Hoffe es kann mir jemand von euch weiterhelfen - vielleicht
@claudsch1980 (ich glaub du kennst dich arbeitsrechtlich gut aus)
Ich habe vor der Karenz 40h pro Woche gearbeitet und es ist einiges an Urlaubsstunden stehen geblieben (dreistellig). Jetzt bin ich in Elternteilzeit für 20h und somit wurde mein stehen gebliebener Urlaubsstand um die Hälfte gekürzt. Ist anscheind so rechtmäßig.
Nun jetzt meine Frage falls ich das Dienstverhältnis auflöse oder es einvernehmlich aufgelöst wird, wird dann der Urlaub wieder verdoppelt da ja auch die Elternteilzeit endet? Ich bin so der Meinung dass ich das irgendwo mal gelesen habe, aber finde nichts mehr dazu.
Kommentare
10,139
Bezüglich der Urlaubsersatzleistung bei Austritt im elternteilzeit kommt es darauf an wann dein Urlaub entstanden ist:
Endet das Dienstverhältnis während einer Teilzeitbeschäftigung gemäß Mutterschutz- bzw. Väterkarenzgesetz durch
Entlassung ohne Verschulden des Arbeitnehmers,
begründeten vorzeitigen Austritts des Arbeitnehmers,
Kündigung seitens des Arbeitgebers,
einvernehmliche Auflösung,
ist der Berechnung der Ersatzleistung jene Arbeitszeit zugrunde zu legen, die in dem Urlaubsjahr, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist, vom Arbeitnehmer überwiegend zu leisten war.
Es wird also nicht automatisch verdoppelt sondern hängt davon ab wann dein Urlaubsanspruch jeweils entstanden ist.
Da das etwas komplizierter werden könnte würde ich dir einen Nachrechnung bei der ak empfehlen.
592
Ich muss noch dazu anmerken ich hatte vorm Mutterschutz extrem viel Zeitausgleich stehen und habe blöderweise den vor der Karenz konsumiert. Wusste es leider zu der Zeit nicht besser und lt. Personalverrechnung habe ich die Info bekommen ich soll/muss ZA abbauen.
Ich bin erst seit Oktober in Elternteilzeit und bis jetzt habe ich noch gar keinen Urlaubstag konsumiert. Somit denke ich ist es sehr leicht nachzurechnen.
Ich werde die Firma definitiv verlassen, weiß jedoch noch nicht ob sie mit einer einvernehmlichen Auflösung einverstanden sind. Hast du eine Ahnung was alles unter "begründeter vorzeitiger Austritt" fällt?
10,139
Ich weiß auch nicht alles und es wird immer wen geben der es besser weiß. Aber man muss wissen wo man nachschaut hat schon mein Ausbilder am WiFi immer gesagt )