Hallo ihr Lieben,
ich versuche meine Situation kurz zu erklären.
Die Karenz für Kind 1 wäre im April 2020 zu Ende. Aktuell bin ich wieder schwanger, Geburtstermin Ende März.
Das heißt, meine aktuelle Karenz endet Ende Jänner, mit Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 - oder?
Habe ich dann 8 Wochen lang kein Einkommen?
So weit ich mich erinnere, habe ich nach der Geburt von Kind 1 automatisch Fbh inkl. Schreiben vom Finanzamt bekommen, für das Kbg musste ich die Geburt an die GKK melden und dann online den Antrag stellen. Wird das jetzt wieder gleich ablaufen?
Tut mir leid für die blöden Fragen.. Am besten wäre sicher einfach anrufen, ich weiß 😬
Kommentare
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Wenn du zum Beginn des Mutterschutz noch KBG beziehst bekommst du ab dem Mutterschutz Wochengeld in der Höhe des KBG.
Normalerweise ist es das günstigste die Dauer zu ändern auf den Tag vom neuen Mutterschutz. Dann verfallen dir keine Tage. Einmalig darf man ja die Dauer ändern.
Aber erkundige dich da zur Sicherheit noch bei AK/GKK.
Und ja ab Geburt kannst du wieder neu KBG beantragen.
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Vielen Dank für deine Antwort! 😊