Das ist vielleicht eine Frage, die nicht jeder nachvollziehen kann, aber ich stell sie trotzdem.
Bin ich verpflichtet den Vater an zugeben?
Worauf verzichte ich - ausser Alimente - wenn ich ihn nicht angebe?
Mach ich mich strafbar?
Bitte verurteilt mich nicht, aber ich habe meine Gründe.
Kommentare
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Und wenn man es nicht weiß, wer der Vater ist, muss man alle angeben die in Frage kommen könnten....
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Hab das unter folgendem Link gefunden: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.082400.html
Wird ein Kind unehelich geboren oder ist der Ehemann nicht der Vater des Kindes, KANN (also muss nicht) der leibliche Vater durch eine persönliche Erklärung die Vaterschaft anerkennen.
TIPP: Zum Wohle des Kindes sollte die Vaterschaft festgestellt werden. Diese ist beispielsweise Voraussetzung für den Unterhalt oder das gesetzliche Erbrecht unehelicher Kinder.
LG, Marie
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das schaut dann allerdings auf einer Geburtsurkunde nicht so toll aus, aber wenn du deine Gründe hast erkundige dich mal beim Jugendamt oder Meldeamt wie das ist wenn nicht klar ist wer der Vater ist, ob mann dann angeben muss.
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Bei mir hat der Vater sie Vaterschaft nicht anerkannt, was ich schade finde, schliesslich ist es sein Kind. Und du machst dich nicht strafbar.
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Dachte nur, dass man nicht einfach sagen kann: ich gebe den Vater nicht an, weil es niemanden was angeht (zB)
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Aber es gibt eine Person die geht das serwohl was an, und das ist das Kind. Das irgendwann mal den Papa ausfindig machen will.
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Ja- es geht um das Wohl meines Kindes.
War auch schon beim Jugedamt, aber die helfen nicht wirklich, weil "es ist ja noch nix passiert" usw
@claudsch1980
Die Geburtsurkunde hab ich schon. Da musste ich ihn nicht angeben.
Natürlich wird mein Kleiner mal seinen Vater kennen lernen wollen. Und das darf er auch, aber erst wenn er älter ist und sich selber eine Meinung bilden kann. Jetzt wo er noch so klein ist und sich nicht wehren kann, oder nicht einschätzen kann wie der Mensch ist, lass ich es nit zu, dass er ihm nahe kommt.
@vidaloca
Ob der Vater Staat zahlt oder nicht ist mir echt egal. Ich steh zwar finanzell nicht grad nicht da wie ne Reiche, aber ich würde auf die Alimente verzichten! Das bisschen Geld ist es mir nicht wert!!
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Wenn es eine künstliche Befruchtung gewesen wäre, dann müsst ich bestimmt ne Bestätigung bringen...
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Theoretisch kann der Kindesvater auch zb zum Standesamt laufen und selbst die Vaterschaft anerkennnen.
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also bei mir wars zum beispiel so das ich auch gesagt habe ich will kein geld vom vater wir sind ja in einer beziehung nur keinen gemeinsame wohnung haushalt da er das nicht wollte.
aber kaum habe ich um zum beispiel wohnzuschuss angsucht wurde immer gleich nachgefragt was ich unterhalt bekomme und diese fragerei ging mich dann schon an jedes jahr aufs neue erklärn
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was heißt Beziehung - bei Lebensgemeinschaft ist er nämlich nicht dazu verpflichtet, für Lebensgefährtin Unterhalt zu bezahlen - macht er es freiwillig?
für Kinder - klar - verpflichtend...
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Dann kann man von seinem partner auch alimente verlangen, wen man zusammen wohnt. Das ist in fällen praktisch, wo der vater zb unterhalt für eine exfrau zahlen muss. Dann wird das nämlich neu berechnet. Wieviel sind das es sonst macht muss jeder für sich entscheiden
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Auch wenn du gute Gründe dafür hast den Vater nicht anzugeben solltest du dir überlegen, dass du deinen Kind dadurch rechtliche Ansprüche verwehrst (man kann den Unterhalt ja auch für das Kind ansparen wenn man ihn icht unbedingt braucht) und dass es für ein Kind sehr wichtig ist zu wissen woher es kommt, wo seine Wurzeln sind, auch wenn es das jetzt noch nicht versteht.
