Hallo zusammen,
meine Google-Suche zu folgendem Thema war leider nicht erfolgreich, weshalb ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt 😊
Ich war vor Kurzem bei einem Vortrag der AK wo es geheißen hat, dass man spätestens 12 Wochen vor ET dem Dienstgeber ein ärztliches Attest vorlegen muss, in welchem der Beginn des MS vermerkt ist. Konkret steht in der Broschüre die ich mitgenommen habe folgendes:
„Bis spätestens 12 Wochen vor der Geburt: Legen Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin vor. In diesem Zeugnis ist auch der Beginn des Mutter- schutzes vermerkt.“
Nun habe ich meinem AG bereits in der 11. SSW eine Bestätigung meines FA über den voraussichtlichen ET vorgelegt, darin ist der Beginn des MS allerdings nicht vermerkt. Brauche ich nun eine zweite Bestätigung vom Arzt bzw. gibts dafür ein eigenes Formular? Mein FA ist zur Zeit leider noch auf Urlaub, sonst hätte ich direkt dort nachgefragt... 😕
Vielen Dank für eure Hilfe 😊
Kommentare
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Hab grad nachgeschaut, auf dem Formular, das ich abgegeben hab, stand auch nur der ET drauf. Alles weitere war wohl über die KK bekannt (falls es benötigt wurde).
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@ricz ich bin schon in der 27. SSW, deswegen war ich eben schon leicht nervös 😅 Sorry für die Verwirrung!
Ich hab jetzt mal bei mir im Personalbüro angefragt ob sie noch weitere ärztliche Bestätigungen zur Berechnung des MS brauchen 😊 Mal schauen was die sagen!
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