Jahresausgleich

Hallo. Ich habe mal.eine Frage..keine ahnung ob das hier her passt aber versuchen kann ich es ja.
Habe gestern den Jahresausgleich gemacht.

Letztes Jahr war ich in Karenz und danach leider arbeirslos bis Jaenner 2018.

Habe ihn.dennoch gemacht wegen Alleinerzieherabsetzbetrag und evtl Wohnbaudarlehen, Versicherungen, Krankheitskosten etc.?

Habe heute ein Schreiben erhalten #Freibetragsbescheid# von 670 Euro.
Kenn mich nun nicht wirklich aus. Was bedeutet das nun? Werde ich den Jahresausgleich in dieser Hoehe erhalten? Was meint ihr? Ist in diesem Freibetrag der Alleinerzieher beruecksichtigt?
Wuerd mich ueber paar Antworten freuen. Danke.

Lg. Sonschi

Kommentare

  • Hallo,
    Also ich bin auch kein Experte auf dem Gebiet aber du kannst Ja, wenn du die Arbeitnehmerveranlaung online machst angeben wie dir das Geld ausbezahlt werden soll. Da hast du anscheinend Freibetragsbescheid angegeben. Das heißt, du bekommst monatlich einen gewissen Freibetrag auf die Lohnsteuer, die vom Gehalt abgezogen wird, angerechnet und hast somit monatlich Netto mehr Geld. Ob das jetzt Sinn macht wenn du in Karenz bist (da du ja aktuell kein Gehalt bekommst) kann ich dir nicht sagen. Da würde ich mal mit dem Finanzamt reden. Du bekommst den Betrag jetzt jedenfalls nicht "auf einmal". Vielleicht kannst du das ja nachträglich noch ändern?! Ruf mal beim Finanzamt an und frag nach.

    Bezüglich Alleinerzieher: auch den kannst du entweder monatlich bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt haben oder eben über die Arbeitnehmerveranlaung. Beides geht nicht. Musst ja wissen was du ausgewählt hast bzw. Wenn es über deine Firma geht müsstesg du die ja informiert haben.

    Ich hoffe, meine Infos waren richtig... :#

    LG
  • Sorry, hab mich verlesen: du bist ja nicht mehr in Karenz. Mhhh... Keine Ahnung wie das jetzt funktioniert. Wenn du wieder arbeitest wird es dir eben mit dem Gehalt abgegolten. Keine Ahnung wie das bei Arbeitslose ist. Also bitte beim Finanzamt anrufen...
  • WEn man während des Jahres zu viel Steuern zahlt, weil bestimmte Ausgaben (z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben etc. ) bei der monatlichen Lohnsteuerabrecnung nicht berücksichtigt werden, kann man dass Geld per ArbeitnehmerInnenveranlagung wieder zurückholen.
    Eine andere Möglichkeit wäre ein Freibetragsbescheid.

    Damit muss man Monat für Monat weniger Lohnsteuer bezahlt, weil diese Ausgaben bereits bei der Lohnverrechnung berücksichtigt werden können.

    dh. Wenn du eine Arbeit hast kannst du den Bescheid in der Firma abgeben und die berrechnen dann diese, bei dir 670 Euro von der monatlichen Lohnsteuer direkt ab.
    (also monatlich ca 55 Euro weniger Steuer)
    Der Bescheid gilt immer für das übernächste Kalenderjahr und wenn man ihn abgibt ist man verpflichtet eine Veranlagung für dieses Jahr zu machen weil falls dann weniger rauskommt musst du das dann zurückzahlen.
    Lohnt sich also nur wenn man weiss das man immer ein Guthaben bekommt und das Geld lieber monatlich haben möchte.

    In der Erklärung gibts den Punkt ich möchte keinen Freibetragsbescheid wenn der nicht angehakt ist dann bekommst du einen wenn du ein Guthaben hattest.

    Wenn du den jetzt erhalten hast und in deiner Firma nicht abgibst, bist du natürlich nicht verpflichtet einen Veranlagung zu machen und kannst wie gehabt alles über die Jahresveranlagung rückzahlen lassen.

    Hoffe das war verständlich tu mir schwer das schriftlich zu erklären ;-)
  • @Isis hats e schon gut erklärt. Der Freibetragsbescheid dürfte dann für 2019 gelten? Muss oben stehen.
    Für 2017 müsstest einen eigenen Bescheid bekommen haben wie viel du da retour bekommst. Schau noch mal genau nach.
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