Wochengeld und KBG gleichzeitig?

mama_201304mama_201304

1,246

bearbeitet 3. 01. 2013, 21:15 in Karenz & Rechtliches
Hallo an alle, hab grad etwas nachgedacht und jetzt hab ich einige fragen.

Man bekommt ja nach der geburt auch noch wochengeld. Wann beginnt dann der bezug vom kbg? Gleich nach der geburt oder nach dem wochengeld? Google hilft da auch nicht weiter, es heißt nur der bezug vom kbg ruht solange man wochengeld bekommt. Aber bedeutet das es wird im nachhinein ausbezahlt? Und ist es möglich, dass ich z.b. Erst mit ende des wochengeldes kbg beantrage damit sich das nicht überschneidet?? (sorry für fehler schreibe vom handy)
hoffe, es kennt sich wer aus.

Danke und lg

Kommentare

  • nach dem wochengeld bekommst du kbg und familienbeihilfe.
    anträge so schnell wie möglich nach der geburt machen,dann hat man keinen stress.
  • Gleichzeitig kannst du es nicht beziehen, nicht mal für 2 verschiedene Kinder! Solang du wochengeld bekommst hast du keinen Anspruch auf kbg! Das bekommst du auch nicht nachgezahlt.
  • Ok, danke euch. Dann ist es eh so, wie ich mir gedacht hab :)
  • nur die, die kein Wochengeld bekommen, bekommen Kbg ab der Geburt, und Familienbeihilfe gibt es für jedes Kind ab der Geburt.
  • Kann man das KBG eigentlich auch erst nach dem Wochengeld beantragen und somit (bei Variante 20+4) wirklich 20 Monate das Geld bekommen?! (hoffe, man versteht mich jetzt) :D
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 3. 01. 2013, 21:15
    Beantragen schon, nur die Schutzfrist wird zeitlich immer abgezogen, Wochengeld ist halt meist höher als Kbg-Satz...
    Sabrina schrieb:
    Kann man das KBG eigentlich auch erst nach dem Wochengeld beantragen und somit (bei Variante 20+4) wirklich 20 Monate das Geld bekommen?! (hoffe, man versteht mich jetzt) :D
  • bekommt mann das eigentlich schriftlich wie lange der letzte tag ist.das ich weis was ich bei meiner arbeit sage?auch bei der variante 20+4 oder muss man das selber rechnen?
  • Kbg hat nix mit der Arbeit zu tun.....

    In arbeitsrechtliche Karenz kannst max. bis 1 Tag vor dem 2. Geburtstag gehen - das musst du mitteilen

    Wielange du Kbg bekommst, ist dem Arbeigeber egal...

    U
    cora86 schrieb:
    bekommt mann das eigentlich schriftlich wie lange der letzte tag ist.das ich weis was ich bei meiner arbeit sage?auch bei der variante 20+4 oder muss man das selber rechnen?

  • Ich glaube, sie will es deswegen wissen, weil sie nach dem kbg wieder arbeiten gehen will, damit finanziell keine lücke entsteht. So hab ichs jetzt verstanden und so will ich es auch machen :)
    Also hab ich das jetzt richtig verstanden, dass man bei 20+4 nur 18 monate kbg bezieht??
  • Ja, weil man hier genau lesen muss. Die Variante mit zb 20 Monaten heißt nicht dass du 20 Monate kbg bekommst sondern bis zum 20. Lebensmonat des Kindes und nur wenn der Partner auch Anspruch geltend macht dann verlängert sich das bis zum 24. Monat
  • ja das meine ich eh das ich nach 20 mon dann wieder arbeiten geh von was soll ich dann leben es sind ja noch 4 mon bis das kind 2 ist.aber glaub hab schon den durchblick :ich kann bis zu 2 jahre daheim bleiben muss das aber dem arbeitgeber schriftlich mitteilen und wenns nur 20 mon sind dann einfach 4 monate weniger?
  • du musst auf jedem fall dem arbeitgeber mitteilen, wie lang du in Karenz gehst, egal ob das 1 Jahr oder 20 Monate oder 2 Jahre sind.
    genau - du rechnest vom 2. geburtstag 4 Monate weg ... das Karenzmodell gilt bis zum vollendeten 20. Lebensmonat - Geburtstag minus 4 Monate ist der erste Arbeitstag
  • Wie hoch ist das Wochengeld eigentlich? In etwa so wie die letzten Nettogehälter, oder viel weniger, das hab ich irgendwie noch nicht durchblickt...?!
  • Wochengeld ist etwas mehr als das Gehalt. Es wird der Durchschnitt von den letzten 3 Monaten gerechnet + Sonderzahlungen (also immer ein Teil Urlaubs- und Weihnachtsgeld).....
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