Ärztliche Bestätigung Beginn Mutterschutz

Hallo zusammen,

meine Google-Suche zu folgendem Thema war leider nicht erfolgreich, weshalb ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt 😊

Ich war vor Kurzem bei einem Vortrag der AK wo es geheißen hat, dass man spätestens 12 Wochen vor ET dem Dienstgeber ein ärztliches Attest vorlegen muss, in welchem der Beginn des MS vermerkt ist. Konkret steht in der Broschüre die ich mitgenommen habe folgendes:

„Bis spätestens 12 Wochen vor der Geburt: Legen Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin vor. In diesem Zeugnis ist auch der Beginn des Mutter- schutzes vermerkt.“

Nun habe ich meinem AG bereits in der 11. SSW eine Bestätigung meines FA über den voraussichtlichen ET vorgelegt, darin ist der Beginn des MS allerdings nicht vermerkt. Brauche ich nun eine zweite Bestätigung vom Arzt bzw. gibts dafür ein eigenes Formular? Mein FA ist zur Zeit leider noch auf Urlaub, sonst hätte ich direkt dort nachgefragt... 😕

Vielen Dank für eure Hilfe 😊

Kommentare

  • Eigentlich reicht der ET. 8 Wochen davor beginnt der MuSchu. Wenn du aber erst in der 11. SSW bist, hast du eh genügend Zeit um noch eine weitere Bestätigung zu bringen, falls dein AG das braucht.

    Hab grad nachgeschaut, auf dem Formular, das ich abgegeben hab, stand auch nur der ET drauf. Alles weitere war wohl über die KK bekannt (falls es benötigt wurde).
  • dasbinichdasbinich

    2,262

    bearbeitet 29. 10. 2018, 10:36
    @azzurro ich hab meinen chefsleuten die Schwangerschaftsbestätigung abgegeben,die haben es dann weitergeleitet und die von der Zentrale haben mir dann einen Brief geschickt wann bei mir der Mutterschutz beginnt, also das Personalbüro ;)
  • Danke euch für die Antworten! Dann bin ich nicht die Einzige der neu wäre, dass der Arzt den Beginn des MS bescheinigen muss 😅

    @ricz ich bin schon in der 27. SSW, deswegen war ich eben schon leicht nervös 😅 Sorry für die Verwirrung!

    Ich hab jetzt mal bei mir im Personalbüro angefragt ob sie noch weitere ärztliche Bestätigungen zur Berechnung des MS brauchen 😊 Mal schauen was die sagen!
  • @azzurro Dein FA stellt dazu eine Bescheinigung aus, darauf befindet sich der errechnete ET und Formular für die GKK „Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld“. (Oft bekommt man diese Bescheinigung zusammen mit dem Muki-Pass.) Das Personalbüro muss dieses Formular dann weiterleiten bzw um die Bestätigung kümmern. d5bc66e0-db79-11e8-b999-c3bb0c8b6ca9.jpegd636c700-db79-11e8-b999-c3bb0c8b6ca9.jpeg
  • @azzurro und @mamima ich bekomme den Zettel zb nicht weil die Firma das direkt mit der GKK regelt und denen dann gleich alles weiter schickt (haben sie bei meiner Tochter auch) wenn die GKK dann das braucht ;) hab den weder jetzt noch bei meiner Tochter bekommen um den ausfüllen zu lassen ;)
  • @dasbinich danke! Hab jetzt auch Rückmeldung von unserer HR Abteilung bekommen dass sie keine weitere Bestätigung benötigen und sie die Arbeits- und Entgeldbestätigung fürs Wochengeld direkt an die GKK schicken 😊
    Villacherin
  • Supi danke jetzt weiß ich auch gleich bescheid 😂🙊🙈😊😆
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum