Die Zeit nach der Karenz...

GnuggiGnuggi

90

bearbeitet 2. 02. 2013, 22:53 in Karenz & Rechtliches
Hallo, ich denk grad wieder mal ein bisschen nach wie es weiter geht nach meiner Karenz.

Angenommen, ich mach eine beidseitige Kündigung mit meiner alten Firma, krieg ich dann Arbeitslosengeld bis ich eine Arbeit finde die sich mit meinen Kinder vereinbaren lässt? Oder bin ich dann gesperrt? Und wann muss ich mich in der Firma melden? Meine Karenzzeit endet mitte Juli und der Kindergarten beginnt ja erst im September. Weiss das vielleicht wer? So viele Fragen...

Danke im Vorraus! lg

Kommentare

  • warum möchtest du denn nicht zum alten Dienstgeber zurück?
    hast du denn jetzt während der Karenz keinen Kontakt zu deinem Dienstgeber?

    ich finde es schade, dass man sich die Möglichkeiten von Kündigungsschutz durch zb Elternteilzeit entgehen lässt.

    wenn du wirklich eine einvernehmliche Lösung anstrebst informier dich mal hier:
    http://www.ams.at/sfa/14254.html
  • Hast du schon über elternteilzeit nachgedacht? Wenn du drei jahre im unternehmen bist(karenzzeit zählt auch dazu) und im unternehmen mehr als 21 mitarbeiter sind, hast du du anspruch darauf. Du kannst die arbeitszeiten selbst bestimmen bis zum 4.geb vom kind und hast in dieser zeit auch kündigungsschutz. Musst aber drei monate vorher der firma mitteilen am besten schriftlich. Wäre einfacher mit der kinderbetreuung zu vereinbaren, weil in einer neuen firma geht das nicht.
    Oder willst du auf keinen fall zurück in die firma? Wie das mit arbeitslosengeld ist, weiß ich leider nicht. Da gibts hier aber sicher welche, die das wissen.
  • Ich war dort Lehrling. Dort arbeiten war zum Schluss die Hölle für mich :(
    Jeden morgen hab ich mir gedacht, nein bitte ned scho wieda! Und wie die feinen leichte erfahren haben dass ich schwanger bin wurde es noch schlimmer! :( Mindestens 10 liter kübeln schleppen, im Kühlerarbeiten OHNE Jacke!! Die durfte ich mir nicht holen usw. Heute bin ich Älter und ich würds mir nicht mehr gefallen lassen. Aber ich will mit den Menschen nicht zusammen arbeiten. Ausserdem würdens mich sowieso, soferns geht, kündigen! lg
    Eve
  • Wenn man einvernehmlich kündigt hast du zwar Anspruch auf Arbeitslosengeld, aber du musst eine Kinderbetreuung haben, da du auch vermittelbar sein musst. Am besten bei der AK fragen!
  • mama_201304 schrieb:
    Hast du schon über elternteilzeit nachgedacht? Wenn du drei jahre im unternehmen bist(karenzzeit zählt auch dazu) und im unternehmen mehr als 21 mitarbeiter sind, hast du du anspruch darauf. Du kannst die arbeitszeiten selbst bestimmen bis zum 4.geb vom kind und hast in dieser zeit auch kündigungsschutz. Musst aber drei monate vorher der firma mitteilen am besten schriftlich. Wäre einfacher mit der kinderbetreuung zu vereinbaren, weil in einer neuen firma geht das nicht.
    Oder willst du auf keinen fall zurück in die firma? Wie das mit arbeitslosengeld ist, weiß ich leider nicht. Da gibts hier aber sicher welche, die das wissen.

