ich muss mich ab dem 13.7. 2018 selbstversichern, weil ich eakbg gewählt habe aber ich mein dienstverhältnis erst 01.2019 antrete.. so jetzt istces ja so, dass man ja eine bestimmte zeit nachversichert ist. gilt das nach ende vom bezug des kbg auch?
auf der ams-seite steht folgendes:
Grundsätzlich 6 Wochen nach Ausscheiden aus dem Leistungsbezug, wenn die Versicherungszeit durchgehend 6 Wochen oder im letzten Jahr 26 Wochen gedauert hat. Für genauere Informationen steht Ihnen gerne die zuständige Gebietskrankenkasse zur Verfügung.
Kommentare
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@Mutschekiepchen laut sv geht das nur bis zum 27. lebensjahr
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Habe dann auch ein Monat mit meinem Mann Karenz gehabt, was von der Versicherung geht und das zweite Monat habe ich unbezahlten Urlaub genommen, war zwar versichert, aber habe im Nachhinein gezahlt wie ein Luster.
Kann dir in deinem Fall nicht weiterhelfen.
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Frag am besten bei deiner Krankenversicherung nach.
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@maxi79 danke trotzdem
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würde aber trotzdem vor Ablauf der Frist das erledigen bzw. vorher erkundigen ob es eine Bearbeitungszeit gibt... nicht das du dann viell ohne Versicherung da stehst weil die wgkk ewig braucht
(Sry für den aufsatz😂)
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@izime danke dir auch, ich werde mich schlau machen
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Und erkundige dich, ob sie deinen Beitrag reduzieren. Normalerweise zahlt man keine 400 Euro in der Karenz.
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