Karenz kürzen

Hallo!

Gibts hier jemanden der seine Karenzzeit verkürzt hat? Wenn ja, was muss man tun bzw. beachten?
Habe überlegt zum Kinderbetreuungsgeld etwas dazu zu verdienen, aber mein Einkommen übersteigt die Grenze - Fazit man muss Steuern zurückzahlen.
Wie beendet man die Karenzzeit vorzeitig? Und wird das Kinderbetreuungsgeld dann auf einmal ausbezahlt? (Dieses würde noch 8 Monate überwiesen werden).

Danke & LG

Kommentare

  • Ich würde da bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen, die können dir das am besten beantworten! :)
  • @Alexa_01 glaub du vermischt da die Begriffe. Karenz und KBG Bezug sind nicht das gleiche. Die KBG Dauer darfst du einmal ändern wenn du das KBG Konto hast. (bei der GKK, gibt aber Fristen die einzuhalten sind). Die Karenz ist das was du beim Arbeitgeber vereinbart hast und die darfst du nur kürzen wenn der AG zustimmt.
  • Das weiss ich schon, dass es zwei verschiedene Paar Schuhe sind.
    Zum KBG kann man um die 440,- dazuverdienen, ist man drüber zahlt man zurück. Ich wär definitiv drüber und überleg ob ich eben die Karenz komplett kürz und quasi wieder normal arbeiten gehe.

    Beim Arbeitgeber kann man während der Karenz kündigen, er selber nicht da man sich im Kündigungsschutz befindet und man nach der Karenz für 3 Monate wieder im Betrieb für einen gleichwertigen Job eingestellt werden muss.
  • @Alexa_01 hast du das einkommensabhängige? Da weiß ich nämlich nicht ob man kürzen kann. Beim Konto darf man mehr dazuverdienen.

    Der Kündigungsschutz nach der Karenz ist übrigens nur 1 Monat.
  • Nein, habs pauschaliert. Lt. Info der AK muss man für 3 Monate mind 20 Std für einen gleichwertigen Job eingestellt werden 🤷🏽‍♀️

    Restliche Infos hab ich schon - danke trotzdem! 🙋🏽‍♀️
  • @Alexa_01 das pauschalierte gibt es schon über 2 Jahre nimma beim Konto falls du das meinst ist die Zuverdienstgrenze aber viel höher als 400 euro! Glaub fast 1000.
    Also das mit 3 Monaten und 20h kommt mir ganz komisch vor. Einstellen müssen sie dich wie dein alter Vertrag war, außer du nimmst Elternteilzeit.
  • bearbeitet 1. 10. 2019, 18:53
    Beim KBG Konto liegt die Zuverdienstgrenze NICHT bei 440€! Sondern 16.200€ Lohnsteuerbemessungsgrundlage pro Jahr - das sind je nach Lohnsteuer ca 900 bis 1000€ netto im Monat). Kann man sich ganz einfach im Zuverdienstrechner ausrechnen ob man drüber ist oder nicht.

    Das KBG kannst du einmalig kürzen. Der Antrag muss mind 91 Tage vor dem jeweiligen Ende der alten UND neuen Variante gestellt werden. Somit bekommst du natürlich auch nicht alles auf einmal ausbezahlt sondern weiter monatlich mit deinem neuen Tagsatz.
    delphia680
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