Hallo!
Ich hätte da mal eine Frage. Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.
Also ich bin noch in karenz von meinem sohn. Kinderbetreuungsgeld beziehe ich seit November keines mehr. Hab die Variante 20+4. Jetzt bin ich seit 15 Jänner in der frühkarenz mit meinem 2 Kind. Hab heute von der bva einen schrieb erhalten dass ich jetzt bis zur Geburt ein Wochenende von 2,94 Euro erhalte sprich 76 Euro im Monat! Davon kann man ja nicht leben. Hatte von euch jemand das gleiche Problem?
Danke für eure Antworten
Lg
Kommentare
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Wie ist das wenn man noch KBG/FBH bezieht bei erneuter Schwangerschaft? wird beides zusammen zur Berechnung genommen?
Entschuldige das ich mich da in deinen Thread mische mit meiner Frage @Randi
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Allgemein bekommt man Wochengeld in der Höhe des Einkommens der letzten 3 Monate, wenn man in den 3 Monaten keinen oder nur teilweise Bezug hatte (Lohn, KBG, AMS) dann sinkt der Schnitt. Vor 03/17 gab es zumindest beim eaKBG eine andere Regelung.
@Randi was wäre denn ohne Frühkarenz dein Plan gewesen? Und zumindest kannst du KBG ab Geburt beziehen, also den niedrigen Satz hast du "nur" bis dahin.
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(mein AG ist da leider nicht so erfahren)
Die Meldung mit der EK-Bestätigung über die letzten 3 Monate, kann bzw. darf die vom AG direkt an die GKK gemacht werden?
Dazu wird ja die Arztbestätigung mit dem voraussichtlichen ET benötigt. Die hat mein AG ja auch schon seit der 12. Wo. Am Termin hat sich nichts geändert, benötige ich trotzdem noch eine neue Bestätigung vom Arzt?
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Zumindest bei mir in der LV 😬
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Die Bestätigung für die gkk zum ET hab ich heute vom FA bekommen. Und auf die Bestätigung übers Gehalt von AG warte ich noch.
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