Hallo
Hab nur mal eine rein theoretisch Frage. Ich hab gestern Brief von der Sozialversicherung bekommen mit meiner Zuverdienstgrenze. Ich kann ja fast nur arbeiten wenn ich mein Kind zu einer Tagesmutter geben würde, außer ich würde nur Samstag arbeiten. Wenn ich sie jetzt sagen wir 2-3 Tage zur Tagesmutter geben würde bekommt man dann trotzdem Kinderbetreuungsgeld? Dachte das bekommt man weil man selbst das Kind betreut oder bekommt man das eben bis zu dieser zu Zuverdienstgrenze?
Danke
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ZUm kbg dazu.
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