Freistellen durch Arbeitgeber oder Krankenkasse?

dita12dita12

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bearbeitet 23. 07. 2018, 16:32 in Karenz & Rechtliches
Halloo ich habe eine Frage.

Ich bin 30. SSW. Wer soll mich freistellen, Arbeitgeber oder Krankenkasse?

Kommentare

  • Hallo @dita12!
    Freistellen wegen was?
    Ab 8 wochen vor dem errechneten termin bist du automatisch im mutterschutz und darfst nicht mehr arbeiten. Ich nehme an dein AG weiss bescheid dass du schwanger bist?
    Wenn du früher aus gesundheitlichen gründen freigestellt wirst dann ist dafür der frauenarzt oder internist zuständig, je nach art des problemes. Hierfür gibt es eine liste mit indikationen die einen vorzeitigen muschu begründen.
    Der arbeitgeber kann/muss dich freistellen wenn es keine arbeit gibt die du als schwangere machen darfst. Der AG zaht dann bis zum muschu aber weiterhin dein gehalt. Dafür wärs in der 30. ssw schon spät....
  • Falls du den regulären Eintritt in den Mutterschutz 8 Wochen vor ET meinst: dafür gibt's einen Zettel vom FA (bei mir war der blau - weiß nicht ob überall so), von dem musst du einen Teil dem Arbeitgeber und einen der Krankenkasse schicken. Meinst du das? Da kommt dann auch ein bescheid von der Krankenkasse, wenn du und der AG alle erforderlichen Unterlagen abgegeben haben.
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