Wegen zu viel Krankenstand eaKbg verweigert?!

Hallo 👋

Es geht darum das ich gleich zu Anfang der ss 6 Wochen wegen extremer ss Übelkeit im ks war, jetzt habe ich gehört das es sein kann das einem das eaKbg wegen zu viel ks verweigert werden kann. Nun meine Frage, hatte das jemand von euch oder kennt jemanden. Bin verunsichert... 😔

Hab mich auch schon im Internet erkundigt bei der Gkk, Ak usw.

Kommentare

  • Ich wĂŒrde fĂŒr solche Fragen, immer bei der WGKK direkt anfragen, ruf doch einfach mal im Kundencenter an.....
  • @Juli91 hast du da dann Krankengeld von der Krankenkasse bezogen statt Gehalt vom AG?
  • wie lang warst du denn im krankenstand?
    wann hast du bei deinem arbeitgeber angefangen zu arbeiten?
    tatsÀchlich ist es so, dass wenn man nach einer bestimmten krankenstandszeit ins 100%ige krankengeld fÀllt, keinen anspruch mehr auf eakbg hat.
    wenn du vor dem 1.7.2018 bei deinem arbeitgeber angefangen hast, gelten andere fristen als fĂŒr die nach dem 1.7.2018 angefangen haben


    https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/krankheitundpflege/krankheit/Geld_bei_Krankheit.html

    ich bin im mai 2017 in mutterschutz gegangen und habe ab april 2017 schon 50% vom AG und 50% von der KK bekommen und bin nicht ums eakbg gefallen.


  • Hallo @ all danke fĂŒr eure Antworten
    @ohmy ich war von 2.4. bis 12.5 im ks und habe glaub ich noch Geld vom ag bezogen. Bin seit 2014 in der Firma.

    Werd sowie so nochmal nen Termin bei der ak machen und das mal ansprechen.

    Mich hĂ€tt’s nur interessiert ob vl schon mal wer sowas Ă€hnliches hatte đŸ€·â€â™€ïž
  • @Juli91 ich war letztes Jahr in meiner Schwangerschaft 7 Wochen Krankgeschrieben, hab in der 7.Woche Geld von der Krankenkasse erhalten und hab trotzdem das eakbg bekommen :)
  • @Juli91 solange du Geld vom AG beziehst, ist es kein Problem. Wenn du allerdings lĂ€nger als 14 Tage Geld rein von der Krankenkasse beziehst, können sie dir das eaKBG verweigern.
  • Ich borge mir den Thread mal kurz aus:

    War jemand von euch schon in der Situation, dass ihr das eaKBG wg Krankengeld-Bezug verweigert wurde, und hat dann gegen den ablehnenden Bescheid Klage erhoben?
  • Klage bringt doch nur etwas wenn der Bescheid nicht stimmt. Wenn man zuviel im Krankenstand hat man keinen anspruch auf das eaKBG
  • @Julie79 Das ist mir bewusst. Ich habe ja auch allgemein "Krankengeld-Bezug" geschrieben, nicht "zuviel Krankenstand" im Bezugszeitraum 182 Tage vor Geburt des Kindes, der fĂŒr diese Regelung relevant ist.
  • hafmeyjahafmeyja

    3,215

    bearbeitet 29. 02. 2020, 09:58
    Ich prÀzisiere nochmal:
    Hat jemand von euch gg einen trotz berechtigten Anspruches ablehnenden Bescheid geklagt?
    Wie lange hat das Verfahren gedauert?
    Gerne auch per PN
  • Warum sollten die ablehnen, wenn man den Zeitraum, indem man Krankengeld bezogen hat, nicht ĂŒberschreitet? :|
  • hafmeyjahafmeyja

    3,215

    bearbeitet 29. 02. 2020, 11:56
    MamaLama schrieb: »
    Warum sollten die ablehnen, wenn man den Zeitraum, indem man Krankengeld bezogen hat, nicht ĂŒberschreitet? :|

    Das habe ich mich auch gefragt...
    In den 182 Tagen vor Geburt meines Kindes habe ich bereits Wochengeld bezogen, weil ich in vorzeitigen Mutterschutz geschickt wurde.

    Wir haben jedenfalls gestern die Klage eingebracht.

    Achja: Seit der Geburt des Kindes bis zum Bescheid sind 5 Monate vergangen ( inklusive Beeinspruchung der 1.Ablehnung, wo sie mir die Sonderleistung 1 "angeboten" haben).

    Seitdem gab es ĂŒbrigens keinerlei Auszahlung und sie haben mich erst auf Nachfrage wieder versichert!
  • Kann mir bitte jemand sagen ab wieviel Wochen Krankenstand man keinen Anspruch auf das EAKBG hat?! Ich seh vor lauter BĂ€umen den Wald nicht mehr đŸ„Ž oder bin einfach blind?! 😇
  • BeLaBeLa

    1,079

    bearbeitet 30. 03. 2020, 22:44
    @ZoPerY soweit ich das noch in Erinnerung habe, sind das genau bis 14 Tage (Geld durch Krankenkasse)
  • @BeLa weißt du auch, ab da wo die Krankenkasse die HĂ€lfte oder den gesamten Betrag bezahlt?
  • @ZoPerY wenn ausschließlich die Kk bezahlt, soweit ich informiert bin
  • hafmeyjahafmeyja

    3,215

    bearbeitet 31. 03. 2020, 08:38
    @ZoPerY s. Kinderbetreuungsgeldgesetz, Paragraph 24
    Sobald du volles Krankengeld beziehst, also dein AG kein Gehalt mehr zahlt (= keine "ErwerbstÀtigkeit iSv Absatz 2 mehr)
    Bezugszeitraum ist 182 Tage vor der Geburt

    fflna4i01dsu.jpg

    Edit: Baby hat mich daran gehindert die 14 Tage anzustreichen 😅
  • es kommt auch drauf an wie lang du in deiner firma schon beschĂ€ftigt bist.

    https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/krankheitundpflege/krankheit/Geld_bei_Krankheit.html

    solang sich der ag und die kk die bezahlung teilen hast du anrecht auf eakbg. ab da wo die kk allein zahlt nicht mehr. aber kannst ja bei der ak anrufen
  • ohmy schrieb: »
    es kommt auch drauf an wie lang du in deiner firma schon beschÀftigt bist.

    https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/krankheitundpflege/krankheit/Geld_bei_Krankheit.html

    solang sich der ag und die kk die bezahlung teilen hast du anrecht auf eakbg. ab da wo die kk allein zahlt nicht mehr. aber kannst ja bei der ak anrufen

    @ohmy Ja genau, danke!
  • Danke euch 💐💐
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