Hallo,
kennt sich da jemand vielleicht aus ob das geht oder wohin ich gehen muss um mich zu informieren?
Ich kenne den Papamonat gleich nach der Geburt aber wie schaut es aus wenn das Kind schon 1 Jahr alt ist? Außerdem bin ich nicht in Karenz weil ich keinen Arbeitgeber vor der Schwangerschaft hatte. Würde gerne einen Monat mit meinem Mann gemeinsam zu Hause sein. Meint ihr das würde gehen?
#eakbg
Danke
Kommentare
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Oder geht es nur um 1 Monat, die je gemeinsam daheim sein wollt und dann geht dein Mann wieder arbeiten?
Papamonat und Karenz sind zwei verschiedene Sachen. Glaub nicht, dass du das Papamonat 1 Jahr nach der Geburt noch in Anspruch nehmen kannst 🤔
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Antrag
Der FZB muss beantragt werden. Die Beantragung ist frühestens ab dem Tag der Geburt des Kindes möglich und muss spätestens binnen 91 Tagen ab dem Tag der Geburt erfolgen.
Quelle: help.gv.at
Papamonat fällt für euch also schonmal flach.
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Welche KBG-variante habt ihr denn gewählt?
Vermutlich nicht das eaKBG wenn du arbeitslos bist?!
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Du kannst ja einfach so zu Hause sein. Wenn du eh keine Arbeit hast.
Wenn dein Mann nur einen Monat zu Hause bleiben will kann er unbezahlten Urlaub mit seinem Arbeitgeber vereinbaren.
Kinderbetreuungsgeld is unabhängig von der Karenz. Das könnt ihr Regeln wie ihr wollt.
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Unbezahlter Urlaub 2 Monate können wir uns glaube ich nicht leisten. Bzw müssten wir durchrechnen. Haben auch keinen Kredit. Wenn er karenz gehen würde wird dann KGB von seinem Gehalt berechnet?
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Ob das möglich ist, dass du dich in der Zeit beim AMS meldest weiß ich leider nicht aber dein Mann müsste mindestens 2 Monate am Stück in Karenz gehen (falls es überhaupt geht).
Vielleicht weiß noch ein anderer User mehr dazu..
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Aber lasst euch besser bei der AK beraten. Sind viele Dinge offen, wie wielange du KBG beantragt hast, wer versichert sich wann beim anderen mit usw.
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Wenn du dann eben nur Arbeitslosengeld bekommst (falls überhaupt) könnte es finanziell eng werden!
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Zum Thema Geld: Welches Kinderbetreuungsgeld hast du? Pauschal?
Zum Thema Zuhausebleiben: Dein Mann kann zwei Monate in Karenz gehen oder einen Monat unbezahlten Urlaub vereinbaren. Das is eine rechtliche Formulierung mit verschiedenen Rechtsansprüchen. Bei Karenz hat er einen Rechtsanspruch drauf und Kündigungsschutz.
Karenz überschneiden is für euch nicht relevant weil du ja nicht in Karenz bist. Unbezahlter Urlaub muss der Arbeitgeber zustimmen.
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Er würde aber kein einkommensabhängiges KBG bekommen.
Die Frage ist auch ob du deinen Antrag jetzt noch ändern könntest so dass er KBG bezieht dazwischen. Oder er geht in Karenz und KBG läuft weiter auf dich. Wahrscheinlich bleibst du trotz ALG unter der Zuverdienstgrenze. Aber am besten die AK fragen dass sie euch das alles ausrechnen.
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