An alle unverheirateten Mamis!!!

Nanal93Nanal93

1,283

bearbeitet 10. 01. 2013, 01:42 in Smalltalk
Hallo ihr lieben!
Bin gerade ein wenig am schmökern und informieren, und wollte euch fragen ob das bei euch auch so war:

Lest euch bitte mal den letzten Absatz kurz durch: http://www.karenz.at/unterhalt.html

Wie darf man das verstehen? Kennt ihr euch da aus?

Lg

Kommentare

  • Also von den letzten absatz hab ich noch nie was gehört hätt ich das damals gewusst hätt ich das beinhart so gemacht. Also bei mir war das nicht der fall.
  • Hab ich auch nicht gewusst aber wenn du versichert bist zahlt die Geburt ja sowieso die KK.

    vl ist da gemeint dass wenn man mit dem kindsvater nicht mehr zusammen ist zum Zeitpunkt der Geburt, wg dem Unterhalt. gehört hab ichs auch noch nie.
  • Ganz sicher ist da gemeint dass man mit dem kindsVater nicht mehr zusammen ist, steht ja "ledige" Mutter! ;)
  • satrusatru

    11,455

    bearbeitet 10. 01. 2013, 08:07
    Naja aber ledig bin ich ja jetzt auch trotz Beziehung da gibts hätt ich gedacht kein extra Wort. Zumindest bei diversen Formularen steht nur "ledig, geschieden, verheiratet, verwitwet"
  • Naja wenns in einer "Partnerschaft lebend" seid zählt das in gewissen Anträgen auch! Und es bringt ja nix wennst mitn Vater noch zusammen bist und dann von ihm unterhalt verlangst! :/
  • Soweit ich weiss muss der Vater die Entbindung zahlen, wenn du in einer privaten Klinik entbindest. Bin mit aber nicht 100%ig sicher
  • @JMarionL: So hätte ich es auch gedacht. Aber sonst habe ich es auch noch nicht gehört gehabt.
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 10. 01. 2013, 17:56
    "Bei der Geburt eines unehelichen Kindes hat der Vater die Kosten der Entbindung zu tragen. Weiters muss er in den ersten sechs Wochen nach der Geburt für den Unterhalt der ledigen Mutter aufkommen."

    meiner Kenntnis nach: Uraltbestimmung aus dem Jahre "Schnee", die zwar immer noch in Geltung ist, aber ins Leere führt.

    durch Sozialversicherung / KGB ist die Geburt bezahlt - (früher waren nicht alle led. Mütter sozialversichert - bzw. wenn Selbstbezahlte zu zahen waren... - led. Kindsvater war pflichtig - falls er es tat....)
    Unterhalt 6 Wochen danach - heute: Kindesmutter hat Wochengeld bzw. Karenzgeld bzw. nun Kinderbetreuungsgeld - gilt dann als eine Art "Eigeneinkommen" - also schon von dieser Seite -nix mit Unterhalt...
  • Ok, gut zu wissen, dass es nicht mehr zutreffend ist.
  • früher war die Schutzfrist, und somit das Wochengeld - 6 Wochen - also diese Bestimmung war für ledige Frauen, die durch die Geburt des Kindes völlig mittellos dastanden (kein Job, keine Arbeitslose, kein Sozialversicherung) - zumindest - für 6 Wochen nach der Geburt ein Unterhalt zusteht - ob es der Erzeuger dann bezahlt hat, bzw. ob die Frauen von damals das gewußt haben, bezweifle ich - da hat wahrscheinlich die Fam. der led. Mutter "zusammengelegt".
  • Okay danke für eure infos :)
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