EaKBG nach Arbeit und Karenz

Hallo!

Es geht darum, ob ich ea KBG in folgendem Fall beziehen kann. Vielleicht kann mir jemand helfen...

Karenz 2. Kind bis inkl Mai (Kbg pauschal im 1.Jahr)
Arbeit ab Juni
Entbindungstermin September

Ich denke, ja, aber bin nicht so bewandert mit dem Thema. Vielen vielen Dank für eure Hilfe!

Kommentare

  • Du musst 3 volle Monate gearbeitet haben soweit ich weiß. Wenn du aber schon im September entbindest geht sich das nicht mehr aus.
    Frag am besten bei der AK oder Krankenkasse nach!
  • bearbeitet 30. 01. 2019, 13:05
    Um beim nächsten Kind eaKBG beziehen zu können, musst du zu Beginn des Mutterschutzes mindestens 182 Tage - also 6 Monate - wieder gearbeitet haben. Anspruch auf Wochengeld hast du, wenn du zu Beginn des Mutterschutzes mind. 3 volle Kalendermonate gearbeitet hast. Das geht sich aber leider bei ET im September und Arbeitsbeginn im Juni nicht aus, da der Mutterschutz dann schon im Juli beginnt - da müsstest du von 01. April weg schon arbeiten.
  • Okay. Ich hab nur gelesen, dass Karenzzeit nach MSchG auch zu diesen 182 Tagen zählt. Oder hab ich das dann falsch verstanden?
  • bearbeitet 30. 01. 2019, 13:57
    Ein Profi bin ich leider auch nicht was das Thema betrifft, aber falls die Karenzzeit dazuzählt, fällt das eaKBG dann halt ziemlich niedrig aus :/ da dann nur Juni bzw. Juli noch bis Mutterschutz ein Einkommen da war und die restliche Zeit von den 182 Tagen nicht und es ja vom Durchschnittsverdienst der 182 Tage berechnet wird. Da steigst du dann mit der Pauschalvariante wahrscheinlich besser aus.
  • ...was mir gerade noch einfällt: Das eaKBG berechnet sich ja vom Wochengeld, nicht vom Einkommen selbst. Wenn du also keinen Wochengeldanspruch hast (= mind. 3 volle Kalendermonate gearbeitet vor dem Mutterschutz oder zu Beginn des Mutterschutzes wird noch Kinderbetreuungsgeld bezogen), ist das Wochengeld = € 0 und somit auch das eaKBG = 0 und daher nicht anwendbar.
  • @Julia392 Karenz zählt auch zu den 6 Monaten. Man darf nur keine Leistungen wie ALG, Krankengeld,.. Bezogen haben.
    Und Höhe des eaKBG wird auch vom Wochengeld berechnet, also der 3 letzten vollen Monate vor MuSchu.

    @sofzi wann gehst du genau in MuSchu? Im Juli? Wahrscheinlich bekommst du kein hohes Wochengeld weil dann nur der Juni gerechnet wird. Aber du kannst es dir ja bei AK/GKK ausrechnen lassen.
  • Wie lange beziehst du noch kbg? Wenn du zb bis ende mai kbg bekommst und ab Anfang juni arbeitest, wird doch auch das kbg für die Berechnung des wochengeldes berücksichtigt, oder nicht?
  • Ich hoffe ich darf hier eine Zwischenfrage stellen , wenn nicht bitte einfach sagen 🙈 kurz zu mir ich beziehe KBg für 2 Jahre also von Juli 2018-Juli 2020. hätten jetzt vor ein weiteres Kind zu bekommen. Wie wann was muss ich tuen dass ich Wochengeld bekomme ? Habe wo gelesen das wenn man KBg bezieht kein Anspruch hat. Wie macht man das dann ? Soll ich 3 Monate vor et die Auszahlung eben beenden, also mir jetzt mehr auszahlen lassen um dann auch noch wochengeld zu bekommen? Danke 😊
  • @jennilein1 du musst am Tag vom neuen MuSchu noch KBG beziehen, dann bekommst du das Wochengeld in Höhe des KBG. Mit dem neuen Konto ist es eigentlich sogar einfacher weil man ja die Dauer einmal ändern darf. Aber 3 Monate vorher enden lassen ginge nicht, dann eben die 8 Wochen vorher. So ist mein Wissensstand aber ohne Gewähr bzw wird ja oft was geändert.
  • @itchify : Man muss 3 volle Kalendermonate gearbeitet haben, um Wochengeld zu bekommen. Das wäre bei der Fragestellerin nicht der Fall, somit würde sie gar kein Wochengeld bekommen und daher dürfte auch das eaKBG nicht möglich sein - dass nur der Juni gerechnet werden würde stimmt also leider nicht (war selbst auch in der Lage und habe extra vor dem Mutterschutz von der geringfügigen Anstellung für 3 volle Kalendermonate in die Teilzeitanstellung gewechselt, um Wochengeld zu bekommen. Hätte ich die 3 Monate nicht zusammengekriegt, hätte ich gar kein Wochengeld bekommen und nicht nur weniger :o ).

    @jennilein1 : Da stimme ich itchify zu, du müsstest laut aktuellem Stand spätestens am letzten Tag vom KBG-Bezug (also am jeweiligen Tag im Juli 2020) in den Mutterschutz kommen, um Wochengeld in Höhe des KBG zu bekommen. Der ET müsste also je nach genauem Bezugsende irgendwann im September 2020 sein.
  • @Julia392 und warst du da noch in Elternkarenz bzw hast KBG bezogen?
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