Erneute Schwangerschaft während arbeitsrechtlicher Karenz

LaLumiereLaLumiere

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bearbeitet 13. 09. 2019, 10:00 in Schwangerschaft
Hallo Leute, ich habe einige Fragen.

2019 bin ich mit dem eaKBG Modell zuhause. 2020 bleibe ich auch zuhause, natürlich ohne Bezüge, und muss mich dann ja mit meinem Partner mitversichert lassen.

Gesetz dem Fall, ich werde 2020 wieder schwanger:

1) Wie ist es arbeitsrechtlich? Habe mit meiner Firma 2 Jahre Karenz ausgemacht. Wenn ich also 2020 wieder schwanger werde, hüpfe ich dann einfach von einer Karenz in die nächste und gelten dieselben Regeln wie auch jetzt in der ersten Karenz (Kündigungsschutz etc.)?

2) Wie ist mein offizieller Status während der zweiten Schwangerschaft? Bin ich ganz normal in der ersten Karenz bis 8 Wochen vor ET? Wie ist mein Status in der Mutterschutzzeit?

3) Bekomme ich dann überhaupt Wochengeld, wenn ich noch ohne Bezüge in arbeitsrechtlicher Karenz bin?

4) Bleibe ich die ganze Zeit der zweiten SS mit meinem Partner mitversichert? Wie sieht es in der Mutterschutzzeit mit Versicherung aus?

5) Bin ich nach der zweiten Geburt wieder ganz normal bei meiner KK versichert? Weil dann bin ich ja wieder offiziell zwei Jahre in der pauschalen KBG Karenz.

Fragen über Fragen. Hoffentlich kennt sich wer aus :) danke!!!


Kommentare

  • 1) ja genau, du gehst dann von der Karenz in den Mutterschutz. Außer es würde sich nicht ausgehen, dass der Mutterschutz noch in der arbeitsrechtlichen Karenz beginnt. Dann müsstet du dir mit deinem Dienstgeber ausmachen, wie ihr den Zeitraum überbrücken könnt.

    2) du bist in Karenz und 8 Wochen vor ET beginnt der Mutterschutz. Wie beim ersten Kind.

    3)Nein leider bekommst du kein Wochegeld.

    4) ja du bleibst beim Partner mitversichert bis du dann wieder KBG beziehst.

    5) ja genau.

    🙂 Hatte fast genau diese Konstellation. Nur dass ich nach der 1. Karenz 2 1/2 Monate im Sonderurlaub bis zum neuen Mutterschutz war.

    Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
  • Suuuuper, vielen vielen Dank! Genauso habe ich es mir auch vorgestellt :) Wochengeld is natürlich schade, dass ich da nix bekomm, aber gibt Schlimmeres :)
  • ohmyohmy

    2,351

    bearbeitet 13. 09. 2019, 13:06
    @LaLumiere wenn sich das ende des kbg für kind 1 und mutterschutz für kind 2 überschneiden kriegst du wohl wochengeld in höhe des aktuellen kbg.
    zb dein kbg-bezug geht bis 3.5.2020
    wenn der neue mutterschutz vor diesem datum beginnen sollte dann kriegst du wochengeld. wenn er danach beginnt dann nicht.
  • Wenn du dich bei deinem Mann mitversichern lässt und er bei einer anderen KK versichert ist, zB SVA dann wäre auch die SVA für den nächsten Antrag auf KBG zuständig.
    Wenn es normale gebietskrankenkasse ist, dann wirds wohl egal sein da es ab 1.1. sowieso die ÖGK ist.
  • Vielen Dank für die Infos :)
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