Hallo,
ich bin noch bis zum 6. Juli in der KBG Zeit (30+6) und erwarte jetzt noch ein Kind mit Geburtstermin am 8. September,
Ich war vor dem Beginn des Mutterschutzes ca. 2 Monate beim AMS arbeitslos gemeldet.
Jetzt zu meiner Frage:
Mein Freund (selbstständig) würde gerne seine KGB Zeit in Anspruch nehmen, aber kann er mich dann auch mitversichern in der Zeit? Oder muss ich mich arbeitslos melden, damit ich versichert bin ?
Und bekomme ich überhaupt Wochengeld und wenn woraus wird es dann berechnet ?
Am wichtigsten ist mir, dass ich immer versichert bleib.
Habe natürlich schon nachgelesen auf der GV Seite, aber werde daraus nicht sehr schlau... vielleicht kennt sich von euch jemand aus ?
Kommentare
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Wochengeld bekommst du wenn du direkt vom KBG in MuSchu wechselst oder auch während des Arbeitslosengeldbezugs. Wenn du nur so zu Hause bist nicht.
Versichert bist du wenn arbeitslos gemeldet bist oder ich glaub du kannst dich auch mitversichern wenn dein Mann KBG bezieht.
Eine Möglichkeit wäre dass dein Mann früher KBG bezieht und du dann am Schluss, dann wechselst du fix von KBG in den MuSchu.
Am besten durchrechnen (mit der AK?) und überlegen was für euch am besten passt.
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Da der Mutterschutz 8 Wochen vor dem Geburtstermin gilt wird es sich um eine Woche handeln in der ich vorher nicht versichert wäre und dann fällt auch das WG aus oder?
Hat jemand Erfahrung damit beim Partner mitversichert zu werden? Wie viel kostet das ungefähr ? Hat sich von euch schon mal jemand während der vom Partner in Anspruch genommenen KBG Zeit mitversichern lassen ?
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Aber ganz ehrlich, aufs Wochengeld würde ich nicht verzichten.
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@Michi3456
ich habe derzeit keinen AG, steht auch ganz oben und mich schwanger nochmal wo zu bewerben geht nicht. Mein Mann kann nur 2-3 Monate von den 6Monaten in die Kgb Zeit gehen so im Frühling Sommer, mehr würde sich nicht ausgehen, da er ja auch seine wichtigen Aufträge nicht einfach verschieben kann. Wir werden etwas von der Zeit zum in den Urlaub fahren nützen.
@mai_taiga achso das klingt gut ! Frage mich ob das auch bei der SVA so läuft... vielleicht sollten wir uns da einfach erkundigen.
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