Trennung, Unterhalt usw.

Kann ich bei einer Trennung von meinem Partner, obwohl wir nicht verheiratet waren Unterhalt für mich fordern oder ist er nur verpflichtet für die Kinder zu bezahlen?

Kommentare

  • Was ich weiß, ist er dir gegenüber nicht unterhaltpflichtig. Wieso sollte er auch? Würdest du umgekehrt auch ihm Unterhalt zahlen? 🤔
    LaLumieresuse
  • LaLumiereLaLumiere

    883

    bearbeitet 3. 09. 2019, 12:21
    Ist nur bei verheirateten Paaren so. Sonst könnte ja jeder jeden verklagen, mit dem er mal zusammen war und zusammen gewohnt hat. Da ändern auch Kinder nix dran, aber die haben natürlich das Recht auf Unterhalt.
  • Nö aber er hat im Gegensatz zu mir einen Job wo er gut verdient, also warum sollte ich ihm irgendwas zahlen.

    Ich hingegen habe meine Arbeit aufgegeben beim ersten kind, wir sind aufs land gezogen usw. Wegen ihm bin ich jetzt in einer Situation in der ich keinen Job habe und kein Geld verdiene.
  • Is leider trotzdem so dass er nicht für dich zahlen muss. Nur für die Kinder.
    Habt ihr geteilte obsorge? Weil wenn ihr das habt und die Kinder die Hälfte der Zeit bei ihm sind dann muss er auch keinen Unterhalt für die Kinder zahlen.

    Du kannst natürlich versuchen dass du ihm die Situation klar machst, was du für ihn aufgegeben hast und vielleicht zahlt er ja freiwillig etwas. Weiß nicht wie euer Verhältnis is. Aber ich kenne einige Väter die das machen um ein gutes Verhältnis zur Kindesmutter zu haben.
    LaLumiere
  • Möchte nicht unhöflich sein & weiß auch nicht in welchem Alter deine Kinder sind, aber du bist in einem Alter wo es keine Probleme geben dürfte einen Job zu finden.
    Auch wenn er gut verdient & du für ihn einiges aufgegeben hast...hast du ja vermutlich freiwillig gemacht oder aus Liebe.
    LaLumierericzdunkelbuntarti000suse
  • Nur für die Kinder, da ihr nicht verheiratet seid/wart.
    Wenn er gut verdient, zahlt er dann eh nicht so wenig für die Kids.
    Ich musste mir damals mit 2 jährigen kind auch eine Wohnung, einen Job und eine Kinderbetreuung suchen, du bekommst Hilfe vom Staat. Also nicht in Selbstmitleid versinken, was du alles aufgegeben hast, sondern Kopf hoch - es ist alles zu schaffen :)
    delphia680LaLumierericzMandarinearti000CoCoMaMa
  • Vermutlich hat er dich nicht mit vorgehaltener Pistole gezwungen, den Job aufzugeben. Dass man nach der Geburt erstmal nicht arbeitet, ist ganz normal. Da kann auch dein Ex nichts dafür... Wieso denkst du, du hast das Recht, etwas von ihm zu bekommen bzw.er die Pflicht, dich jetzt zu erhalten? Sorry, aber solche Erwartungen sind nicht gerechtfertigt. Gibt keine Grundlage.

    Wenn er ja so gut verdient, wird er eh sehr viel Kindesunterhalt zahlen müssen, denn dieser wird am Gehalt bemessen. Das ist wirklich nicht wenig und um den Rest musst du dich eben kümmern wie jeder andere Erwachsene auch...

    Wie alt sind denn die Kinder überhaupt?
    riczsuse
  • Ich denke mal, wenn man zu arbeiten aufhört bzw in Karenz geht, macht man das nicht dem Mann zuliebe, sondern fürs Kind?!

    @kea echt, du kennst welche, dir freiwillig für die Ex Freundin zahlen? Ich kenne nur das Gegenteil: Frauen, die absichtlich nicht mehr arbeiten gehen um den Mann auszunehmen, so dass er überhaupt kein Leben mehr hat... Und ganz ehrlich, solche Frauen sind mir sowas von zuwider! Wenn ich mich schon von meinem Mann trenne, wäre es mir peinlich, von ihm abhängig zu sein!
    Alimente für Kinder ist natürlich was anderes, sind ja seine auch...
    LaLumiereinsecuresuseStefanie868delphia680
  • @butterblume86 hab deine Geschichte etwas mitverfolgt. Wünsch dir alles Gute. Ja in DE würde es das geben wenn das Kind U3 ist. Was soll man denn machen wenn man schwanger/mit kleinem Kind verlassen wird und keine Betreuung hat? Klar macht man das freiwillig aber normal eben mit der Absprache was der Partner beiträgt.

    Bei uns solltest du aber Mindestsicherung beantragen können bis du Betreuung und Job findest.
    weißröckchen
  • Ja natürlich habe ich für die Kinder zu arbeiten aufgehört. Leider sind wir aus Wien nach Niederösterreich gezogen, er wollte es so und ich hab mich überreden lassen. Seitdem bin ich hier totunglücklich. Er hat es einfach, hat seine Arbeit, sein Auto usw. Ich hab wieder einen Job noch sonstwas hier. Wie auch ohne Führerschein.

