Guten Abend!
Ich arbeite derzeit Vollzeit im Außendienst, im Juli 2018 werde ich Mutter und dann möchte ich ab Jänner 2019 wieder in Teilzeit arbeiten.
Nun muss ja eine gewisse Betriebsgröße vorhanden sein und das Dienstverhältnis ununterbrochen mind. 5 Jahre gedauert haben, um Anspruch auf Elternteilzeit zu haben. Ich habe im Februar 2010 bei der Firma angefangen zu arbeiten, von September 2016 - März 2017 war ich bei einer anderen Firma und im April 2017 kehrte ich zu meiner alten Firma zurück und wurde im 5 Dienstjahr eingestuft.
Habe ich somit Anspruch auf Elternteilzeit?
Danke für eure Hilfe und lg
Kommentare
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Für die Mindestdauer der Beschäftigung zählt
2. ein durch Arbeitslosigkeit unterbrochenes Dienstverhältnis zur/zum selben Arbeitgeber/-in, das aufgrund von Wiedereinstellungszusagen fortgesetzt wurde
Beides wäre bei dir ja nicht der Fall, würde mich bei der AK erkundigen!
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Die Vordienstzeiten werden dir dafür nicht angerechnet.
Einen gesetzlichen Anspruch hättest du also frühestens ab April 2020 für etz.
Jedoch kann man mit dem Dienstgeber auch außerhalb des Rahmens Vereinbarungen treffen. Man hat halt dann nur keinen gesetzlichen Rückhalt.
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Bei der AK habe ich bereits telefonisch nachgefragt, die Dame sagte mir dass die Vordienstzeiten angerechnet werden. Jedoch steht über Elternteilzeit überall dass was @itchify geschrieben hat. Und mein Dienstgeber würde sich eher auf dass, was auf der Homepage der wko etc steht verlassen, generell fürchte ich, dass mein Dienstgeber sich nicht auf Elternteilzeit einlassen würde sofern kein Anspruch besteht und er mir somit keine ETZ gewähren müsste.
Folgendes habe ich gerade noch im Mutterschutzgesetz gefunden:
"Ebenso zählen Zeiten von unterbrochenen Dienstverhältnissen, die auf Grund von Wiedereinstellungszusagen oder Wiedereinstellungsvereinbarungen beim selben Dienstgeber fortgesetzt werden, für die Mindestdauer des Dienstverhältnisses."
So wie ich das rauslese bedeutet das eben schon, dass die Vordienstzeiten angerechnet werden, da dass Dienstverhältnis ja fortgesetzt wurde, oder lese ich da etwas falsch?
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Danke trotzdem für eure Hilfe!
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Wenn du 2 Jahre zu hause bleibst - bis Juli 2020 - bist du ja dann schon 3 Jahre im Betrieb und hättest Anspruch auf Teilzeit... das kann ja nur ein Vorteil für deinen AG sein, wenn er dich vorher TZ wieder bekommt...
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Du musst ja nach Geburt (oder schon davor) sowieso mit dem dienstgeber deine Rückkehr besprechen. Vielleicht lässt er sich auf etwas ein wie @Vaju gemeint hat.
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Stimmt, das ist eine gute Argumentation gegenüber meinen Arbeitgeber;
Ich werde auf jeden Fall mit der Personalabteilung sprechen, die sind ab 8.Jänner wieder zu sprechen.
Genau @claudsch1980, ich möchte so bald wie möglich mit meinem Arbeitgeber eine Lösung erarbeiten, damit wir weitere Schritte veranlassen können.
Danke für eure Hilfe!
Lg