Hallo, werde irgendwie beim Suchen im Internet nicht schlau und hoffe nun hier weiß vielleicht jemand bescheid.
Bekomme bis 18.05.2018 KBG ( 20+4)wäre auch der erste Arbeitstag nach der Karenz.
Wenn ich jetzt während dem Bezug schwanger werde und der Mutterschutz mit 03.05.2018 beginnt, dann bekomme ich Wochengeld.
soweit hab ichs glaube ich verstanden.
WAS ABER, wenn der Mutterschutz mit 18.05.2018 oder später beginnt?
Bekomme ich dann nichts? Weder Wochengeld noch KBG bis zur Geburt?
Da ich ja weniger als die 3 Monate gearbeitet habe?
Kommentare
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Wie lange hast du deine Karenz mit der Firma vereinbart? Auch bis 18.5 oder länger? Weil wenn die Karenz gleich lang ist dann müsstest eh wieder arbeiten gehen bzw wenns nur kurz ist Urlaub verbrauchen und dann hast e kein Loch und würdest wieder Wochengeld bekommen
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KBG und Karenzende sind jeweils der 18.05, Urlaub hab ich keinen mehr....
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d.h.man bekommt nur nichts wenn KBG schon geendet hat und man aber noch länger in Karenz ist.
Danke
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