Hallo ihr lieben!
Bin gerade ein wenig am schmökern und informieren, und wollte euch fragen ob das bei euch auch so war:
Lest euch bitte mal den letzten Absatz kurz durch:
http://www.karenz.at/unterhalt.html
Wie darf man das verstehen? Kennt ihr euch da aus?
Lg
Kommentare
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vl ist da gemeint dass wenn man mit dem kindsvater nicht mehr zusammen ist zum Zeitpunkt der Geburt, wg dem Unterhalt. gehört hab ichs auch noch nie.
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meiner Kenntnis nach: Uraltbestimmung aus dem Jahre "Schnee", die zwar immer noch in Geltung ist, aber ins Leere führt.
durch Sozialversicherung / KGB ist die Geburt bezahlt - (früher waren nicht alle led. Mütter sozialversichert - bzw. wenn Selbstbezahlte zu zahen waren... - led. Kindsvater war pflichtig - falls er es tat....)
Unterhalt 6 Wochen danach - heute: Kindesmutter hat Wochengeld bzw. Karenzgeld bzw. nun Kinderbetreuungsgeld - gilt dann als eine Art "Eigeneinkommen" - also schon von dieser Seite -nix mit Unterhalt...
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