Mein Ex ist in Karenz - Muss er nicht zahlen für seine 2 Kinder?

bearbeitet 17. 08. 2018, 15:28 in Karenz & Rechtliches
Hallo.
Mein Ex hat nie wirklich gearbeitet. Dennoch haben wir 2 kinder. Seit Jahren sind wir getrennt. Er war lange Zeit nicht auffindbar, jetzt hat er wieder 2 Kinder mit einer neuen und er ist in Karenz. Meine Frage muss er für meine 2 ( unsere gemeinsamen) Unterhalt trotz Karenz zahlen?
Danke für eure Antworten

Kommentare

  • Theoretisch ja, wird von seinem Einkommen vor der Karenz dann berechnet aber es gibt auch Ausnahmen.
    Da es noch nicht so häufig ist das Väter in Karenz gehen welche unterhaltspflichten aus vorigen Beziehungen haben gibt es diesbezüglich noch keine klaren Gesetze.
    Ich würde aber entsprechende Anträge beim Jugenamt einbringen schließlich hat er auch eine Verantwortung für eure Kinder genauso wie für das neue.
  • Dazu kommt noch das er sie schon lange nicht mehr holt. Ich hab die Kinder also 24 std 7 Tage die Woche bei mir. Das ist ja nicht schlimm, geht aber ebenfalls ins Geld. Wollt mich nur mal informieren bevor ich zu einem Amt gehe.
    Danke und Lg
  • Lass dich auf jeden Fall beraten.
    Meine Mama hatte mit meinem Vater ähnliche Probleme aber den Mindestunterhalt musste er immer zahlen.
  • CathérinaCathérina

    3,234

    bearbeitet 18. 08. 2018, 07:07
    Mein Erzeuger hat sein ganzes Leben so gut wie nix gezahlt, da gab's immer nur die "Bevorschussung" vom Gericht, alle 18 Jahre der selbe Betrag, soweit ich von meiner Mutter weiß. Aber die werden sich das auf die eine oder andere Art sicher irgendwie zurück geholt haben und wenn er dafür ins Gefängnis musste Schulden absitzen (hat meine Mama immer gesagt) aber sicher weiß ich es auch nicht.
  • Liebe @Michelle35,
    in Ö wird zur Bemessung das aktuelle Einkommen herangezogen. Daher momentan KBG, Mindestunterhalt gibts in Ö leider keinen. Für die Praxis bedeutet das oft, dass bei niedrigem Bezug und mehreren Kindern (nur) sehr wenig Unterhalt möglich ist. Sollte der Vater verheiratet sein, könnte ein Ehegattenunterhaltsanspruch überprüft werden.
    Alles Gute
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