Hallo, ich studiere momentan an der FH bis 31.3 und ab 1.4 bin ich beurlaubt bzw. werde mich abmelden da der ET am 13.4 ist und man kein toleranzsemester etc hat. Nun meine Frage, was für einen Anspruch habe ich ab der Geburt, an Beihilfen oder Zuschüssen, Familienbeihilfe, Wochengeld? Im Internet steht nix hilfreiches😟
Kommentare
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wochengeld vermutlich nicht, da du kein Einkommen hast, oder?
Ab Geburt kannst du auch das kinderbetreuungsgeld beantragen - Höhe abhängig von bezugsdauer
Je nachdem was du sonst noch an Einkünften hat, was dein Partner verdient falls der bei dir wohnt, etc kannst du eventuell auch wohnbeihilfe oder ähnliches beantragen. Wo wohnst du? Das ist dann je nach Bundesland unterschiedlich bzw kann dir sicher jemand Beratungsstellen in deiner Nähe nennen.
Alles Gute für die restliche Schwangerschaft!
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Wochengeld vor der Geburt - dazu müsstest du gearbeitet haben
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