so der alljährliche lohnsteuerausgleich steht an. und ich hab gleich mal eine frage.
ich hatte ca 450€ wahlarzt kosten. davon bekam ich von der gkk 300€ retour das heißt 150€ selst bezahlt. welchen betrag darf ich angeben? das ist jetzt nur FA. da kommen noch einige kosten dazu
Kommentare
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Das was du zurück bekommen hast immer abziehen... Den Rest kann man absetzen ;-)
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Die rechnen das selbst aus...
Es gibt sowieso ein Maximum an Sondeeausgaben... D.h. Du kannst auch 5000 Euro hinschreiben... Aber es wird nicht so berechnet... Ich glaub da liegt die Grenze bei 2900 Euro oder so... (Erschieß moch nicht, wenn's nicht genau so viel ist
Und die berechnen das halt dann... Aber du musst ALLES nachweisen können! Rechnungen usw. Falls es zu einer Überprüfung kommen sollte ;-)
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das geht aber eben nur pro apotheke, macht also nur sinn wenn man zumindest meistens in die gleiche geht, sonst wirds mühsam
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:-/
Das weiß ich leider nicht ob man das auch hinschreiben kann... Denke aber schon...
@mama_201304 Nein, man kann ihn auch am 1.1 machen und abschicken... Aber bringen tut das nicht viel da die Firmen bis Ende Februar zeit haben die Lohnzettel zum Finanzamt zu schicken und die ANV erst dann bearbeitet werden kann... D.h auch wenn du die ANV schon im Jänner machst kannst du trotzdem auf dein Geld warten bis die Lohnzettel da sind und bearbeitet wurden... :-)
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Naja die können ja nicht jeden Antrag überprüfen... Bei einer Steuerprüfung hättest es dann zurück zählen müssen...
Aber eben wie oben geschrieben gibt es bei Sonderausgaben sowieso ein Maximum...
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Finanzler machen zwar viel, aber so viel auch wieder nicht
@tschutschu wennst Hilfe brauchst sag es
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hab einige Fortbildungen in den Werbungskosten angegeben, mal schauen was rauskommt, kann nur passieren, dass sie die ganzen Belege haben wollen.
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Aber wie geht das bei der Apotheke????
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da die apotheke das immer einscannt ist das alles gespeichert - geh zu der apotheke hin, wo du immer deine rezepte holst und sag dort du möchtest einen jahresauszug - dann sollten die das machen :-)