Vaterschaftsanerkennung

JMarionLJMarionL

2,305

bearbeitet 9. 01. 2013, 14:52 in Karenz & Rechtliches
Das ist vielleicht eine Frage, die nicht jeder nachvollziehen kann, aber ich stell sie trotzdem.

Bin ich verpflichtet den Vater an zugeben?
Worauf verzichte ich - ausser Alimente - wenn ich ihn nicht angebe?
Mach ich mich strafbar?

Bitte verurteilt mich nicht, aber ich habe meine Gründe.
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Kommentare

  • Soviel ich weiß, muss man den Vater angeben - denn sonst zahlt Vater Staat die Alimente!!!
    Und wenn man es nicht weiß, wer der Vater ist, muss man alle angeben die in Frage kommen könnten....
  • Hi JMarionL!
    Hab das unter folgendem Link gefunden: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.082400.html

    Wird ein Kind unehelich geboren oder ist der Ehemann nicht der Vater des Kindes, KANN (also muss nicht) der leibliche Vater durch eine persönliche Erklärung die Vaterschaft anerkennen.
    TIPP: Zum Wohle des Kindes sollte die Vaterschaft festgestellt werden. Diese ist beispielsweise Voraussetzung für den Unterhalt oder das gesetzliche Erbrecht unehelicher Kinder.
    LG, Marie
  • hhmm ich weiß zumindest, dass es früher funktioniert hat, den Vater bei Unklarheit nicht anzugeben - also Vater unbekannt.
    das schaut dann allerdings auf einer Geburtsurkunde nicht so toll aus, aber wenn du deine Gründe hast erkundige dich mal beim Jugendamt oder Meldeamt wie das ist wenn nicht klar ist wer der Vater ist, ob mann dann angeben muss.
  • @Morgana: Papa staht zahlt bestimmt NICHT, wenn der Vater nicht angegeben wird. In Deutschland ja, aber Österreicht nein. Vater Staat zahlt nur, wenn er sich sicher ist, dass er das Geld wieder zurückholen kann.
    Bei mir hat der Vater sie Vaterschaft nicht anerkannt, was ich schade finde, schliesslich ist es sein Kind. Und du machst dich nicht strafbar.
  • @vidaloca du hättest aber die allimente einfordern können per vaterschaftstest oder? wenns ums geld geht.. ich glaub bei @JMarionL gehts um das wohl des kindes oder?
  • vidalocavidaloca

    744

    bearbeitet 9. 01. 2013, 15:47
    patz21: In meinem Fall nein. Da es denen in Venezuela egal ist ober er zahlt oder nicht, und welcher Mann zahlt freiwillig wenn er nicht muss.
  • Achso???
    Dachte nur, dass man nicht einfach sagen kann: ich gebe den Vater nicht an, weil es niemanden was angeht (zB)
  • okay das ist was anderes.. achgott ich muss den blöden zettel auch bei der gemeinde abgeben.. und allimente zahlt meiner nicht da wir zusammenleben.. haben das auch privat schriftlich hinterlegt das er erst zahlen muss wenn wir nicht mehr zusammenleben..... weiß jemand ob ich das wo anders auch noch melden muss? also bh oda so das er nicht zahlen muss?
  • Du kannst schon sagen, dass den Papa nicht angiebst weils keinen was angeht.
    Aber es gibt eine Person die geht das serwohl was an, und das ist das Kind. Das irgendwann mal den Papa ausfindig machen will.
  • nein er hat die vaterschaft anerkannt und steht auch in der geb urkunde aber ich will nicht das er allimente zahlt solange wir zusammenleben für was auch im endeffekt is ghupft wia ghatscht oder?
  • patz21: ihr seit zusammen, da braucht er keinen Unterhalt zahlen, oder doch? Schliesslich funktioniert die Beziehung und ihr teilt euch Sorgerecht und Kosten. Jetzt steh ich am Schuh. Muss Mann in einer Partnerschaft auch Alimente zahlen? Auch wenn man zusammen lebt? Getrennt lebend wär was anderes, aber zusammen?
  • weiß es nicht :(
  • ich glaub nicht das sie den vater angeben muss was ist wenn es eine künstliche befruchtung von spender sperma war.da kanns ja keinen angeben.
  • das jugendamt hilft hier bestimmt gern weiter, es mischt sich auch bei uns ständig in die alimentationsregelung von meinem mann (hat ein kind aus früherer beziehung)
  • @patz21
    Ja- es geht um das Wohl meines Kindes.
    War auch schon beim Jugedamt, aber die helfen nicht wirklich, weil "es ist ja noch nix passiert" usw

