Nachversicherung

ohmyohmy

2,351

bearbeitet 4. 01. 2018, 20:59 in Karenz & Rechtliches
ich muss mich ab dem 13.7. 2018 selbstversichern, weil ich eakbg gewählt habe aber ich mein dienstverhältnis erst 01.2019 antrete.. so jetzt istces ja so, dass man ja eine bestimmte zeit nachversichert ist. gilt das nach ende vom bezug des kbg auch?

auf der ams-seite steht folgendes:

Grundsätzlich 6 Wochen nach Ausscheiden aus dem Leistungsbezug, wenn die Versicherungszeit durchgehend 6 Wochen oder im letzten Jahr 26 Wochen gedauert hat. Für genauere Informationen steht Ihnen gerne die zuständige Gebietskrankenkasse zur Verfügung.

Kommentare

  • @ohmy ist dein Mann/ Lebensgefährte versichert? Wenn ja ist mitversichern meist gratis
  • ohmyohmy

    2,351

    bearbeitet 4. 01. 2018, 17:20
    ich lebe vom kindsvater getrennt, also fällt das leider weg :)
  • Man kann sich auch bei den Eltern mitversichern lassen? Oder hau ich das jetzt mit Dtl durcheinander?
  • Kannst du dich nicht einfach beim AMS anmelden und bist dann dort versichert?
  • @saai nein, dafür müsst ich ja arbeitslos sein, was ich ja nicht bin

    @Mutschekiepchen laut sv geht das nur bis zum 27. lebensjahr :)
  • Hm dann verstehe ich es nicht ganz... wenn dein Arbeitsverhältnis endet und dein neues erst später beginnt, bist du doch in der Zwischenzeit arbeitslos, oder?
  • nein, vlt hab ich mich blöd ausgedrückt :D mein kbg-bezug geht bis zum 1. geburtstag meines sohnes. meine karenz endet aber erst im januar 2019 :) das heisst, es gilt die zeit dazwischen zu überbrücken.. weil wenn das stimmt, dass man 6 wochen nachversichert ist, müsste ich mich erst im september versichern und nicht ab dem 13.7. :)
  • Ich hatte auch Probleme mit der Versicherung, da mein Mann und ich keinen gemeinsamen Haushalt hatten und nicht verheiratet waren.

    Habe dann auch ein Monat mit meinem Mann Karenz gehabt, was von der Versicherung geht und das zweite Monat habe ich unbezahlten Urlaub genommen, war zwar versichert, aber habe im Nachhinein gezahlt wie ein Luster.

    Kann dir in deinem Fall nicht weiterhelfen.
  • @ohmy Die Nachversicherung gilt auch nach Kbg-Bezug. Hat man mir damals erklärt (StGKK). Ob 4 oder 6 Wochen weiß ich aber nicht mehr. Ich musste mich jedenfalls wegen 1 Monat (Überschneidungsmonat Karenz mit dem Papa) nicht extra versichern.
    Frag am besten bei deiner Krankenversicherung nach.
  • @corni ah super danke, ja ich werde auf jeden fall nachfragen, wollt nur wissen ob wer erfahrung damit hat.. und 400 euro haben oder nicht macht ja schon einen unterschied :D

    @maxi79 danke trotzdem :)
  • Also was ich weiß hast du nach der Karenz auch die 6 Wochen übergangsfrist und musst dich dann selbstversichern - ich muss mich nämlich dann auch wieder bei meinem Mann mitversichern weil ich auch erst wieder im Januar 2019 arbeiten gehe aber eakbg hab...
    würde aber trotzdem vor Ablauf der Frist das erledigen bzw. vorher erkundigen ob es eine Bearbeitungszeit gibt... nicht das du dann viell ohne Versicherung da stehst weil die wgkk ewig braucht

    (Sry für den aufsatz😂)
  • Bei welcher Krankenkasse bist du denn @ohmy ? Ich habe gehört, dass zB die BVA ein zweites Karenzjahr ohne KBG übernimmt.
  • @ohmy ah dann fällt das ja aus stimmt 🙈 dachte du kennst das eventuell nicht. Kann dann leider nicht weiterhelfen aber ich wünsche dir alles gute
  • @ricz bei der wgkk :)

    @izime danke dir auch, ich werde mich schlau machen :)
  • Maxi01Maxi01

    1,843

    bearbeitet 5. 01. 2018, 13:42
    Ich bin bei der tgkk. Ich war ab dem ersten Geburtstag nicht mehr versichert. Ich bin von einer vierwöchigen Nachversicherung ausgegangen, das war aber nicht der Fall. So war ich ohne es zu wissen unversichert. Bitte frage unbedingt nach.

    Und erkundige dich, ob sie deinen Beitrag reduzieren. Normalerweise zahlt man keine 400 Euro in der Karenz.
  • @Maxi01 danke dir!
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