    Wirklich? Ich hab am 1.9.2006 dort angefangen aber als Lehrling. Also wenn das gehen würde, wärs super weil dann könntens mir nicht mehr an und ich würd quasi am längeren Hebel sitzen. Versteh ich das richtig? lg


  • Ja das stimmt - frag aber lieber bei der AK nach (weiß nicht ob es bei Lehrlingen anderes ist)
  • Danke Morgana!
  • Bei lehrlingen bin ich mir nicht ganz sicher, frag einfach nach, wie morgana sagte :) aber ist auf jeden fall ein riesen vorteil!
  • Danke Mama_201304 :)
  • werde mich selbstständig machen :) mich interessierts nid un a firma gehn schon gar nicht in mei alte -.-
  • @gnuggi ja wenns mehr als 20 dienstnehmer gibt dann müsste das bei dir gehn .... Aber wenn du nicht in die Firma zurückmöchtest macht das natürlich wenig Sinn.
    Aber ich würde dir generell mal einen Termin mit deinem dienstgeber empfehlen.
    Ruf an und mach dir was aus bzw überleg dir wie du arbeiten möchtest und dann schau ob du dich mit ihm einigen kannst bzw ilob du dir das noch vorstellen kannst ... In 2 Jahren verändert sich ja einiges!
  • Hallo ich wollt fragen wie das genau mit der Elternteilzeit ist!geht das dass ich 2Jahre karenz geh dann noch ein halbes Jahr unbezahlt Urlaub nehme und danach in Elternteilzeit gehe?
    ich hoffe ihr wisst was ich meine und könnt mir weiter helfen!

    LG
  • @1und1macht4 ... das kommt drauf an ;-)
    erstens - wie lang bist du schon bei deiner Firma
    zweitens - wie groß is die Firma

    wenn du mehr als 3 jahre dort warst (inkl. Karenz) und mehr als 20 Dienstnehmer beschäftigt sind dann steht dir elternteilzeit jederzeit zu, du musst nur rechtzeitig (3 Monate vor beginn) deinen Arbeitgeber darüber informieren
  • @claudsch1980 ja die Kriterien Treffen alle zu!
    hab heute einen Termin zur karenzVereinbarung zu machen!
    was ergeben sich für Vorteile bei der Elternteilzeit?
    und kann ich darauf bestehen dass mein RestUrlaub nach der SchutzFrist aufgebraucht wird und ich erst danach in karenz gehe?

    danke schon mal :)
  • @1und1macht4 die Vorteile sind für dich ganz einfach erklärt, du hast während der Elternteilzeit Kündigungsschutz bis zum 4. vollendeten Lebensjahr und dann zumindest noch Motivkündigungsschutz bis zum 7.
    du kannst die Elternteilzeit einmal abändern, also die Stunden und/oder die Arbeitszeit an neue Gegebenheiten anpassen
    und du kannst nach Ablauf der Elternteilzeit zu dem Stundenausmaß zurückkehren was du vor Beginn hattest

    habt ihr einen Betriebsrat? dann würd ich das eventuell auch mit dem abklären, denn nicht jede Firma is super glücklich über die Elternteilzeit ;-)

    Auf Urlaubsverbrauch kann man leider nicht einseitig bestehen, das ist immer eine beidseitige Ausmachungssache.
    Du kannst den Vorschlag aber natürlich vorbringen und schauen ob dein Chef nen Gegenvorschlag macht.

    ich zb werds anders lösen, da ich nur ein Jahr in Karenz gehe heb ich mir meine Urlaubstage für danach auf und bin somit um gut ein Monat länger daheim obwohl ich dann schon Gehalt von der Firma bekomm und im Urlaub geb ich dann den Elternteilzeit Antrag ab und bin somit Kündigungsgeschützt :-)
  • ich danke Dir recht herzlich!ja BetriebsRat haben wir ansich schon ich werd heut der Chefin mal meinen Plan vorstellen und schauen was sie sagt!

