Job bei Leihfirma bei Kinderwunsch?

Hallo,

ich habe ein Jobangebot bekommen welches über eine Leihfirma läuft. Ich hab zurzeit einen guten und sicheren Job, der neue Job wäre Näher, weniger Stunden, mehr Geld.
Wir basteln aber ab Jänner an unserem Kinderwunsch. Jetzt bin ich hin und her gerissen. Ich kenn mich bei Leihfirmen nicht aus und kann auch nicht direkt nachfragen bezüglich Karenz oder so.

Kann ich nach der Karenz zu dem überhaupt Job zurück? Oder werd ich dann über die Leihfirma gekündigt?
Hat jemand Erfahrung mit sowas?

Danke :)

Kommentare

  • @patchworkfamily hi 😊
    Also was ich weiß läuft am anfrang alles für die leihfirma eine übernahme von der hauptfirma sollte in deinem vertag dann stehen auser sie wollen dich nicht übernehmen oder schauen erst mal ob du in die firma passt kommt immer auf die leihfirma bzw hauptfirma an 🙂nach der karenz kannst du aber ganz normal wieder über die leihfirma vermittelt werden wie schnell das dann aber geht steht noch in den sternen 😅 ich hoffe ich konnte dir helfen 😉🙂
  • Guten Morgen
    Realistisch betrachtet ist es aber so, solltest du relativ schnell schwanger werden, dass dich weder die Firma zu welcher du ausgeliehen wirst übernimmt, noch dass dich die Leihfirma nach dem Karenz übernimmt. Ausserdem wäre die Frage, ab wann wäre eine Übernahme geplant, bzw ist überhaupt eine geplant.
    Ausserdem würde ich mich bei der AK erkundigen, ob du wenn du innerhalb der Probezeit schwanger werden würdest, in ein unkündbares DV übernommen wirst.
    Andererseits wenn ihr länger basteln müsst, was ich dir natürlich nicht wünsche, hat der neue Job schon Sinn, und du kannst dich beweisen. Da würden die Chancen dann natürlich besser stehen.
  • Ich sehe da überhaupt kein Problem bei einem arbeitskräfteüberlasser schwanger zu werden. Der wird wenigstens in Österreich auch vernünftig kontrolliert und du hast zwei die drauf schauen dass die Auflagen eingehalten werden. Also unsere Mitarbeiter hindert das auf jeden Fall nicht daran 😂
    Kommt drauf an wie es dir in der Schwangerschaft ergeht - bei den Schwangerschaften die öfter nen krankenstand haben bzw man sich da nicht mehr richtig auf den DN verlassen kann (nicht böse gemeint!!) stellen wir frei. Und da wir eh immer Stehzeiten in den Kosten kalkulieren müssen, fällt das vielleicht auch etwas einfacher.

    Nach der Karenz bist ganz normal weiter beschäftigt und entweder du kommst an den alten Job oder es wird dir ein neuer gesucht. Wäre noch keiner da, muss dir wieder eine Stehzeit bezahlt werden. Gekündigt werden kannst du genauso wie bei anderen Dienstgebern auch.

    Und zwecks Probezeit: der DG kann dich in der Probezeit ohne Angaben von Gründen lösen. Man könnte natürlich dagegen vorgeben wenn das genau nach Bekanntgabe passiert. Entweder die haben wirklich gute Gründe in der Schublade oder die werden sich wohl kaum drauf einlassen. Aber das macht für mich ebenfalls keinen Unterschied. Eher sogar noch pro AKÜ weil nicht jeder Beschäftigte sagt dem überlassen auch alles weiter und wenn der nichts weiß, dann kann er auch nicht handeln.

    Es gibt in der Branche leider einige schwarze Schafe bzw ist die Branche noch immer stark negativ gebrandet von Deutschland. Wer in AT einen vernünftigen überlasset hat, dem geht es auch gut!
  • Eine Freundin von mir kam genau in die Situation. Die Leasingfirma hat ihr nach der Karenz einen anderen Job angeboten weil die Firma wo sie angestellt war sie nicht wieder anstellen musste und auch nicht getan hat!
    Das neue Jobangebot nach ihrer Karenz war als produktiionsarbeiterin mit 3er Schicht. - also war klar ersichtlich dass die leasingfirma sie zum Kündigen bringen wollte! Sie hat dann auch gekündigt !
  • Also wenn du jetzt eine Fixstelle hast und basteln möchtest, würd ich das nie und nimmer für eine Leihstelle aufgeben! Die Firma, bei der du dann eingesetzt bist wird dich höchst wahrscheinlich nach der Karenz nicht wieder zurück nehmen. Und mit der Leihfirma an sich hast du einen DV bei dem das Gehalt meistens direkt am KV liegt, also in der Regel deutlich geringer ist als das was du laut Überlassungsvertrag bekommst. Das heißt, wenn du nach der Karenz zurück kommst kannst du dich keinesfalls darauf verlassen, dass du dann auch wieder das hohe Gehalt von vor der Karenz bekommst.
  • Ich bin auch über eine Leihfirma angestellt. Schon seit 5,5 Jahren. Bin nach einem Jahr schwanger geworden. In der Karenz hat mein Büro die Leihfirma gewechselt und ich wurde von der neuen Leihfirma in der Karenz übernommen. Bin direkt in der Karenz erneut schwanger geworden und gleich in Mutterschutz/bzw Karenz geblieben.
    Nach der 2. Karenz hab ich wieder im Büro zum Arbeiten angefangen über die Leihfirma.
    Mit Ende dieser Woche geh ich, nach ca 1,5 J. arbeiten wieder in Mutterschutz/Karenz. Und danach bin ich wieder im Büro über die Leihfirma.
  • danke für euren ganzen rückmeldungen 😊

    darf ich dich vielleicht noch was fragen? @antje
    es ginge genau um einen job im büro der teilzeit ist. angenommen nach der karenz ist der job in der firma net mehr frei. müssen die mir ja einen "ähnlichen" job vermitteln oder? sprich zu den betreuungszeiten und auch im büro. oder bin ich dazu "verpflichtet" dann auch einen job anzutreten zb schichteln?
  • Ich hätte gesagt, dass es darauf ankommt, was genau in dem DV mit der Leihfirma steht. Du müsstest darauf achten, dass im Dienstvertrag das Ausmaß, die Arbeitszeiten und das Einsatzgebiet genannt ist. Sonst hast du keine Garantie, dass du bei der Rückkehr nicht was anderes bekommst.
    Wie gesagt, der Überlassungsvertrag kann andere Rahmenbedingungen beinhalten. Die gelten aber nur für die spezielle Überlassung. Wenn du bei einem anderen Unternehmen eingesetzt wirst, kann der Überlassungsvertrag wieder anders ausschauen.
    Sprich am besten mit der AK drüber.
  • so mädls, Thema ist erledigt ;)
    wir fangen früher an zum basteln :x und solange bleibe ich in meiner Firma ;)
    Tati3177napirai
  • Guter Plan! Alles Gute für den Bastelstart!
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