macht, steht auf der geburtsurkunde vom kind nicht sein name und falls ihr euch trennt, gibts auch keine alimente. Aber kbg kriegst du trotzdem :)

    Hmm so ist das also. Lieben Dank nochmal : )
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