Hallo! Ich habe in meiner Karenz vom 1. Kind einvernehmlich gekündigt (zuvor 22 Jahre gearbeitet, also noch nie arbeitslos), einen Monat war ich aber vor Ende des Dienstverhältnisses zum Urlaubsabbau noch angestellt. Habe mich dann arbeitslos gemeldet und durfte in ein Umschulungsprogramm, dh. ich bekomme eigentlich Schulungsgeld und die Arbeitslose wird ja "aufgeschoben". Jetzt bin ich erneut schwanger, werde bis zum Mutterschutz in Schulung sein, dh. von meinem Arbeitslosenanspruch verbrauche ich nichts. Danach gehe Karenz, habe ich danach erneut Anspruch auf Arbeitslose, von der ich ja noch nichts verbraucht habe? Wie wird die dann berechnet? Abgesehen von diesem einem Monat ist meine reguläre Arbeitszeit dann ja schon über 4 Jahre her oder verfällt die Arbeitslose in der Zwischenzeit?