Hallo Zusammen,
ich bin noch in der Phase der Gewerbeanmeldung und weiß, dass ich mich als Kleinunternehmer von der KV und PV in der gewerblichen SV befreien lassen kann. Ich weiß auch, dass ich dennoch den Pflichtbeitrag der UV zahlen muss.
Bis Nov 18 beziehe ich noch KBG über die GKK, danach bin ich automatisch bei meinem Mann in der KV der GKK mitversichert.
Ab wann sollte ich den Antrag auf Befreiung stellen? Sobald ich die Anmeldung abgeschlossen habe bzw die Gewerbeverständigung da ist? Oder gleich?
Vielen Dank
Sabrina
Kommentare
790
Ich konnte mich während KBG-Bezug auch befreien lassen, man ist ja über die GKK versichert. Allerdings kommt das auch drauf an, ob du was daneben verdienst und wie viel etc. Da würde ich mich echt an die Experten wenden.
Auf der SVA-Seite auf Facebook bekommt man auf Anfragen per Nachricht übrigens auch sehr schnell sehr gute Infos, oft hilft es, auch direkt bei denen zu fragen ;-)
8