    @claudsch1980
    Die Geburtsurkunde hab ich schon. Da musste ich ihn nicht angeben.
    Natürlich wird mein Kleiner mal seinen Vater kennen lernen wollen. Und das darf er auch, aber erst wenn er älter ist und sich selber eine Meinung bilden kann. Jetzt wo er noch so klein ist und sich nicht wehren kann, oder nicht einschätzen kann wie der Mensch ist, lass ich es nit zu, dass er ihm nahe kommt.

    @vidaloca
    Ob der Vater Staat zahlt oder nicht ist mir echt egal. Ich steh zwar finanzell nicht grad nicht da wie ne Reiche, aber ich würde auf die Alimente verzichten! Das bisschen Geld ist es mir nicht wert!!
  • @cora86
    Wenn es eine künstliche Befruchtung gewesen wäre, dann müsst ich bestimmt ne Bestätigung bringen...
  • oder ons im urlaub und du weist nicht mehr wie der heisst.
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 9. 01. 2013, 17:29
    Wird einem beim Jugendamt nicht eher nahegelegt, den Vater anzugeben?

    Theoretisch kann der Kindesvater auch zb zum Standesamt laufen und selbst die Vaterschaft anerkennnen.
    JMarionL schrieb:
    War auch schon beim Jugedamt, aber die helfen nicht wirklich, weil "es ist ja noch nix passiert" usw

  • @JMarionL: Wenn du die Vaterschaft eh nicht angeben willst, was soll denn dann von der Seite des Jugendamtes kommen?
  • @patz21 und @vidaloca wenn mann mit dem vater des kindes zusammen lebt muss kein unterhalt gezahlt werden.
    also bei mir wars zum beispiel so das ich auch gesagt habe ich will kein geld vom vater wir sind ja in einer beziehung nur keinen gemeinsame wohnung haushalt da er das nicht wollte.
    aber kaum habe ich um zum beispiel wohnzuschuss angsucht wurde immer gleich nachgefragt was ich unterhalt bekomme und diese fragerei ging mich dann schon an jedes jahr aufs neue erklärn :(
  • Ich kenn nur den Fall eines Arbeitskollegen, der an seine Partnerin Unterhalt zahlt. Sie sind zwar in einer Beziehung, leben jedoch in unterschiedlichen Haushalten.
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 9. 01. 2013, 17:32
    vidaloca schrieb:
    Ich kenn nur den Fall eines Arbeitskollegen, der an seine Partnerin Unterhalt zahlt. Sie sind zwar in einer Beziehung, leben jedoch in unterschiedlichen Haushalten.

    was heißt Beziehung - bei Lebensgemeinschaft ist er nämlich nicht dazu verpflichtet, für Lebensgefährtin Unterhalt zu bezahlen - macht er es freiwillig?

    für Kinder - klar - verpflichtend...
  • Hab mch vor der gebirt erkundigt, wie ich mich und die kleine absichern kann. Nicht verheiratet aber mit partner in einem haushalt. Es gibt beim jugendamt wine vaterschaftsURKUNDE. Da wird geregelt, dass jetzt kein unterhalt nötig ist, bei trennung aber aofort unterhalt zu zahlen ist. Betrag wird anhand den lohnzetteln sofort ausgerehnet und beide unterschrieben.
  • Ich hab mich erkundigt was man tun kann um ihn nicht anzugeben. Da war die Antwort nur- solange keine häusliche Gewalt oder so besteht, gib's keinen Grund...
  • Also: du musst den vater nicht angeben. Wie du das später handelst ist eh deine sache und ich bin davon überzeugt das es in manchen fällen besser ist, den vater nicht anzugeben. Sicher kommts auf die situation drauf an aber das muss jeder sekber wissen. Du verzichtest damit auf die alimente aber sonst ist alles gleich!