Und nur weil der Vater angegeben ist bzw die Vaterschaft anerkannt hat, heißt dass ja nicht zwingend, dass er regelmäßigen Kontakt zum Kind hat bzw kann man da ja dann auch begründen, dass man den Kontakt aus bestimmten Gründen nicht möchte.
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Ich weiß, dass ich das Geld gut gebrauchen könnte, aber bevor ich mich rechtlich dazu verpflichte ihn zum Kind zu lassen verzichte ich gerne auf neue Klamotten für mich, Urlaub, Frisör oder sonstigen Luxus! Ich geh auch nebenher lieber wieder arbeiten oder was auch immer.
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Wenn du nicht möchtest dass der Erzeuger deines Kindes alleine mit dem Baby ist gibt es auch eine Regelung beim Jugendamt, dass das Treffen an einem neutralen Ort mit einer Begleitperson die vom Jugendamt gestellt wird abgehalten wird. Somit wäre dein Ex nicht alleine mit dem Baby und er wäre auch Unterhaltspflichtig.
Das Leben als Alleinerziehende ist hart und wenn du auch noch auf Unterhalt verzichtest ist man halt auch schnell am Existenzminimum angelangt.
Ich wünsche dir alles Gute. Ach ja, Verurteilen kann dich hier niemand, weil niemand deine Beweggründe kennt und es deshalb auch keinem zusteht zu Urteilen. L.g
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Für den Kleinen tuts mir schon leid, aber wie gesagt, wenn er älter wird und nach ihm fragt, dann leg ich ihm alles offen!
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Das stand bei dem Brief über die Obsorge drin.(hoff du kannstes lesen)
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nur wenn man "Unterhalt für das Kind (das steht dem Kind zu!!)" bekommt, heißt das nicht automatisch, dass der Vater das Kind sehen will bzw. muss.
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Als ich ihm sagte, dass ich ihn angebe war seine Reaktion: dann hab ich auch rechte!!
Keine Freude oder sonst was!
Wenn er wirklich will, dann kann er sich ja bei der Behörde melden, aber ich mach das nicht!
Und wenn mein süßer Spatz studieren will, dann schaff ich das auch ihm da zu unterstützen! Ich komm aus einer Kämpfer Familie die nie viel Geld hatte und uns gehts super und haben noch immer alles geschafft was wir wollten;-) und das wird sich nicht ändern;-)
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Ich hab auch mit meiner Familie gesprochen (sehr oft) und die sind meiner Meinung. Das ist schon sehr viel Wert!
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@Walter
du hast beim Standesbeamten also unterschrieben, dass du die Tochter mit deiner LG gezeugt hast?
du bist nun also der Vater in jeglicher Hinsicht - und es ist quasi eh schon vorbei... hast dich vorher nicht informiert? (du bist jetzt der biologische und rechtliche und soziale Vater)
mit allen Pflichten für dieses Kind - ein Leben lang...
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und das Kind soll nie erfahren, wer wirklich sein biologischer Vater ist...?
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sicher kann der wirkliche biologische Vater es probieren, falls bei ihm die Vatergefühle aufkommen..... wird aber sehr schwierig für ihn....... und warum sollte er - er hat, weil du die Vaterschaft anerkannt hast, null Verpflichtungen, sogar das Erbrecht, das das Mädchen gehabt hätte, ist nun, durch dein Vaterschaftanerkenntnis futsch....
Adoption von deiner Seite wäre besser gewesen...
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Und ausschließen kann man es natürlich nicht, dass
dir deine (anerkannte) Tochter als auch deine weiteren Kinder mal in Zukunft deswegen Probleme machen , wenn es doch irgendwie rauskommt....
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Ich glaube, so was willst Du natürlich nicht lesen, aber es ist so...
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Ich glaube, du hast es aber gut gemeint.
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Solange deine Freundin/Frau beim Jugendamt keinen Namen nennt, wird sie so und anders keine Alimente für das Kind bekommen.
Das ist nur in Deutschland so. In Österreich MUSS die Frau einen Namen nennen, der der Vater sein könnte. Dann bekommt man einen Vorschuss, solange bis die Vaterschaft geklärt ist. Aber ohne Name, kein Geld.
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