Hallo. Bin verzweifelt auf der suche nach einer antwort. Bin mit unserem zweiten kind schwanger und möchte nochmals das ea KBG wählen.
Bin noch bis Juli 2019 in karenz von meinem ersten kind.
Man muss beim ea KBG ja 6 monate erwerbstätig sein. Allerdings finde ich auch im internet auf der bmfj dass eine karenz vom 1. Kind einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt ist, sofern ich vor meinem 1. Kind 6 Monate gearbeitet habe (was ich auch gemacht habe!)
Wer weiß ob ich das ea KBG nochmals wählen kann?
Glg
Kommentare
6,585
2
Et von unserem 2. Kind ist april 2019. Sind dann 21 monate auseinander.
Aber wann trifft das dann zu, dass eine aktuelle karenz, wie bei mir, einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt ist wird und ich beim 2. Kind auch das ea kbg auswählen kann?
Weißt du das?
6,585
Beim ea kbg ist das blöd, wurde erst 2017 geändert, sodass es sich für die meisten nicht ausgeht, bei zwei kindern beide male ea kbg zu beantragen. Entweder die Kinder kommen knapp hintereinander oder man arbeitet dazwischen.