    Dann kann man von seinem partner auch alimente verlangen, wen man zusammen wohnt. Das ist in fällen praktisch, wo der vater zb unterhalt für eine exfrau zahlen muss. Dann wird das nämlich neu berechnet. Wieviel sind das es sonst macht muss jeder für sich entscheiden :)
  • Ich.hab von.unserem Magistrat sogar ein Schreiben erhalten dass ich das mit den alimente machen kann da stand so in der Art jetzt ist alles friede Freude eierkuchen u wenn aber dann.ne Trennung ist kanns oft anders aussehen u daher lege man es einem.so quasi ans Herz das gleich zu regeln.
  • Man muss den Kindesvater nicht angeben, wenn man nicht will, das Kind hat dann aber auch kein Recht auf Unterhalt und auf den gesetzlichen Erbteil.

    Auch wenn du gute Gründe dafür hast den Vater nicht anzugeben solltest du dir überlegen, dass du deinen Kind dadurch rechtliche Ansprüche verwehrst (man kann den Unterhalt ja auch für das Kind ansparen wenn man ihn icht unbedingt braucht) und dass es für ein Kind sehr wichtig ist zu wissen woher es kommt, wo seine Wurzeln sind, auch wenn es das jetzt noch nicht versteht.

    Und nur weil der Vater angegeben ist bzw die Vaterschaft anerkannt hat, heißt dass ja nicht zwingend, dass er regelmäßigen Kontakt zum Kind hat bzw kann man da ja dann auch begründen, dass man den Kontakt aus bestimmten Gründen nicht möchte.
  • Natürlich kann mein Kleiner seinen vater später kennen lernen. Ich werd ihm alles offen legen- so hats auch meine Mutter bei mir und meinem Vater gemacht.
    Ich weiß, dass ich das Geld gut gebrauchen könnte, aber bevor ich mich rechtlich dazu verpflichte ihn zum Kind zu lassen verzichte ich gerne auf neue Klamotten für mich, Urlaub, Frisör oder sonstigen Luxus! Ich geh auch nebenher lieber wieder arbeiten oder was auch immer.
  • Hab heute von der BH nen Brief bekommen. Darin steht, dass ich von meinem Recht Gebrauch machen kann und den Vater nicht angeben muss. Somit verzichte ich auf Unterhalt und auf das Erbrecht.
  • Das ist ein sehr sensibles Thema. Ich hoffe du triffst für dein Kind und dich die richtige Entscheidung.
    Wenn du nicht möchtest dass der Erzeuger deines Kindes alleine mit dem Baby ist gibt es auch eine Regelung beim Jugendamt, dass das Treffen an einem neutralen Ort mit einer Begleitperson die vom Jugendamt gestellt wird abgehalten wird. Somit wäre dein Ex nicht alleine mit dem Baby und er wäre auch Unterhaltspflichtig.
    Das Leben als Alleinerziehende ist hart und wenn du auch noch auf Unterhalt verzichtest ist man halt auch schnell am Existenzminimum angelangt.
    Ich wünsche dir alles Gute. Ach ja, Verurteilen kann dich hier niemand, weil niemand deine Beweggründe kennt und es deshalb auch keinem zusteht zu Urteilen. L.g
  • ich verstehe dich. nachdem ja jetzt dann das neue obsorge-Gesetz kommt und zumindest ich noch nicht ganz durchschauen kann, wie das dann wirklich gehandhabt wird, wenns hart auf hart geht...
  • DS es nicht einfach wird weiss ich. Ich hab genau. Wenn meine FIX Kosten abgezogen sind hab ich ca 160€ zum Leben. Wird schon funktionieren- und meine ganze Familie mit Verwandtschaft steht hinter mir.
    Für den Kleinen tuts mir schon leid, aber wie gesagt, wenn er älter wird und nach ihm fragt, dann leg ich ihm alles offen!
  • @ergosum
    Das stand bei dem Brief über die Obsorge drin.(hoff du kannstes lesen)
  • vidalocavidaloca

