Kommt darauf an ob du von Freistellung vom DG aus sprichst oder von vorzeitigem Mutterschutz....
Der Dienstgeber muss dir den normalen Lohn weiterzahlen.
Wenn du vom Amtsarzt/Arzt in vorzeitigen Mutterschutz geschickt wirst kommt das Geld von der KK . Bei mir war es der Betrag den ich auch als wochengeld bekommen habe.
@ChristinaCp pauschal kann man das so nicht beantworten. Ich gehe davon aus dass es sich um eine Freistellung vom Arbeitgeber handelt.
Grundsätzlich solltest du das erhalten, was du davor auch erhalten hast. (Der Schnitt von den letzten drei Monaten).
Ausgenommen davon sind jedoch Überstundenentgelte oder irgendwelche Zulagen die du beispielsweise durch Feiertagsarbeit oder Sonntagsarbeit erhalten hast.
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Kommentare
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Der Dienstgeber muss dir den normalen Lohn weiterzahlen.
Wenn du vom Amtsarzt/Arzt in vorzeitigen Mutterschutz geschickt wirst kommt das Geld von der KK . Bei mir war es der Betrag den ich auch als wochengeld bekommen habe.
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Grundsätzlich solltest du das erhalten, was du davor auch erhalten hast. (Der Schnitt von den letzten drei Monaten).
Ausgenommen davon sind jedoch Überstundenentgelte oder irgendwelche Zulagen die du beispielsweise durch Feiertagsarbeit oder Sonntagsarbeit erhalten hast.