Hallo ich hätte eine Frage!
Mein Sohn ist 7 Monate (11.7.2018) und ich bin erneut schwanger. Mein ET ist der 17.10.2019.
Ich habe bei der ersten SS das einkommensabhängige gewählt und bleibe das 2 Jahr unbezahlt zuhause. Wie läuft das nun? Bekomme ich wieder das einkommenabhängige?
Hätte aber von Juli bis Oktober, also fast genau 3 Monate kein Gehalt. Wie wird das berechnet?
Bekomme ich Mutterschutz?
Danke schonmal
Glg
Kommentare
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@Biine 2 Möglichkeiten wie man es vielleicht schaffen könnte: würde dich die Firma dazwischen arbeiten lassen? Oder kann der Papa dazwischen in Karenz gehen? Also dass ihr z. B. 10+2+2 macht. Vielleicht bei der AK beraten lassen?
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Oder wenn sie z. B. in vorzeitigen Mutterschutz geschickt werden würde. Deshalb meinte ich dass der Satz so pauschal nicht stimmt.
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@Biine vorzeitiger mutterschutz - falls du das mit Frühkarenz meinst - ist nicht "beantragbar". Sei froh wenn du den nicht kriegen musst 👍
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@Biine ja vorzeitiger Mutterschutz würde helfen soweit ich weiß! Wenn du einen Grund von der Liste hast, dann sollte der FA dich schicken. Du erhälst dann Wochengeld in der Höhe deines eaKBG. Und damit sollte meiner Meinung nach eaKBG wieder möglich sein. Aber lass dir das bei AK/GKK bestätigen!!
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Da muss man schon einen sehr verständnisvollen AG haben.
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@Biine wie gesagt, bei AK/GKK genau erkundigen. Sogar auf der Homepage der GKK steht:
"Wenn Sie innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt Ihres Kindes ein weiteres Kind bekommen und zum Zeitpunkt der Entbindung ein aufrechter Karenzurlaub mit Ihrem Dienstgeber besteht, gibt es für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld besondere Anspruchsvoraussetzungen. Für Auskünfte dazu wenden Sie sich bitte an die OÖGKK."
Dürfte also wirklich kompliziert sein.
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