    Wir streiten nur noch wegen diesem einen Thema. Er hat natürlich überhaupt kein Verständnis für mich, wie auch, im geht'sja bestens.

    Ich will unbedingt weg von hier, am besten nach Wien zurück. Keine Ahnung wie ich hier wegkomme ohne Geld und Arbeit.
  • @butterblume86 hättest du in wien zumindest jemand wo du vorerst vl hin könntest?
    maks911
  • @butterblume86 für die Mindestsicherung in Wien musst du auch in Wien wohnen, denk ich. Auch wenn du jetzt in einem Bundesland war, heißt das nicht automatisch dass sie dir in Wien keine Mindestsicherung geben. Wie lange warst du denn in Niederösterreich? Vielleicht kannst du bei der wohnkommission in Wien wegen einer Gemeindewohnung ansuchen?
    Auf alle Fälle solltest du dir Beratungsstellen für Alleinerziehende suchen und dich informieren, was dir wo zusteht.
    Alles gute!
  • @butterblume86 eventuell vorübergehend ein Frauenhaus in Wien? Die würden dich auch mit Jobsuche etc. unterstützen.
  • Weiß jemand wie es aussieht, wenn man noch verheiratet ist? Gibt es im Falle einer Trennung (muss wahrscheinlich räumlich sein?) Anspruch auf Ehegatten Unterhalt/Alimente?

    Oder erst nach einer offiziellen Scheidung? Die Frau ist leider nur wenige Stunden berufstätig. In der gemeinsamen Wohnung würden Mutter + Kind bleiben. Ist aber keine Genossenschaftswohnung. Daher auch keine Wohnbeihilfe möglich, oder?!

    Der Partner weigert sich (noch) auszuziehen, weil er seiner Ansicht nach keine 2 Wohnungen finanzieren könne.
    Ich möchte der Frau und ihrem Kind gerne helfen mit Tipps oder auch behördlichen Anlaufstellen (NÖ). Ich finde eine räumliche Trennung wäre auch erstmal für beide wichtig. Bei einer Frauenberatung war sie schon.

    Könnt ihr mir weiterhelfen? Danke!
    LG
  • @woody solange sie noch verheiratet sind hat sie Anspruch auf Unterhalt in aufrechter ehe, das ist oft sogar mehr als der Unterhalt den sie nach einer scheidung vereinbaren. Kommt halt auch auf sein Gehalt drauf an. Sie kann ihn allerdings nicht zwingen aus der ehewohnung auszuziehen. Außer er ist gewalttätig, da gibt es Möglichkeiten. Wenn sie auszieht, sollte sie aufpassen und das beim Bezirksgericht beantragen, da ihr das bei einer Scheidung negativ angerechnet werden kann.
    @butterblume86 leider hast du wirklich keinen Anspruch auf Unterhalt für dich, sehr wohl aber für die Kids. Ich finde das auch sehr unfair, und die Regelung aus DE deutlich besser.
    w00dy
  • Kennt sich zufällig auch jemand aus mit Wohnbeihilfe/ Förderungen / Mietzuschuss ?

    Wie viel bekommt man als Alleinerziehende dazu?
  • Kommt ganz auf deinen Verdienst an.
    Ich bekomme z.b. Außer den Alimenten nichts
  • Bei ihr wären es ca. 600€ im Laufe nächsten Jahres dann bis zu 1.000€ monatlich

    Und für die relativ hohen einmaligen Finanzierungsbeiträge, gibt es da irgend eine Option für Unterstützung?
  • izimeizime

    1,526

    bearbeitet 22. 10. 2019, 19:12
    @w00dy da weiß ich von Wien, dass es eventuell beim Sozialamt Unterstützung gibt das heißt Hilfe in außergewöhnlichen lebenslagen
  • Stichwort Eigenmittelersatzdarlehen, ist ein 1% Kredit bei gewissen Voraussetzungen.
  • Ok ich werde ihr das mal so weitergeben. Danke euch!

    Habt ihr vielleicht auch noch Tipps dazu:
    bezüglich Alimente und Besuchsrecht würden sie sich einig, die Frage ist, kann man das so regeln oder muss es dazu etwas Offizielles geben?

    Macht es Sinn die Scheidung bald “durchzuziehen“ oder könnten sie vielleicht auch erst eine Weile getrennt leben? Möglicherweise hat ihre Beziehung zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Chance?
  • Ich würde das übers Jugendamt regeln. Zumindest die Alimente, nicht weil sie gehässig sein soll. Sondern falls es sich ändert und sie sich plötzlich gar nicht mehr verstehen oder er doch nicht regelmäßig zahlt , hat sie zumindest das Geld für das Kind geregelt und immer einen Ansprechpartner.

    Man kann sich immer natürlich auch so einigen. Aber vielleicht sollte sie sich trotzdem ans Jg wenden, die haben oft sehr gute Tipps auch bezüglich Beihilfen.
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