Vertrag mit Kindsvater notariell beglaubigen lassen

bearbeitet 9. 12. 2017, 22:53 in Karenz & Rechtliches
Halloo ☺
Ich brauch eure Hilfe bitte .

Kommentare

  • Wobei denn? ;)
  • @Lisa Kern wenn du am Handy schreibst und smilys verwendest löscht es leider deinen Text. Nur falls du eigentlich mehr als den einen Satz geschrieben hast ;)
    Wobei benötigst du denn Hilfe? Magst es erklären?
  • Ok vielen Dank für den Hinweis.
    Ich brauch eure Hilfe bitte .
    Wenn ich mit dem Kindsvater untereinander einen schriftlichen Vertrag ausmache indem der unterhalt geregelt ist.
    Wenn wir das dann vom Notar beglaubigen lassen würde , zählt das aber schon auch im Streitfall vor Gericht, oder irre ich mich da ??
    Oder kann der Obsorgeberechtigte das dann trotzdem jederzeit anfechten ??
    Danke und schönes Wochenende
  • Schwierige Frage... falls hier nicht zufällig ein rechtsexperte oder jemand, der so einen Vertrag hat ist, wird das wohl kaum zu beantworten sein. Aber viele notare bieten ein kostenloses Beratungsgespräch/erstgespräch an. Da könntet ihr das abklären für euren konkreten Fall. Ich glaub schon, dass man das dann anfechten könnte, aber bin auch kein Experte...
  • delphia680delphia680

    13,992

    bearbeitet 9. 12. 2017, 20:17
    Ich denke dazu hast du in deinem anderen Thread
    https://www.babyforum.at/discussion/16682/unterhalt#latest
    auch schon Hinweise erhalten. ZB das alles was zum Nachteil des Kindes ist unwirksam ist (Bsp Kindsvater verdient mega aber Unterhalt wird nur gering ausgemacht/bezahlt...Kind kann einklagen..)

    Effektiv ist das eine sehr spezifische Rechtsfrage. Da solltest du dich an einen Profi wenden.
  • lass es doch gleich beim jugendamt machen, dann sparst dir den notar
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum