Über einkommensabhängiges KBG in Karenz bleiben

Servus zusammen,

meine Frau ist (wenn alles hoffentlich gut klappt) in der 7. SSW.

Wir wollen 2 Jahre zu Hause bleiben - 1 Jahr sie und dann 1 Jahr ich.
Durch das Forum und Internetrecherche haben wir uns eigentlich ziemlich sicher auf das eaKBG entschieden.

Somit würde sie 12 Monate KBG bekommen, dann ich 2 Monate. Anschließend würde ich noch 10 Monate zu Hause bleiben.
Sprich ich müsste mich dann bei ihr mitversichern, korrekt? Kündigungsschutz müsste ich allerdings in der Arbeit trotzdem haben, oder?

Wie beantragt man das ganze richtig bei allen Stellen/Arbeit?

Hat jemand hier es genauso gehandhabt?

Danke euch <3

Kommentare

  • Ich war auch so lange zu Hause und mein Mann zwischendurch 2 Monate. Ich hab mich mitversichern lassen und hatte Kündigungsschutz. Ich nehme an im Falle, dass der Mann zu Hause bleibt müsste es ähnlich sein.

    @Kaffeelöffel weißt du da vielleicht schon mehr?
  • Wie berechnet man denn den Zeitraum bis wann man zu Hause ist?

    Bei der Mutter sind ja 2 Monate sozusagen Mutterschutz und dann noch 10 Monate KBG/Karenz - ist das dann genau bis zum 1. Geburtstag des Kindes? Und bei mir wäre dann 1 Jahr Karenz exakt bis zum 2. Geburtstag?
    sam200
  • Ja genau. Mutterschutz zählt zur Karenzzeit.
  • @Butterfliege ja. Wenn ich mich richtig erinnere hab ich schon vorab bekannt gegeben wie lange inklusive Bekanntgabe der Unterbrechung ich/wir in Karenz zu Hause bleiben. Brauchte auch ne Bestätigung vom Dienstgeber des Mannes, dass er in besagtem Zeitraum in Karenz gehen wird.
  • itchifyitchify

    5,362

    bearbeitet 30. 09. 2018, 11:11
    @Butterfliege ja das stimmt so.
    Die Frau muss die Karenz erst im Mutterschutz bekanntgegeben (weiß man ja vorher nicht wie lange der geht). Als Mann ist empfohlen es nicht zu bald zu sagen, glaub man hat nur 4 Monate davor Kündigungsschutz.
    Ich war bis zum 1. Geburtstag in Karenz, dann Vollzeit und mein Mann die 2 Monate daheim, dann beide Elternteilzeit. Ist finanziell natürlich die beste Variante wenn beide annähernd gleich gut verdienen.
  • @Butterfliege mein Mann und ich werden es genauso handhaben wie ihr.
    Ich hab jetzt das eaKBG beantragt bis zum 1. Geburtstag meiner Tochter und auch so lange die Karenz mit meinem AG vereinbart. Das wäre bei uns der 10.8.2019 (erster Arbeitstag, meine Tochter ist am 10.08.2018 geboren). Mein Mann und ich werden ein Monat überschneiden (er darf also ab 11.07. Zu Hause bleiben) und bekommt ebenfalls noch 2 Monate das eaKBG sobald ich wieder arbeiten bin. Danach ist er 10 Monate bei mir mitversichert und wird dann wahrscheinlich in Elternteilzeit gehen (wobei bis dahin noch lange Zeit ist also da wollen wir uns noch nicht so festlegen wann er wieder zu arbeiten beginnt). Mündlich hat er seinem Chef die Karenz bereits mitgeteilt. Würde ich aber nur raten wenn das Verhältnis dem entsprechend gut ist. Ist ja auch für den AG besser, je früher er es weiß.
    Ich hab meinen Antrag auf eaKBG also schon gestellt (geht ab Geburt des Kindes). Mein Mann stellt seinen innerhalb der Frist bevor er in Karenz geht (ich glaub das sind 8 Wochen bei der GKK - bin aber nicht sicher).
  • Ach ja noch was: für den Antrag auf eaKBG hab ich eine Karenzvereinbarung mit meinem AG bei der GKK vorlegen müssen. Das wird deine Frau dann vermutlich auch brauchen.
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