    LG
  • @1und1macht4 alles gute dafür!!! und falls du noch fragen hast meld dich einfach ... aber betriebsrat ist auf jeden fall auch eine gute anlaufstelle :-)
  • Hätte ne Frage:

    Diese Elternzeit-geht das nur, wenn man davor bestimmte Zeit in einer Firma mit bestimmter Anzahl an Mitarbeiter gearbeitet hat, oder geht das auch in meinem Fall? Ich war davor Arbeitslos und da davor Saisonarbeiterin -somit nie länger als 6 Monate bei einem Arbeitsgeber.
  • Achja.. bin Alleinerziehend.
    Und meine Karen endet nach 15Monaten.
  • Da würd ich bei der AK anrufen. Als normale angestellte musst du drei jahre in der firma sein (da zählen mutterschutz und karenzzeit dazu) und 21 beschäftigte oder mehr muss es geben. Aber ich glaub das geht bei saisonarbeit nicht, deswegen würd ich lieber nachfragen.
  • @jmarionl na das geht nur wenn man 3 Jahre durchgehend beim gleichen Arbeitgeber war und dort mehr als 20 Dienstnehmer beschäftigt sind.

    ansonsten kannst du aber natürlich jederzeit "Elternteilzeit" mit dem Arbeitgeber vereinbaren, hast aber keinen Rechtsanspruch drauf sondern musst auf entgegenkommen deines Arbeitgebers hoffen.
  • Ich musste meine Arbeit ja aufgeben.
    Und war dann Arbeitslos.... so a schas... also i muss so u anders wieder arbeiten gehen und das wahrscheinlich Vollzeit..
    Auch toll.. macht mich schon etwas traurig...
  • Es gibt ja auch nette arbeitgeber, vl kommen sie dir mit den arbeitszeiten bisschen entgegen. :)
  • Ja schon, aber wenn ich weniger arbeite, dann bekomm ich weniger Geld und das ist auch nicht gut*gG*

    Ich arbeite sehr, sehr gerne.. wirklich!! Und ich bin auch bereit wieder Voll zu arbeiten, aber NICHT, wenn der Kleine noch so klein ist!!*heul*

    Mensch....zum verzweifeln...
  • naja das Teilzeit arbeiten in elternzeit hat ja ebenfalls einkommenseinbußen mit sich, der einzige Vorteil dort wäre der Kündigungsschutz
    aber verdienen tust ja auch nur für das was du arbeitest, is überall so :-)
  • hä? Kapier ich jetzt nicht...
    Teilzeit in der Elternzeit?
    Ich bekomm ja keine Elternzeit... Nach der Karenz ist Schluss und dann bekomm ich nix mehr... hä?
  • na das mein ich eh :-)
    du schreibst wenn du weniger arbeitest bekommst du weniger Geld, und da meinte ich das geht uns allen so die wir nach der Geburt des kindes statt Vollzeit nur noch Teilzeit arbeiten können (egal ob in elternteilzeit oder normale Teilzeit)
  • Ja aber wenn ich Elternzeit bin und daher nur Teilzeit oder Geringfügig arbeiten gehen muss, dann bin ich aber mehr mit meinem Kind zusammen....
  • JMarionL schrieb:
    Ja aber wenn ich Elternzeit bin und daher nur Teilzeit oder Geringfügig arbeiten gehen muss, dann bin ich aber mehr mit meinem Kind zusammen....

    Wie meinst du das? Elternteilzeit heißt quasi übersetzt, dass dir der DG eine Teilzeitstelle anbieten muss, mit Kündigungsschutz - unter gewissen Voraussetzungen...

    Aber das heißt nicht: du machst Teilzeit und bekommst Vollzeit bezahlt....
  • genau, bei jeder Teilzeit arbeit (egal ob in elternteilzeit oder normale Teilzeit) hast mehr zeit für die Familie, dafür weniger Geld
    oder du gehst Vollzeit arbeiten - mehr Geld, weniger Freizeit

    muss man sich aussuchen, was für einen selbst die bessere lösung is
  • Jetzt blick ich nicht mehr durch...

    Elternzeit wurde mir mal so beschrieben:

    Karenz ist zu Ende, dann kann man in Elternzeit gehen und das ist sowas wie eine Karenzverlängerung, wo es mir erlaubt ist, bis zu Kindergarten zu Hause zu bleiben, ohne dass ich arbeiten gehen muss. Das Geld würde zwar einbisschen weniger werden,

    Sowas wie beim AMS:
    Zuerst bekommst Arbeitslose und nach 6 Monaten bekommt man Notstandhilfe..

