Hallo,
mein arbeitsverhältnis wird bald gelöst werden evtl entweder aud gemeinsamen wunsch oder sie entlassen mich. ABER ich habe kündigungschutz. Das problem ist das mein arbeitgeber für zwei monate alles schließt wegen umbau arbeiten. Das heiß zwei monate haben ich kein Einkommen!!!! Das wichtige ist das die drei monate bevor man nicht mehr arbeiten darf( Arbeitsverbot) am wichtigsten sind weil daraus wird alles berechnet (Wochengeld usw. ) Da wegen umbauarbeiten mein job wegfällt habe ich zwei mal 0,- Euro und das heißt ich bekomme das minimum an wochengeld. Wäre es nicht besser ich trenne mich von der Firma gehe stempeln und lasse mein wochengeld dann vom arbeitslosengeld berechnen.?????!!! Und die AMS bezahlt dann alles die versicherung usw . Was ist dann nach dem 8 wochen /nach der geburt ??? Dann bekommen tagesgeld von 35-40Euro !!!! stimmt das ??? oder kann man mehr bekommen oder anfordern??
Ich hoffe ihr versteht meine notlage/Text und könnt mir helfen den wir wissen nicht mehr weiter da AK sagt wir sind gearscht. Ich arbeite seit 15 Jahren und dann soviel probleme
helft mir bitte !!!! könnt mir auch persönlich anschreiben
danke
Kommentare
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Ich blicke bei deiner Story nicht ganz durch, was passiert da in deiner Firma genau? Die machen zu, oder wie?
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Wenn die Firma für 2 Monate zusperrt und eure Verträge gekündigt werden kannst du dich ja arbeitslos melden (AMS). Wenn du einen Wiedereinstellungsbescheid von deiner „alten“ Firma hast, brauchst du dich meines Wissens nach auch nicht bei anderen Firmen bewerben um das Arbeitslosengeld zu bekommen. Wie weit bist du denn in der Schwangerschaft?
Wenn dich deine alte Firma nicht mehr einstellt und es noch zu früh für den Mutterschutz (8 Wochen vor ET) ist, musst du für Vorstellungsgespräche zur Verfügung stehen (ob dich schwanger jemand einstellt ist halt die andere Frage). Aber zu den Gesprächen wirst wsl gehen müssen, sonst streichens dir das ALG.
Aber ganz ehrlich: auch wennst vor 8 Monaten was unterschrieben hast, gilt das dann noch in der Schwangerschaft? Selbst kündigen oder einvernehmlich würde ich nicht, auch wenn der AG das will. Kündigen darf er dich in der Schwangerschaft nämlich nicht.
Also für mich wäre es am logischten dass dein AG die Firma 2 Monate zusperrt für Umbau und dich dann wieder beschäftigen muss.
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Ich würde auf gar keinen Fall einfach das Dienstverhältnis einvernehmlich lösen, du hast bei der auflösenden Aussetzung so oder so Anspruch auf Arbeitslosengeld während dieser Zeit.
Bist du Gewerkschaftsmitglied?
Entlassen kann er dich nicht. Da brauchst du dir keine Sorgen machen.
Hier noch der Link.
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Aussetzung_von_Arbeitsverhaeltnissen.html
Solltest du einen Betriebsrat haben und Gewerkschaftsmitglied sein, würde ich auf jeden Fall da auch noch hingehen.
Ich glaube du musst mind 6 monate Gewerkschaftsmitglied sein, damit du z. B sollte es notwendig sein Klagen kannst und die Gewerkschaft das mit dir macht.
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Hier noch etwas dazu. Hast du schon etwas unterschrieben?
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da sagst du "Arbeitsverträge werden aufgelöst" - also musst du sowieso zum ams. du bist in der Zeit arbeitslos, und damit eben auch nicht versichert, mal abgesehen vom fehlenden Einkommen.
aufs ams, melden, wiedereinstellungsbescheid bringen. wenn du keinen hast/bekommst, mutter-kind-pass vorlegen, damit bist du schwer bis gar nicht vermittelbar. ich denke, dass du (durch Schwangerschaft nicht vermittelbar - ich glaube im Kopf zu haben, dass man kein ams-geld erhält, wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.) eventuell sogar aufs Sozialamt musst.
erkundige dich unbedingt beim ams (und bitte komm nicht auf die Idee, deine Schwangerschaft zu verheimlichen, das wäre vorsatz und würde ne Menge Probleme bringen)
seltsame AK habt ihr, wenn die dich nicht aufklären, wo du wegen was hin musst, bzw welche Möglichkeiten es gibt und was das für dich bedeutet, ausser "am arsch" sein. in unserem sozialstaat gibt es kein "am arsch" sein und ohne einkommen/versicherung dastehen.
alles gute für die nächsten Monate
bearbeitet: ams-geld gibts keins, wenn man nicht vermittelbar ist. wie eine Schwangerschaft da mit reinfällt, find ich leider nirgends
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nein, braucht es nicht mehr. Fristlos muss begründet sein, normale Kündigung nicht (wurde vor 2 Jahren selbst entlassen, ohne Angaben von Gründen. war rechtens)
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Fristlos=Entlassung=Entlassungsgrund bzw Entlassungsklage vor Arbeits und Sozialgericht
Kündigung=mit Kündigungsfrist=kein Grund erforderlich in Österreich
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Herr, lass für mich hirn regnen shame on me *sich in Ecke stellt und schämt*
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Noch dazu ist ein Deutschland anders und viele glauben, dass es auch für eine Kündigung einen Grund braucht.
Bei einer Kündigung kann man halt nur drauf schauen, dass die Frist und der Termin korrekt sind und ob gekündigt werden kann (Kündigungsschutz, Motivkündigung, Altersdiskrimminierung, sozialer Härtefall,..). Aber das führt jetzt zu weit.
Wichtig ist nur, dass man nicht leichtgläubig einfach eine Einvernehmliche unterschreibt, wenn man selbst keinen Vorteil dadurch hat. Wenn der AG einen kündigen will, dann kann er das gerne machen, helfen muss man ihm nicht unbedingt dabei.
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Entlassung ist übrigens das Wort für eine fristlose Kündigung wenn sich der Arbeitnehmer was zu Schulden kommen hat lassen (einfach daheim bleiben, stehlen,.. sowas schlimmes). Du wurdest wahrscheinlich gekündigt und nicht entlassen.