Hallo, ich habe eine Frage.
Ich habe meinem Dienstgeber schon die Bestätigung gebracht das ich schwanger bin.
Mir wurde heute gesagt das alle jetzt mit 1. Dezember wegen zu wenig Arbeit bis Jänner abgemeldet werden (arbeite über eine Leihfirma in einer Produktion).
Darf mich mein Arbeitgeber trotzdem abmelden, weil für mich vielleicht kein Arbeitsplatz vorhanden ist?
LG Sarah
Kommentare
2,263
Alles Gute!!!
2,902
Bei der Arbeitskräfteüberlassung darf auch nicht mir letzten Tag der Beschäftigung gelöst werden sondern erst 4 Tage danach. Zudem ist die Kündigungsfrist auch nicht eingehalten vom Arbeitskräfteüberlasser...
ich könnt mich grad total aufregen, denn genau solche Sachen schaden der ganzen Branche 😤 wenn er euch abmelden will, dann muss er kündigen und zwar unter Einhaltung der Gesetze Frist und das sind 14 Tage zum Ende der Arbeitswoche...
Für alle die das betrifft und nicht schwanger sind: es gibt einen Fond der einem eine Entschädigung zahlt wenn man dort gekündigt wird. Bekommt man ganz einfach und kommt drauf an wie lange man keinen Job hat, aber sind gleich mal 250 Euro. Mehr Infos unter
https://www.swf-akue.at/
Falls du noch Fragen hast, kannst mich gerne alles fragen 😬