Hallo zusammen!
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung und kann mir weiter helfe?
Ich habe einen befristeten Vertrag als Karenzvertretung. Zuvor hatte ich im gleichen Betrieb einen unbefristeten Vertrag. Im Vertrag als Ablauf festgelegt ist „bis zur Rückkehr von Frau...“ - kein genaues Datum. Ich selbst werde mit Juli 2019 in Karenz gehen. Die Dame kommt voraussichtlich mit Juni 2020 wieder aus Ihrer Kranz zurück.
Bedeutet das nun für mich, dass ich wie geplant 20 Monate in Karenz gehen kann und das Dienstverhältnis einfach mit ihrer Rückkehr erlischt. Muss ich mich dann im Juni 2020 arbeitslos melden, bzw. von wem erhält man in dieser Zeit die finanzielle Unterstützung? AMS, GKK?
Bin für jede Erfahrung dankbar!
Liebe Grüße
Kommentare
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Aber falls er wirklich befristet ist, dann endet dieser automatisch im Juni 2020. Das heißt, du kannst bis dahin in karenz gehen. Diese ist ja eine Vereinbarung zwischen deinem Arbeitgeber und dir.
Welche Variante du beim kinderbetreuungsgeld nimmst, ist wieder was anderes! Das hängt nicht direkt zusammen!
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Zum anderen Thema...es ist so, dass dein Dienstverhältnis so lange läuft, bis die, die du vertrittst wieder zurück kommt, egal ob schwanger oder nicht.
Das beeinflusst aber nicht deine „Karenzzeit“. Du kannst beim Kind bleiben so lange du willst. Es wird dein Dienstverhältnis halt zwischenzeitlich auslaufen (so war es bei mir), darüber wirst du dann schriftlich informiert.
Sobald du wieder arbeiten gehen willst, suchst du dir einen neuen Job bzw. meldest dich beim AMS als arbeitssuchend. Vorher hast du ja Kinderbetreuungsgeld, dann Gehalt/Lohn oder AMS-Geld.
Es gibt aber einen wichtigen Punkt (der bei dir aber eh passt) du musst zum Zeitpunkt der Geburt ein aufrechtes Dienstverhältnis haben, wenn du das einkommensabhängige KBG haben willst.
Und falls du es so gemeint hast, dass du einkommensabhängiges KBG ein Jahr nimmst (also ein Jahr Karenz) und darüber hinaus unbezahlt zu Hause bleiben willst, dann musst du dich in der Zeit wo mitversichern lassen.