Karenzgeld wenn geringfügig beschäftigt

sarah85sarah85

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bearbeitet 10. 01. 2013, 00:24 in Karenz & Rechtliches
Hallo.
Ich bin ganz Neu hier und habe eine Frage.
Wenn man schwanger wird und in der Zeit bis zur Geburt nur geringfügig beschäftig ist..wie ist das dann mit dem Wochengeld bzw. Karenzgeld geregelt? Gilt dann trotzdem das Einkommensunabhängige Karenzgeld? Oder muss ich dafür Vollzeit beschäftigt gewesen sein?
Sorry für die vielleicht etwas dumme Frage. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Danke und Lg :)

Kommentare

  • Wenn du nur geringfügig beschäftigt warst, hast du somit kein versicherungspflichtiges einkommen und auch keinen Anspruch auf Wochen Geld, außer du warst selbetversichert?
    Anspruch auf kinderbetreuungsgeld ist davon unabhängig.
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 7. 01. 2013, 10:24
    ja, das einkommenunabhänige Kinderbetreuungsgeld gilt in jedem Fall (ab Geburt);
    Anspruch auf Wochengeld haben auch geringfügig Beschäftigte, die selbstversichert sind. In diesem Fall beträgt das tägliche Wochengeld 8,22 Euro (2012)- laut AK.
    in diesem Fall bekommt man auch ab der Geburt dann einen Teil des KBG, nämlich den Rest: zb. 14,53 - 8,22 = 6,31 Euro (in Summe kommt man dann auf 14,53 Gesamtauszahlung!)
    und vor der Geburt: pro Tag 8,22 Euro Wochengeld - selbst ausrechnen, wie hoch das monatlich ist..
  • danke für die Infos. wovon ist denn das wochengeld abhängig? ebenfalls vom einkommen? ich arbeite zur Zeit noch Vollzeit, baue aber gerade mit meinem freund unsere eigene Firma auf. Deshalb die Frage mit Teilzeit und geringfügig. Ich habe gut verdient und könnte bis zur Geburt geringfügig arbeiten um die Firma aufzubauen. Oder ist es sinnvoller knapp über geringfügig angestellt zu sein und dafür vollversichert? Ich bin noch nicht schwanger. möchte mich erstmal nur informieren.
  • Das wochengeld ist von deinem einkommen abhängig, der durchschnitt der letzten 3 Monate wird zur Berechnung herangezogen
  • Hallo.ich habe eine Frage, ich bin schwanger,ich arbeite nicht dass wegen ich wollte fragen ob ich karenzgeld bekommen kann und welche Variante gibt's,
  • @luljeta kinderbetreuungsgeld (früher karenzgeld) bekommt man, wenn man seinen lebensmittelpunkt in Österreich hat und Anspruch auf Familienbeihilfe hat. Varianten gibt es in deinem fall folgende: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080601.html#pauschal
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