Hallo đ
Es geht darum das ich gleich zu Anfang der ss 6 Wochen wegen extremer ss Ăbelkeit im ks war, jetzt habe ich gehört das es sein kann das einem das eaKbg wegen zu viel ks verweigert werden kann. Nun meine Frage, hatte das jemand von euch oder kennt jemanden. Bin verunsichert... đ
Hab mich auch schon im Internet erkundigt bei der Gkk, Ak usw.
Kommentare
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wann hast du bei deinem arbeitgeber angefangen zu arbeiten?
tatsÀchlich ist es so, dass wenn man nach einer bestimmten krankenstandszeit ins 100%ige krankengeld fÀllt, keinen anspruch mehr auf eakbg hat.
wenn du vor dem 1.7.2018 bei deinem arbeitgeber angefangen hast, gelten andere fristen als fĂŒr die nach dem 1.7.2018 angefangen haben
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/krankheitundpflege/krankheit/Geld_bei_Krankheit.html
ich bin im mai 2017 in mutterschutz gegangen und habe ab april 2017 schon 50% vom AG und 50% von der KK bekommen und bin nicht ums eakbg gefallen.
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@ohmy ich war von 2.4. bis 12.5 im ks und habe glaub ich noch Geld vom ag bezogen. Bin seit 2014 in der Firma.
Werd sowie so nochmal nen Termin bei der ak machen und das mal ansprechen.
Mich hĂ€ttâs nur interessiert ob vl schon mal wer sowas Ă€hnliches hatte đ€·ââïž
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War jemand von euch schon in der Situation, dass ihr das eaKBG wg Krankengeld-Bezug verweigert wurde, und hat dann gegen den ablehnenden Bescheid Klage erhoben?
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Hat jemand von euch gg einen trotz berechtigten Anspruches ablehnenden Bescheid geklagt?
Wie lange hat das Verfahren gedauert?
Gerne auch per PN
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Das habe ich mich auch gefragt...
In den 182 Tagen vor Geburt meines Kindes habe ich bereits Wochengeld bezogen, weil ich in vorzeitigen Mutterschutz geschickt wurde.
Wir haben jedenfalls gestern die Klage eingebracht.
Achja: Seit der Geburt des Kindes bis zum Bescheid sind 5 Monate vergangen ( inklusive Beeinspruchung der 1.Ablehnung, wo sie mir die Sonderleistung 1 "angeboten" haben).
Seitdem gab es ĂŒbrigens keinerlei Auszahlung und sie haben mich erst auf Nachfrage wieder versichert!
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Sobald du volles Krankengeld beziehst, also dein AG kein Gehalt mehr zahlt (= keine "ErwerbstÀtigkeit iSv Absatz 2 mehr)
Bezugszeitraum ist 182 Tage vor der Geburt
Edit: Baby hat mich daran gehindert die 14 Tage anzustreichen đ
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https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/krankheitundpflege/krankheit/Geld_bei_Krankheit.html
solang sich der ag und die kk die bezahlung teilen hast du anrecht auf eakbg. ab da wo die kk allein zahlt nicht mehr. aber kannst ja bei der ak anrufen
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@ohmy Ja genau, danke!
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