Hallo,
Mein Sohn ist in Januar 2017 geboren, ich habe die Variante 20+4 gewehlt.Habe ich Anspruch auf Wochengeld wenn ich wieder Schwanger bin?Karenz endet in Januar 2019,Mutterschutz mit dem 2. Kind würde in Dezember beginnen.... ???
@nono85 wenn du in den 3 Monaten vor dem neuen Mutterschutz KBG bekommst dann ja, sonst nein. Falls nur einen Teil der 3 Monate dann anteilig weniger.
Außer du arbeitest dazwischen dann natürlich auch.
@nono85 ja das Kinderbetreuungsgeld. Für mich klingt das so dass du nur sehr wenig Wochengeld kriegen würdest weil du in den 3 Monaten vor Mutterschutz wenig Geld bekommst. Vielleicht kann es dir die AK genau rechnen.
Aber du kannst dann das neue KBG gleich ab Geburt nehmen.
Also wenn das KBG im September aus ist und im Dezember der neue Mutterschutz beginnt bekommst du nach der neuen Regelung meines Wissens nach überhaupt kein Wochengeld, sondern dann KBG ab Geburt.
Meine Angaben sind aber ohne Gewähr, ich würd einfach bei der GKK nachfragen.
@sunshine2013 kommt halt auf die genauen Tage an. Im September auslaufen könnte ja Ende September sein und der neue Mutterschutz Anfang Dezember, dann sind noch ein paar Tage innerhalb der 3 Monate. Aber es wär dann natürlich sehr wenig.
@sunshine2013 hm ja stimmt das dürfte anders sein als beim Einkommen. @nono85 dann kriegst du Wochengeld nur wenn du in Frühkarenz geschickt wirst oder du deine Karenz gekürzt und bis zum Mutterschutz noch arbeiten gehst. (oder der Papa geht jetzt in Karenz, du unterbrichst KBG und hängst es hinten dran, aber dann müsstest du eigentlich auch arbeiten gehen)
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Aber du kannst dann das neue KBG gleich ab Geburt nehmen.
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Meine Angaben sind aber ohne Gewähr, ich würd einfach bei der GKK nachfragen.
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@nono85 dann kriegst du Wochengeld nur wenn du in Frühkarenz geschickt wirst oder du deine Karenz gekürzt und bis zum Mutterschutz noch arbeiten gehst. (oder der Papa geht jetzt in Karenz, du unterbrichst KBG und hängst es hinten dran, aber dann müsstest du eigentlich auch arbeiten gehen)
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