Nach Karenz Anspruch auf gleiches Gehalt?

Liebe Mädels,

Am 1.4.2019 beginne ich wieder zu arbeiten. Noch kein akuter Stress aber schön langsam Zeit sich Gedanken zu machen:

Mein bisheriger Job wird leider nicht mehr vorhanden sein wenn ich zurück komme. Details erspare ich euch jetzt mal. Ich werde also jedenfalls in irgendeiner anderen Verwendung landen. Die Frage ist, ob ich trotzdem Anspruch auf mein bisheriges Gehalt habe? Ich hatte einen Referenten-Status und eben auch durch selbigen einen höheren Satz. Wenn ich jetzt also in einen "minderwertigeren" Bereich gesetzt werde, hat das dann auch finanzielle Konsequenzen?
Und wenn ja: ich habe noch Resturlaub, würde der dann zu neuen Konditionen verrechnet werden???

Danke schon einmal im Voraus!!!

Kommentare

  • Prinzipiell ändert eine Karenz ja nicht deinen Dienstvertrag, d.h. Etwaige Änderungen auch betreffend Gehalt müssten mit einem neuen Vertrag einhergehen den du unterschreiben müsstest ...

    Aber wie gesagt, sicher bin ich mir da nicht - aber da kann dir sicher die Arbeiterkammer weiter helfen. Die kennen sich da sicher aus.
  • Was ich weiß, darfst du keinen Job erhalten, der nach der Rückkehr aus der Karenz irgendwelche Nachteile für dich hätte. Also weniger Gehalt oder eine „minderwertigere“ Position sind nicht erlaubt. Wenns den Job in der Form nicht mehr gibt, muss dir etwas Gleichwertiges angeboten werden.
    So wurde mir das damals auf der AK erklärt, weil meinen Job in der Form gsbs aufgrund von Umstrukturierungen auch nicht mehr.
  • Danke euch allen. Dann geh ich jetzt zumindest mal davon aus, dass finanziell wenigstens alles beim alten bleibt. AK muss ich ohnehin noch konsultieren
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