Karenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung

Hallo,

die Suche führt mich leider nicht wirklich zu den Antworten, versuche es daher mit einem neuen Thread.
Meine Frau und ich sind uns nicht sicher, ob wir es richtig verstanden haben:

- meine Frau ist geringfügig beschäftigt (10h / Woche), noch. Nachdem der Arbeitgeber weiß, dass sie schwanger ist, möchte er das Arbeitsverhältnis einvernehmlich auflösen. Sie muss in der Arbeit schwer heben, es soll kein Risiko eingegangen werden, wir sehen das auch so. Bei geringfügiger Beschäftigung gibt es ohnehin keinen Anspruch auf Karenzgeld, weil nicht krankenversichert. Er hat angeboten jederzeit in den Job zurückkehren zu können.
- meine Frau ist bei mir mitversichert. Daraus entsteht der Karenzgeldanspruch, korrekt?
- dh. meine Frau beantragt ganz normal das Karenzgeld. Die Höhe wird von meinem Gehalt berechnet, weil sie ja bei mir mitversichert ist, korrekt?

Sehen wir das richtig oder liegt hier irgendwo ein Denkfehler/Haken?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

Lg Thomas

Kommentare

  • MorganaMorgana

    7,415

    bearbeitet 23. 09. 2018, 09:32
    Hallo! Nein, das ist falsch. Karenzgeld bekommt jede Frau in Österreich (auch wenn man noch nicht gearbeitet hat, also auch Studentinnen/Schülerinnen). Das Wochengeld wird sie nicht bekommen, dh. sie bekommt das Karenzgeld ab der Geburt.
    Das einzige was sie nicht beantragen kann ist das einkommensabhängige Modell, da sie ja nicht arbeitet. Alles andere ist kein Problem.
    Wobei ich glaube, dass deiner Frau auch Wochengeld zusteht, da sie geringfügig arbeiten geht.... es werden aber (glaube ich) nur etwa 250 Euro sein....?
    Das Dienstverhältnis würde ich nicht auflösen, das ist so ziemlich das schlechteste was man machen kann....
    Auf jeden Fall auf der AK informieren!
  • Das kinderbetreuungsgeld, kbg, steht allen zu, unabhängig vom angestelltenverhältnis. Karenzgeld gibt's nicht. Einkommensabhängiges kbg bringt's bei deiner Frau e nicht. Beim kbg Konto hängt die Höhe pro Monat von der bezugsdauer ab, die gesamtsumme bleibt gleich. Und ja, das kann deine Frau über finanzonline oder bei der Krankenkasse nach der Geburt beantragen. Das Formular könnt ihr euch schon vorher runterladen und überlegen, wie lange deine Frau (optional auch du danach oder zwischendurch) kbg beziehen möchte. Für die Zeit, in der deine Frau kbg bezieht ist sie auch krankenversichert.

    Dass der AG das Dienstverhältnis mit deiner Frau einvernehmlich löst ist für ihn die angenehmste option. Eigentlich müsste er eine Tätigkeit, die sie auch schwanger durchführen kann, bieten. Ich versteh aber, wenn ihr der einvernehmlichen Lösung zustimmt mit der Option, später wieder in den job zurück zukehren, wenn das für euch so passt.
  • bearbeitet 23. 09. 2018, 11:13
    Auf Wochengeld hat sie als geringfügig Beschäftigte Anspruch, wenn sie sich mind. 3 volle Kalendermonate (also 3 volle Monate vom jeweils 1. bis zum 31. und nicht einfach 3 Monate) vor dem Mutterschutz selbst versichert. Das kostet ca. € 60 pro Monat und sie bekommt dann ca. € 270 pro Monat Wochengeld. Ohne Selbstversicherung bekommt man geringfügig gar kein Wochengeld, also kein Geld die 8 Wochen vor der Geburt. Beim Kinderbetreuungsgeld ergibt, wenn sie nicht oder nur wenig arbeitet, nur die pauschale Variante Sinn. Da ist ganz egal was sie oder du verdienst, es bekommt jeder der diese Variante auswählt in Summe den gleichen festgelegten Betrag, der sich auf die frei wählbare Bezugsdauer aufteilt - je länger desto weniger pro Monat, je kürzer desto mehr pro Monat. Das Kinderbetreuungsgeld bekommt man ab der Geburt, außer das Wochengeld ist höher, dann bekommt man die ersten 8 Wochen nach der Geburt noch Wochengeld und danach erst das Kinderbetreuungsgeld.

    Der Arbeitgeber deiner Frau muss für sie eine Beschäftigung finden, die für sie als Schwangere geeignet ist - für mich hört sich das alles an, als sucht er den einfachsten Weg für sich selbst mit möglichst wenigen Umständen. Falls ihr das aber trotzdem annehmt, macht auf jeden Fall einen rechtsgültigen Vertrag, der die jederzeitige Rückkehr in den Job auch wirklich absichert - es gibt leider genug Geschichten, wo sich die Arbeitgeber dann nicht an solche Abmachungen gehalten haben.
  • Hallo!

    vielen lieben Dank für die sehr raschen und ausführlichen Antworten. Wir haben die Einvernehmliche angenommen und haben dabei ein gutes Gefühl. Ihre Gesundheit geht vor und bei dem Job hat sie einen sehr guten Eindruck hinterlassen, im Vergleich zu anderen, die nicht einmal rechtzeitig Bescheid geben, wenn sie nicht können, sondern schlicht nicht können. Der Arbeitgeber weiß was er an ihr hat.

    Wir werden uns demnächst einen Termin bei AMS usw... geben lassen. Für uns beide ist das Thema komplett neu.

    Danke nochmals für eure rasche Hilfe.

    Lg Thomas
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum