Namensführung - Russischer Nachname beim Baby

Hallo ihr Lieben,
ich recherchiere schon seit einiger Zeit im Internet aber finde dazu keine passende Antwort. Mein Mann kommt aus Russland und hat einen russischen Nachnamen. Wir bekommen im Jänner unser erstes Kind - ein Mädchen - das den Namen meines Mannes bekommen sollte. Im russischen Namensrecht ist es aber so, dass ein Mädchen beim Nachnamen ein -ova angehängt bekommt - also z.B. wenn mein Mann Iwanow heißt, würde unsere Tochter in Russland Iwanowa heißen. Das möchten wir auch so beibehalten. Ist das in Österreich möglich?? Und wie ist es mit dem Vatersnamen (der steht in Russland immer zwischen den Vor- und Nachnamen), kann man den in Österreich vergeben?? Kennt sich da vielleicht jemand aus?? :)

Kommentare

  • Es müsste dazu irgendwas im österreichischen Namensrecht steht.
    Vielleicht kann dr Google helfen?
    Vielleicht auch Standesamt wegen der Ausstellung der Geburtsurkunde.

    Ich kenn mich nicht aus, glaube aber das euer Vorhaben kein Problem ist.
  • Ich kenne ein Zwillingspaar das -ova und -ov als Nachnamen hat und beide sind in Wien geboren. Sollte also kein Problem sein denke ich.
  • ohmyohmy

    2,351

    bearbeitet 27. 09. 2018, 20:38
    meine mama ist mazedonerin, somit ihre schwestern auch.. die männer enden in mazedonien auf i und die frauen auf a
    ist überhaupt kein problem hier in österreich :)
  • Daanke euch!! Jaa, ich werde mich eh noch beim Standesamt genauer erkundigen..die sollten es wahrscheinlich wissen ...im Internet habe ich aber nicht wirklich was hilfreiches dazu gefunden...deshalb danke für eure Hilfe!! :) ich wollte einfach mal schauen, ob es in Österreich solche “Fälle” gibt 😄😄 Im Jänner kann ich euch dann berichten, ob es so gegangen ist 😄
  • welche staatsbürgerschaft habt ihr denn? kannst auch einfach beim konsulat nachfragen, wenn du dir unsicher bist :)
  • Wegen dem Namen zwischen vor- und Nachname: den könnt ihr eurer Tochter ja als 2. Vornamen geben. Ist hier wahrscheinlich so am einfachsten...
  • Ich kann dir leider nicht weiterhelfen aber bei uns ist es so: unsere Kinder sind Doppelstaatsbürger (Österreich- Spanien) und hier haben sie unseren gemeinsamen Familiennamen (sind verheiratet nehmen wir als Beispiel González López) und laut spanischem Namensgesetz haben sie den 1. Nachnamen von ihrem Papa (González) und meinen Mädchennamen als 2. Nachnamen (sagen wir Meier)
    Das heißt dass sie 2 verschiedene Nachnamenvarianten haben und so steht das auch in den jeweiligen Pässen: im österreichischen González López und im spanischen González Meier.
    Am besten du fragst in der Botschaft nach.
  • so ist es bei mir auch. mein vater ist serbe und in meiner serbischen geburtsurkunde steht als 2. name der vorname meines vaters. in der österreichischen geburtsurkunde nicht. ich habe auch "offiziell" keinen 2. namen :)
    sanxtay
  • Daaanke für so viel Feedback, finde ich sehr interessant :D Bei uns wird es noch ein bisschen komplizierter werden, glaube ich ...wir sind beide Ausländer, leben aber schon lange in Österreich und haben hier geheiratet - den Namen hat damals jeder den eignen behalten, da es einfacher war ... bei den Kindern will ich aber unbedingt, dass sie den Nachnamen vom Papa bekommen (ist für mich wegen der Tradition wichtig und es würde auch mit dem Vornamen schön zusammenpassen).
    Jetzt ist es bei uns so, dass ich eine slowenische Staatsbürgerschaft habe und mein Mann eine russische. Geboren wird das Kind in Österreich, weil wir ja hier leben und arbeiten und angemeldet sind etc. Weil niemand von uns Österreicher ist, bekommt das Kind automatisch meine - also slowenische Staatsbürgerschaft (die russische beantragen wir später im nachhinein)..also wird unser Kind die österreichische Geburtsurkunde haben und mit der beantrage ich dann in SLO die Staatsbürgerschaft - so hat man es mir damals erklärt 😳😳😳 ich werde mal alle Standesämter anrufen und dann schauen, was dabei rauskommt 😄😄😄
  • @Sarah6 ui das klingt kompliziert... berichte dann hier, wie das dann funktioniert.

    Ich wusste nicht, dass man bei doppelstaatsbürgerschaft dann unterschiedliche Nachnamensvarianten in den Pässen stehen hat. Muss man sich dann irgendwann für eine entscheiden oder bleibt das so ein Leben lang?
  • ohmyohmy

    2,351

    bearbeitet 28. 09. 2018, 14:02
    @sarah6 du bekommst dann auch eine slowenische geburtsurkunde. als slowenische staatsbürger werden die kinder auch dort ins geburtenbuch eingetragen :)

    das "problem" ist halt, dass jedes mal wenn ein neuer pass gemacht wird, musst du einen staatsbürgerschaftsnachweis bringen, der nicht älter ist als 6 monste. das heisst aber auch jedes mal nach slowenien und russland zu gondeln.
    das ist das mühsamste an dem ganzen ☺️
  • ich bin zwar Standesbeamtin, da hier aber kein österr. Recht angewendet werden kann (höchstwahrscheinlich, ausser euer Recht verweist auf das Recht des Wohnsitz Staates) kann ich euch nicht helfen. Man muss hier viel in den Gesetzen eurer Herkunftsländer recherchieren. Und zHaus hab ich die natürlich net. :-)

    Am besten mit einem grossen Standesamt in Verbindung treten. Die sind mit fremden Namensrecht noch am Fittesten.

    Ihr seht also... Standesbeamter zu sein, ist mehr als nur zu verheiraten und "eine Urkunde auszudrucken". In dem Fall ist vorerst ja mal zu klären was auf der Urkunde drauf stehen soll
  • Danke euch allen! Ihr habt mir wirklich sehr geholfen!! Ich habe irgendwie immer überlegt, wenn das Kind in Österreich geboren und die Geburtsurkunde in Österreich ausgestellt wird, muss man das mit dem Namen auch hier klären 😄😄 @Villacherin vielen Dank für deine Hilfe! Ich werde mich dann lieber gleich in Slowenien informieren. Irgendwie bin ich echt auf dem Schlauch gestanden und hab nicht mal in Betracht gezogen, dass ich das mit dem Namen in Slowenien klären muss 😄😄 ich bin immer davon ausgegangen, dass es nach dem österreichischen Recht geht, wenn das Kind hier geboren wird. Daanke!
    Ihr seid alle so lieb und hilfsbereit 🙂😘
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