    744

    bearbeitet 23. 01. 2013, 19:10
    @JMarionL: Ich kenne jemanden dessen Mutter auch aufs Geld verzichtet hat. Sie war auch der Meinung, dass das die Jungs selber Regeln können wenn sie wollen. Vor fünf Jahren haben sie Angefangen zu Kämpfen und sind noch immer dran. Und bei denen geht es um ihr Studium das sie davon finanzieren. Ich weis ich sollt mich nicht einmischen, da es wirklich ein heikles Thema ist, aber gibt es nicht eine Möglichkeit dass du das Geld einvorderst und der Erzeuger den kleinen, wenn er überhaupt will, den kleinen nicht alleine sehen darf. Wenn ich nicht müsst würd ich ihm das Geld nicht schenken.
  • der Kindesvater hat nun gut lachen - macht ein Kind - und hat nun keinerlei Verpflichtungen...

    nur wenn man "Unterhalt für das Kind (das steht dem Kind zu!!)" bekommt, heißt das nicht automatisch, dass der Vater das Kind sehen will bzw. muss.
  • Marion, ich will mich auch nicht einmischen - ich bin mir sicher, dass du soetwas nicht leichtfertig beschließt. Aber als scheidungskind kann ich dir sagen, dass ich waehrend meines studiums wirklich auch auf die alimente angewiesen war (und das trotz dreier gleichzeitiger nebenjobs und familienbeihilfe)... Ohne haette ich es nicht machen koennen, und meine mutter haette mich damals auch nicht unterstuetzen koennen. Deine aengste kann ich verstehen - du willst in erster linie dein kind schuetzen! Aber ich finde auch, dass der vater nicht so einfach davonkommen sollte! Dem kind stehen alimente zu! Vielleicht laesst sich wirklich ein weg finden, wo er zahlen muss, aber das kind nicht (unbeaufsichtigt) sehen kann... Ich druecke dir die daumen! Es wird bestimmt alles gut!
  • Naja- schenken will ich ihn ja ehrlich gesagt nichts. Aber mir ist es lieber so.
    Als ich ihm sagte, dass ich ihn angebe war seine Reaktion: dann hab ich auch rechte!!
    Keine Freude oder sonst was!
    Wenn er wirklich will, dann kann er sich ja bei der Behörde melden, aber ich mach das nicht!

