Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld (eaKBG) 2. Kind

bearbeitet 18. 03. 2019, 17:02 in Karenz & Rechtliches
Hallo,

ich brauche dringend nochmal Rat und Hilfe!

Hatte zwar schon einen Termin bei der AK aber dieser hat mich jetzt noch mehr verwirrt und irgendwie kann ich gerade keine logischen Gedanken mehr dazu finden.

Ich habe folgende Ausgangssituation:
Geburt 1. Kind Mai 2016 danach 2 Jahre Karenz, Mai 2018 bis dato Elternteilzeit mit 20h
Geburtstermin vom 2. Kind ist voraussichtlich Juli 2019

Ich würde das Einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (eaKBG) 12+2 wählen.
Karenz hätte ich mir vorgestellt 12 Monate Karenz danach 2 Monate mein Mann Karenz (ich würde während dieser Zeit 38,5h wieder arbeiten gehen) und danach aber wieder bis zum 2. Geburtstag vom Kind wieder in Karenz gehen.

Soweit war mir alles klar ;) nur beim Termin kam dann auch zur Sprache, dass sich die Karenz und das KBG 31 Tage überschneiden dürfen.

Nun meine Frage dazu: Wie würde das dann in meinem konkreten Fall aussehen? Hat jemand Erfahrungen dazu? (Gerne auch per PN)

Das KBG würden wir dann im 12. Monat beide bekommen und dann mein Mann für das 13. Monat? Ist das so korrekt?
Bezug im 14. Monat würde dann keiner stattfinden.

Und wie sieht es bei der Karenz mit Überschneidung aus? Kann ich auch überschneidend im 12. Monat in Karenz bleiben und im 13. Monat dann 38,5h arbeiten gehen? Wie muss ich das dann aber meinem AG melden? Melde ich einfach dass ich 2 Monate 38,5h arbeite gehe und dann davon aber 31 Tage in Karenz bin?

Meine Gesamtdauer der Karenz würde sich ja dann von 24 Monate auf 23 Monate reduzieren, falls ich das so richtig verstanden habe oder?

Wäre sehr dankbar für euren Input hierzu :)

lg

Kommentare

  • Dein Mann muss nicht im Anschluss an dein KBG, KBG beziehen. Ihr könnt das jederzeit machen. Wichtig ist, dass dein Mann 62 Tage nimmt. D.h. ihr könntet beide im 12. Monat daheim sein und du gehst dann im 13. arbeiten. Im 14. gibts dann keinen Bezug mehr.
  • Also bei uns wars so:
    Mein Mann war im 7. und 8. Monat in Karenz; im 7. war unser Überschneidungsmonat - wir waren beide in Karenz und haben beide KBG bezogen;
    Im 8. Monat war nur mein Mann in Karenz und hat KBG bezogen, ich war in unbezahltem Urlaub ohne Bezug.
    Danach lief meine Karenz weiter und ich bekam KBG bis zum 13. Monat

  • Zwecks Überschneidung bin ich mir nicht sicher wie das mit dem Arbeiten ist.
    Die Karenz wird auf jeden Fall unterbrochen- aber ob das für 1 oder 2 Monate sein muss weiß ich nicht

    Würd einfach nochmal bei GKK oder AK nachfragen- ich hab ein paar Mal dort angerufen bzw auch unser Personalwesen in der Firma ausgequetscht - auch zwecks richtiger Meldungen was ich reinschreiben muss und so
  • Hallo,

    Alles klar, das heißt das Überscheidungsmonat könnt ich mir aussuchen. Werd ich auch nochmal bei der AK nachfragen.

    @Baux87 hattest du das KBG Pauschal oder ea KBG? Beim letzten Termin in der AK hat wurde mir erklärt man kann nur beim Pauschalen aussuchen welcher Monat sich bei Karenzteilung überschneiden darf. Bei dem ea KBG muss die Überschneidung nach dem 12. Monat sein.

    Habe nächste Woche eh nochmal einen Termin ;-)
  • Nein, das stimmt nicht. Ich habe EaKBG und mein Mann geht im 8. und 9. Monat Karenz. Sogar von Mitte bis Mitte. Da hab ich direkt bei der GKK nachgefragt...
  • Ah ok - na gut zu wissen :):)

    man kann halt eben nicht genug nachfragen.
  • Baux87Baux87

    2,311

    bearbeitet 20. 03. 2019, 18:59
    mara_lina schrieb: »
    Hallo,

    Alles klar, das heißt das Überscheidungsmonat könnt ich mir aussuchen. Werd ich auch nochmal bei der AK nachfragen.

    @Baux87 hattest du das KBG Pauschal oder ea KBG? Beim letzten Termin in der AK hat wurde mir erklärt man kann nur beim Pauschalen aussuchen welcher Monat sich bei Karenzteilung überschneiden darf. Bei dem ea KBG muss die Überschneidung nach dem 12. Monat sein.
  • Ja wir hatten eaKbg und überschnitten haben wir uns im 7 . Monat. Das kann man sich schon aussuchen
  • Hallo!

    Ich wollte noch einen kurzen Zwischenstand nach meinem AK Termin geben. ;)

    Wir werden das ea KBG wählen 12+1 quasi da mein Mann und ich uns im 12. Monat mit der Karenz und mit dem ea KBG überschneiden werden. (31 Tage Überschneidung sind bei Karenz und KBG möglich wenn die Überschneidung im 12. Monat stattfindet, die Gesamtdauer der Karenz verkürzt sich aber dadurch um 1 Monat) im 13. Monat ist mein Mann in Karenz zu Hause und ich gehe 38,5 h arbeiten bei meinem Dienstgeber. Nach dem 13. Monat geht mein Mann wieder ganz normal arbeiten und ich werde meine Karenz bis zum 23. Monat fortsetzen.

    So wäre mal vorerst unser Plan und ich hoffe dass wir diesen auch so durchführen können :)

    lg an alle
    Mara
    VillacherinReyhania
  • Hi @mara_lina , das klingt nach einer sehr flexiblen Firma, wenn du für einen Monat Vollzeit arbeiten kannst und danach wieder in die Karenz gehst. War das einfach zu regeln?
    LG, Michaela
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