2. Schwangerschaft in Karenzurlaub

Hallo!Virlleicht könnte mir jemand bei meiner Frage helfen.

Ich beziehe noch bis Ende diesen Jahres das einkommensabhängige Kbg. Karenzurlaub habe ich bis Ende 2019. Wie wäre das finanziell, wenn ich jetzt nochmal schwanger werden würde? Bekomme ich dann kein Wochengeld und könnte auch kein einkommensabhängige Kbg mehr beantragen? Kann man dann das neue Kbg ab Geburt beantragen? Danke!!

Kommentare

  • Ja, kein wochengeld und kein ea kbg. Das “normale“ kbg kannst du dann ab Geburt beantragen.
  • Genau, da bekommst du im Normalfall kein Wochengeld und auch nicht nochmal eaKBG. Das könntest du nur ein zweites Mal bekommen wenn du während des Bezugs schon wieder in den Mutterschutz des zweiten Kindes kommst soweit ich weiß (also max. 14 Monate Altersunterschied). Wochengeld bekonmst du wenn du vor dem Mutterschutz des zweiten Kindes mind. 3 volle Kalendermonate wieder gearbeitet hast. Die Pauschalvariante des KBG bekommst du dann beim zweiten Kind ab Geburt außer du bekommst Wochengeld das höher ist als das KBG dann bekommst du die ersten 8 Wochen ab Geburt noch Wochengeld :)
  • Bekommt man dann nach der Geburt kein Geld? Bei meinem Sohn hat die Bearbeitung des Antrages nämlich ewig gedauert, aber ich hab ja noch 8 Wochen nach der Geburt Wochengeld bekommen.
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum