@Lisa Kern wenn du am Handy schreibst und smilys verwendest löscht es leider deinen Text. Nur falls du eigentlich mehr als den einen Satz geschrieben hast
Wobei benötigst du denn Hilfe? Magst es erklären?
Ok vielen Dank für den Hinweis.
Ich brauch eure Hilfe bitte .
Wenn ich mit dem Kindsvater untereinander einen schriftlichen Vertrag ausmache indem der unterhalt geregelt ist.
Wenn wir das dann vom Notar beglaubigen lassen würde , zählt das aber schon auch im Streitfall vor Gericht, oder irre ich mich da ??
Oder kann der Obsorgeberechtigte das dann trotzdem jederzeit anfechten ??
Danke und schönes Wochenende
Schwierige Frage... falls hier nicht zufällig ein rechtsexperte oder jemand, der so einen Vertrag hat ist, wird das wohl kaum zu beantworten sein. Aber viele notare bieten ein kostenloses Beratungsgespräch/erstgespräch an. Da könntet ihr das abklären für euren konkreten Fall. Ich glaub schon, dass man das dann anfechten könnte, aber bin auch kein Experte...
Ich denke dazu hast du in deinem anderen Thread https://www.babyforum.at/discussion/16682/unterhalt#latest
auch schon Hinweise erhalten. ZB das alles was zum Nachteil des Kindes ist unwirksam ist (Bsp Kindsvater verdient mega aber Unterhalt wird nur gering ausgemacht/bezahlt...Kind kann einklagen..)
Effektiv ist das eine sehr spezifische Rechtsfrage. Da solltest du dich an einen Profi wenden.
lass es doch gleich beim jugendamt machen, dann sparst dir den notar
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Wobei benötigst du denn Hilfe? Magst es erklären?
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Ich brauch eure Hilfe bitte .
Wenn ich mit dem Kindsvater untereinander einen schriftlichen Vertrag ausmache indem der unterhalt geregelt ist.
Wenn wir das dann vom Notar beglaubigen lassen würde , zählt das aber schon auch im Streitfall vor Gericht, oder irre ich mich da ??
Oder kann der Obsorgeberechtigte das dann trotzdem jederzeit anfechten ??
Danke und schönes Wochenende
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https://www.babyforum.at/discussion/16682/unterhalt#latest
auch schon Hinweise erhalten. ZB das alles was zum Nachteil des Kindes ist unwirksam ist (Bsp Kindsvater verdient mega aber Unterhalt wird nur gering ausgemacht/bezahlt...Kind kann einklagen..)
Effektiv ist das eine sehr spezifische Rechtsfrage. Da solltest du dich an einen Profi wenden.
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