    Und wenn mein süßer Spatz studieren will, dann schaff ich das auch ihm da zu unterstützen! Ich komm aus einer Kämpfer Familie die nie viel Geld hatte und uns gehts super und haben noch immer alles geschafft was wir wollten;-) und das wird sich nicht ändern;-)
  • @marion ich steh da voll hinter dir. du schützt dein kind und wirst dadurch zur löwin. du wirst dich richtig für dich und dein kind entscheiden.
  • Ja da woll zu Löwin! Ich würde töten um mein Kind zu schützen;-) haha
    Ich hab auch mit meiner Familie gesprochen (sehr oft) und die sind meiner Meinung. Das ist schon sehr viel Wert!
  • Hallo, bin seit 3 Jahren mit meiner Freundin zusammen und wir heiraten heuer im August. Sie hatte schon eine Tochter damals 1 1/2 Jahre als wir uns kennenlernten. Sie hatte keinen Vater angegeben da sie auf den Papierkrieg verzichten wollte, sie weiss aber wer es ist. Sie bekam auch nie einen Euro vom Vater oder Vaterstaat. Hat sie verweigert. Er weiss vom Kind hat aber null Interesse. Wir haben noch einen gemeinsamen Sohn und jetzt ist alles Super. Ich habe die Vaterschaft der Tochter unterzeichnet ohne zu überlegen, bin jatzt also rechtlich Vater zweier Kinder. Kann mir jetzt jemand Probleme machen weil ich einfach die Vaterschaft zur Tochter unterschrieben habe?
  • @carry weisst du da Bescheid?
  • wo weiss i bescheid wo wo?
  • @walter so war das nicht gemeint, @carry ist eine andere userin die sich da sehr gut auskennt! Und wenn du vor dem Namen ein @ setzt bekommt diese userin eine Benachrichtigung und kann dir vielleicht bei deinen Problem helfen
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 8. 04. 2014, 14:43
    @Tschutschu - sehr verzwickt

    @Walter

    du hast beim Standesbeamten also unterschrieben, dass du die Tochter mit deiner LG gezeugt hast?

    du bist nun also der Vater in jeglicher Hinsicht - und es ist quasi eh schon vorbei... hast dich vorher nicht informiert? (du bist jetzt der biologische und rechtliche und soziale Vater)

    mit allen Pflichten für dieses Kind - ein Leben lang...

    -

    und das Kind soll nie erfahren, wer wirklich sein biologischer Vater ist...?

    -

    sicher kann der wirkliche biologische Vater es probieren, falls bei ihm die Vatergefühle aufkommen..... wird aber sehr schwierig für ihn....... und warum sollte er - er hat, weil du die Vaterschaft anerkannt hast, null Verpflichtungen, sogar das Erbrecht, das das Mädchen gehabt hätte, ist nun, durch dein Vaterschaftanerkenntnis futsch....

    Adoption von deiner Seite wäre besser gewesen...

    -
    Und ausschließen kann man es natürlich nicht, dass
    dir deine (anerkannte) Tochter als auch deine weiteren Kinder mal in Zukunft deswegen Probleme machen , wenn es doch irgendwie rauskommt....

    -
    Ich glaube, so was willst Du natürlich nicht lesen, aber es ist so...
    -

    Ich glaube, du hast es aber gut gemeint.
















  • @Walter
    Solange deine Freundin/Frau beim Jugendamt keinen Namen nennt, wird sie so und anders keine Alimente für das Kind bekommen.
    Das ist nur in Deutschland so. In Österreich MUSS die Frau einen Namen nennen, der der Vater sein könnte. Dann bekommt man einen Vorschuss, solange bis die Vaterschaft geklärt ist. Aber ohne Name, kein Geld.
  • @JMarionL kommt mir vor, wie wenn dass von Bundesland zu Bundesland anders ist. Ich bekomme in OÖ keinen Vorschuss,trotz des Namens seines Erzeugers
  • @vidaloca was warum bekommst du keine. vorschuss?? Bin auch aus OÖ und hab zwar noch etwas wartezeit aber am Jugendamt habens mir schon gesagt das ich den Vorschuss bekommen werde weil wir eh alle glauben das er ned zahlt!
  • Also daauft bestimmt was falsch bei deinem betreuer! Ich weiss 100%ig, Dass das in ganz Österreich so ist! Erkundig dich lieber nochmal. Er muss sogar 6 Monate nachzahlen...
  • Das ist ja lustig. Erzeuger lebt in Venezuela. Er ist nicht verpflichtet zu zahlen. Und da es bei ihm nix zu holen gibt, hab ich auch kein Recht drauf.
  • Habe somit den Jakpot ;-) Wenn er Österreicher wäre, wäre es anders. Ist es halt nicht. Kann nur noch hoffen. dass Junior mal fett erbt :-))(War jetzt nicht ernst gemeint).
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