Hallo ihr Lieben,
ich recherchiere schon seit einiger Zeit im Internet aber finde dazu keine passende Antwort. Mein Mann kommt aus Russland und hat einen russischen Nachnamen. Wir bekommen im Jänner unser erstes Kind - ein Mädchen - das den Namen meines Mannes bekommen sollte. Im russischen Namensrecht ist es aber so, dass ein Mädchen beim Nachnamen ein -ova angehängt bekommt - also z.B. wenn mein Mann Iwanow heißt, würde unsere Tochter in Russland Iwanowa heißen. Das möchten wir auch so beibehalten. Ist das in Österreich möglich?? Und wie ist es mit dem Vatersnamen (der steht in Russland immer zwischen den Vor- und Nachnamen), kann man den in Österreich vergeben?? Kennt sich da vielleicht jemand aus??
Kommentare
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Vielleicht kann dr Google helfen?
Vielleicht auch Standesamt wegen der Ausstellung der Geburtsurkunde.
Ich kenn mich nicht aus, glaube aber das euer Vorhaben kein Problem ist.
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ist überhaupt kein problem hier in österreich
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Das heißt dass sie 2 verschiedene Nachnamenvarianten haben und so steht das auch in den jeweiligen Pässen: im österreichischen González López und im spanischen González Meier.
Am besten du fragst in der Botschaft nach.
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Jetzt ist es bei uns so, dass ich eine slowenische Staatsbürgerschaft habe und mein Mann eine russische. Geboren wird das Kind in Österreich, weil wir ja hier leben und arbeiten und angemeldet sind etc. Weil niemand von uns Österreicher ist, bekommt das Kind automatisch meine - also slowenische Staatsbürgerschaft (die russische beantragen wir später im nachhinein)..also wird unser Kind die österreichische Geburtsurkunde haben und mit der beantrage ich dann in SLO die Staatsbürgerschaft - so hat man es mir damals erklärt 😳😳😳 ich werde mal alle Standesämter anrufen und dann schauen, was dabei rauskommt 😄😄😄
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Ich wusste nicht, dass man bei doppelstaatsbürgerschaft dann unterschiedliche Nachnamensvarianten in den Pässen stehen hat. Muss man sich dann irgendwann für eine entscheiden oder bleibt das so ein Leben lang?
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das "problem" ist halt, dass jedes mal wenn ein neuer pass gemacht wird, musst du einen staatsbürgerschaftsnachweis bringen, der nicht älter ist als 6 monste. das heisst aber auch jedes mal nach slowenien und russland zu gondeln.
das ist das mühsamste an dem ganzen ☺️
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Am besten mit einem grossen Standesamt in Verbindung treten. Die sind mit fremden Namensrecht noch am Fittesten.
Ihr seht also... Standesbeamter zu sein, ist mehr als nur zu verheiraten und "eine Urkunde auszudrucken". In dem Fall ist vorerst ja mal zu klären was auf der Urkunde drauf stehen soll
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Ihr seid alle so lieb und hilfsbereit 🙂😘