Hallo.
Ich bin ganz Neu hier und habe eine Frage.
Wenn man schwanger wird und in der Zeit bis zur Geburt nur geringfügig beschäftig ist..wie ist das dann mit dem Wochengeld bzw. Karenzgeld geregelt? Gilt dann trotzdem das Einkommensunabhängige Karenzgeld? Oder muss ich dafür Vollzeit beschäftigt gewesen sein?
Sorry für die vielleicht etwas dumme Frage. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Danke und Lg
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Anspruch auf kinderbetreuungsgeld ist davon unabhängig.
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Anspruch auf Wochengeld haben auch geringfügig Beschäftigte, die selbstversichert sind. In diesem Fall beträgt das tägliche Wochengeld 8,22 Euro (2012)- laut AK.
in diesem Fall bekommt man auch ab der Geburt dann einen Teil des KBG, nämlich den Rest: zb. 14,53 - 8,22 = 6,31 Euro (in Summe kommt man dann auf 14,53 Gesamtauszahlung!)
und vor der Geburt: pro Tag 8,22 Euro Wochengeld - selbst ausrechnen, wie hoch das monatlich ist..
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