Hallo Mädels!
Es wurde 2016 schon mal über das Thema diskutiert - aber es dürfte ja Änderungen gegeben haben ..: und ich muss ehrlich sagen - ich kenn mich nicht mehr aus bzw durchschaue das System nicht mehr. 🙈
Kennt sich jemand aus wie das aktuell mit dem Wochengeld / EAKBG etc. Ist?
Also hier mal ein Beispiel:
1. SS
Bezug Wochengeld
Danach
Bezug EAKBG für 1 Jahr - 2 Jahre Karenz
( 2 Monate davon geht Mann in Karenz, Frau nimmt 2 Monate davon Urlaub)
Also müsste es dann 12+2 von dem Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld sein.... also 12+2 Monate gibt es Geld (EAKBG) - für die restliche Zeit muss sich Frau bei Mann mitversichern, oder???
Wie schaut das Ganze aus bei Kind Nummer 2?
Ich hab das so verstanden... wenn man vor der Geburt des 2. Kindes nicht mehr arbeiten geht, gibt es kein Wochengeld??
Und wäre da das EAKBG überhaupt möglich oder muss man da ein anderes Modell nehmen?
🙈🙈🙈
Kann mir da jemand bitte weiterhelfen wir das aktuell ist? Danke
Kommentare
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Ist blöd, ich weiß. Im Prinzip ist das ea kbg ja für Eltern mit “hohem“ Einkommen, die bald nach der karenz wieder in den beruf zurückkehren gedacht. Wenn man's auf zwei Jahre aufteilt, weil so immer noch mehr rauskommt als beim kbg konto, gibt's eben diese falle beim zweiten Kind...
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Also wäre es gescheiter statt ea Kbg .. Geld für 2 Jahre zu nehmen? Gäbe es dann für Kind 2 Wochengeld?
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Wochengeld bekommst du sicher nicht wenn du nicht dazwischen arbeiten warst.
Und dein Bsp stimmt mit dem 12+2 und dem mitversichern... aber diese + Modelle gibt es gar nicht mehr, nur noch das eKBG oder das KBG Konto.
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Also kurz zusammen gefasst
Vor 2. Kind - wenn nicht mindestens 3 volle Monate davor gearbeitet hat, gibt es kein Wochengeld - und ab Geburt gibt es nur pauschaliertes kbg etwa Tagessatz von 14,50 oder so? Je nachdem wie lange man das bezieht..
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6 Monate arbeiten es werden nur die letzten 3 Monate zu Berechnung genommen.
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Das Wochengeld wird so berechnet : Nettoeinkommen der letzten 3 Monate / die Kalendertage der letzten 3 Monate, zB 92; das ist der Tagsatz.
Wenn du beispielsweise 6 Wochen arbeitest zwischen Karenz und erneutem MuSchu wird eben das Nettoeinkommen dieser 6 Wochen/92 zur Ermittlung des Tagsatzes herangezogen.
Klar, umso länger innerhalb dieser 3 Monate gearbeitet wird desto höher ist der Tagsatz, und auch das man zwischen Karenz und erneutem MuSchu wieder arbeiten muss. Aber dass der Anspruch auf Wochengeld erst nach 3 Monate arbeiten besteht stimmt nicht
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Das stimmt nicht. Wenn man zum Tag vom neuen MuSchu KBG bezieht gibt es Wochengeld in Höhe des KBG.
@krokimami ja es könnte sein dass du mit dem Konto besser aussteigst weil du ja einmal die Dauer anpassen kannst auf genau den Tag vom neuen Mutterschutz. Aber glaub trotzdem eher unwahrscheinlich weil es ja nur um 8 Wochen Wochengeld geht (außer du hast vorzeitigen Mutterschutz). Ab Geburt läuft ja das neue Konto.
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Also somit wären Wochengeld hinfällig (sofern sie dazwischen nicht arbeitet) und auch das eKBG wird sich nicht nochmalig rentieren (wenn ihr das überhaupt zustehen würde!?). Ist echt immer wieder aufs neue kompliziert und hat viele Facetten...
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Bzw. zählt es als volles Bezugsmonat wenn der MuSchu am zB 30. September beginnt?
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So kenn ich es auch
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Wenn man drüber nachdenkt ist es eh klar, man kann kein Wochengeld bekommen wenn man vorher nicht gearbeitet hat.
Aber sowieso ich es jetzt verstanden habe - käme ein 2. Kind während der Karenzzeit - beginnt somit ab Geburt des Kindes das normale kbg (nicht ea kbg).
@Talia56
@plainin
Ja das hört sich total logisch an!
Danke allen für die Rückmeldungen!! 🥰🥰
Man sieht dieses Thema ist gar nicht so leicht. Vor allem gab es ja 2017 erst wieder eine Änderung 😝
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Richtig, und ergänzend:
Einer solchen Erwerbstätigkeit gleichgestellt sind nur:
a) die an eine solche 182-tägige in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit direkt anschließenden Zeiten des Beschäftigungsverbotes (Mutterschutz) sowie Zeiten der Elternkarenz (bis maximal zum 2. Geburtstag eines Kindes) nach dem Mutterschutzgesetz (MSchG)/Väter-Karenzgesetz (VKG), sofern in dem Zeitraum das Dienstverhältnis aufrecht ist.
Das bedeutet, Karenz wird ebenfalls als Erwerbstätigkeit angesehen, man muss also nicht zwischen Karenz und erneutem MuSchu 182 Tage arbeiten um das EA KBG zu bekommen. 3 Monate reichen um das volle Wochengeld zu erhalten (von dem ja das KBG dann berechnet wird)
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Ja, das mit dem Weiterbildungsgeld verstehe ich auch so
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@shibby86Ja da hast du recht - das weiß man nie was der Regierung noch einfällt 🥴Aber ich bin froh mal zu wissen wie es aussieht.. wenn es mit Kind 2 in den nächsten 3 Jahren klappen sollte - werd ich dazwischen bestimmt nicht arbeiten gehen - auch wenn es finanziell etwas enger werden wird. Aber es ist zu schaffen 🙃
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Ich hab eine Frage, hatte einen befristeten Vertrag und bin jetzt seit Mai beim ams. Jedoch ab Juni im Mutterschutz.
Wenn ich das längste Modell für Karenz nehme (ca 2,5 Jahre) und die Karenz dann endet, bekomme ich dann nochmal ams Geld? (=1monat ams Geld / Mutterschutz/Karenz danach ?5monat ams Geld?)
Weil Anspruch hab ich ja noch, da ich erst 1 Monat ams Geld bekomme bis Mutterschutz?
Oder muss ich schauen, dass ich gleich einen Job finde?