Das große Labyrinth des Steuerausgleichs

patz21patz21

5,732

bearbeitet 30. 01. 2013, 11:53 in Karenz & Rechtliches
so der alljährliche lohnsteuerausgleich steht an. und ich hab gleich mal eine frage.
ich hatte ca 450€ wahlarzt kosten. davon bekam ich von der gkk 300€ retour das heißt 150€ selst bezahlt. welchen betrag darf ich angeben? das ist jetzt nur FA. da kommen noch einige kosten dazu :)

Kommentare

  • Die 150 Euro kannst du in diesem fall angeben...
    Das was du zurück bekommen hast immer abziehen... Den Rest kann man absetzen ;-)
  • okay super danke und wie geht das mit der brille die geht ganz oder? oda kontaktlinsen?
  • dafür gibts wo ne eigene spalte glaub ich, wie beim zahnersatz ... und dann kommts meines wissens drauf an was man im jahr verdient hat, von dem wird der selbstbehalt dann ausgerechnet und abgezogen
  • Wenn du die Rechnungen noch hast kannst du den ganzen Betrag angeben
    Die rechnen das selbst aus...
    Es gibt sowieso ein Maximum an Sondeeausgaben... D.h. Du kannst auch 5000 Euro hinschreiben... Aber es wird nicht so berechnet... Ich glaub da liegt die Grenze bei 2900 Euro oder so... (Erschieß moch nicht, wenn's nicht genau so viel ist :D)
    Und die berechnen das halt dann... Aber du musst ALLES nachweisen können! Rechnungen usw. Falls es zu einer Überprüfung kommen sollte ;-)
  • naja die rechnungen von den wahlärzten kann ich nicht vorlegen aber die von der brille schon :) bzw die liegt beim optiker im pc auf :)
  • und bei der rezeptgebühr?
  • Rezeptgebühr kann's auch absetzten, kannst dir aus der APO unter deiner Versicherungssummen einen Ausdruck holen was du im vorjahr gebraucht hast, natürlich nur pro Apotheke,
  • wie meinst du pro apotheke?

  • @patz21 du kannst in die apotheke gehen, wo du dir immer deine medikamente holst, und kannst dir dort eine jahresrechnung geben lassen (läuft ja alles auf deine sv nummer)
    das geht aber eben nur pro apotheke, macht also nur sinn wenn man zumindest meistens in die gleiche geht, sonst wirds mühsam
  • Rechnungen von Wahlärzten kannst du dir wenn es nötig wäre auch nachträglich holen ;-) bzw liegen diese ja bei deiner Versicherung auf wo du etwas zurück bekommen hast!
  • kann man den selbstbehalt durch nen KH aufenthalt mit den zwergis a abschreiben lassen??
  • Selbstbehalt im KH? Bist du privat gelegen oder so? @nikilein1982
  • Ich hab auch knapp 140€ zahlen müssen für die woche die ich mit ihm nach ser geburt im kh war! Für mich wurde gezahlt - für ihn nicht. Sind aber nicht iwie privat glegn oder so!
  • Kann man den lohnsteuerausgleich nicht erst im märz machen?
  • pdsp24pdsp24

    2,215

    bearbeitet 31. 01. 2013, 01:49
    Na voll Org... Bei mir war auch der Aufenthalt, als ich wegen dem starken Erbrechen, im Spital war "kostenlos"
    :-/
    Das weiß ich leider nicht ob man das auch hinschreiben kann... Denke aber schon...
    @mama_201304 Nein, man kann ihn auch am 1.1 machen und abschicken... Aber bringen tut das nicht viel da die Firmen bis Ende Februar zeit haben die Lohnzettel zum Finanzamt zu schicken und die ANV erst dann bearbeitet werden kann... D.h auch wenn du die ANV schon im Jänner machst kannst du trotzdem auf dein Geld warten bis die Lohnzettel da sind und bearbeitet wurden... :-)
  • Achso ok, na dann kann ich mir noch zeit lassen damit :)
  • Ich hab immer die komplette Rechnungssumme angegeben. Hab nie abgezogen, was ich von gkk oder zusatzversicherung zurückbekommen hab. Meines Wissens nach macht das Finanzamt das sowieso. Und vorallem wird ja die ganze summe versteuert. Dachte ich halt!
  • Ja versteuert eh aber du hast ja was zurück bekommen schon und hast es dann "doppelt" bekommen :-)

    Naja die können ja nicht jeden Antrag überprüfen... Bei einer Steuerprüfung hättest es dann zurück zählen müssen...

    Aber eben wie oben geschrieben gibt es bei Sonderausgaben sowieso ein Maximum...
  • kenn mich heuer gar nicht aus mit dem steuerausgleich.... mit baby...freund....nicht verheiratet....muss mich da mal durchschauen ;-)
  • Also ich hab einfach alles reingeschrieben und sie nehmen eh nur dass was geht. Das Finanzamt weiß ja wieviel man bei welchen rechnungen von der gkk zurückbekommt.
  • pdsp24pdsp24

    2,215

    bearbeitet 31. 01. 2013, 11:31
    Das Finanzamt hat ja nicht die Rechnung vorliegen aus was sich der Betrag zusammen setzt....außerdem gibst du ja nicht jeden einzelnen Betrag an, sondern einen gesamten...
    Finanzler machen zwar viel, aber so viel auch wieder nicht :D
    @tschutschu wennst Hilfe brauchst sag es :D
  • @pdsp24 dankeschön....sicher in den nächsten tagen :-)
  • Hallo, hab mir von der GKK Bestätigungen ausstellen lassen, was ich beim Wahlarzt gezahlt habe und was ich von der GKK zurückbekommen habe. Man kann sich aber auch nachträglich beim Arzt ein Rechnungsduplikat ausdrucken lassen. Außerdem habe ich die Fahrkosten zum Arzt (Hausarzt, Gyn...) angegeben, pro Kilometer 0,45€, Brille und Kontaktlinsen hab ich auch angegeben, sowie die Rezeptgebühren, da hab ich die Belege von der Apotheke immer aufgehoben.
    hab einige Fortbildungen in den Werbungskosten angegeben, mal schauen was rauskommt, kann nur passieren, dass sie die ganzen Belege haben wollen.
  • verdammt hab keine rechnungen von meinen kontaktlinsen :-(
  • gehst immer zum gleichen optiker? ksnnst da s jahresrechnung geben lassen fleich wie bei der apo
  • ja eigenltich schon....mal schauen
  • Hab mir vom Optiker auch eine Jahresrechnung geben lassen.
    Aber wie geht das bei der Apotheke????
  • @sr84 bei der apotheke gehts nur für die sachen, die du auf rezept kaufst!
    da die apotheke das immer einscannt ist das alles gespeichert - geh zu der apotheke hin, wo du immer deine rezepte holst und sag dort du möchtest einen jahresauszug - dann sollten die das machen :-)
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