    Ich komm nicht mehr mit*gg*

  • Nein elternteilzeit ist teilzeitarbeit mit kündigungsschutz bis zum 4. Geb deines kindes und du darfst die arbeitszeit selbst bestimmen bis dein kind 7 wird. Je nachdem wieviele stunden du dann arbeiten willst, dementsprechend ist dein gehalt.
  • @jmarionl nööööö das gibt's nicht!! wer hat dir sowas gesagt??
    tut mir leid ... da hat @Mama_201304 leider vollkommen recht :-)
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 31. 05. 2013, 21:36
    Nein, sicher nicht in Österreich - für die Allgemeinheit. Vielleicht bei Bund, Land und Gemeinden als Sonderbestimmung?...

    Der Dienstgeber darf dir halt bei Elternteilzeit nicht den "Weisel" geben, sondern muss dir mit den Dienstzeiten entgegen kommen...

    JMarionL schrieb:
    Jetzt blick ich nicht mehr durch...

    Elternzeit wurde mir mal so beschrieben:

    Karenz ist zu Ende, dann kann man in Elternzeit gehen und das ist sowas wie eine Karenzverlängerung, wo es mir erlaubt ist, bis zu Kindergarten zu Hause zu bleiben, ohne dass ich arbeiten gehen muss. Das Geld würde zwar einbisschen weniger werden,

    Sowas wie beim AMS:
    Zuerst bekommst Arbeitslose und nach 6 Monaten bekommt man Notstandhilfe..

    Ich komm nicht mehr mit*gg*

  • Oh Mann- bin ja froh, dass ich alles hinterfrage.....
    Den Sinn der Elternzeit kapier ichtrotzdem nicht, aber egal- für mich ist es anscheinend eh nix;-)

    Danke für die Aufklärung!;-)
  • Aber schön wars ja so ne karenzverlängerung :D

    naja uch seh den sinn darin, dass ich dann nimma bis 9 arbeite und schon früher heim kann :)
  • Der sinn is einfach :-) es ist ja schwer mit Kind arbeit zu finden so hast du wenigstens was ;-) noch dazu die arbeitszeit wie es für dich passt...das ist doch gut
  • Sinn der Elternteilzeit mit Kündigungsschutz:
    überall sind Mamas mit Kleinkindern nicht gern gesehen.... Brauchen vielleicht Pflegefreistellung, können nicht so flexibel arbeiten,........ Etc..... Vielleicht kommen da manche auf die Idee, dass man doch einen "Austausch" vornehmen sollte.... - um das zu verhindern..


    JMarionL schrieb:
    Oh Mann- bin ja froh, dass ich alles hinterfrage.....
    Den Sinn der Elternzeit kapier ichtrotzdem nicht, aber egal- für mich ist es anscheinend eh nix;-)

    Danke für die Aufklärung!;-)

  • Achja.. stimmt...
    Wie mach ich dass dann, wenn ich wieder arbeiten gehen muss?
    Vorstellen und nen Antrag beim Dienstgeber vorlegen bz Elternzeit? Wird sich wohl auch nicht spielen, oder?
    :-)
  • Kein Antrag.. Du hast ja eh keinen Anspruch auf Elternteilzeit.

    Überlegen, wieviele Stunden möglich sind und sich für diese Anzahl bewerben...


    JMarionL schrieb:
    Achja.. stimmt...
    Wie mach ich dass dann, wenn ich wieder arbeiten gehen muss?
    Vorstellen und nen Antrag beim Dienstgeber vorlegen bz Elternzeit? Wird sich wohl auch nicht spielen, oder?
    :-)

  • Die Elternteilzeit kannst ja nur bei deinen alten DG nutzen und der kennt dich ja schon :-)
  • Ich hab ETZ in Anspruch genommen und bin froh, dass es sowas gibt - obwohl sie bei uns in der Firma nicht begeistert waren (bin auch die Einzige die ETZ hat)...
  • Aber in meine vorige Arbeit kann ich nicht zurück.
    1. wohn ich nicht mehr dort
    2. wäre es Nachtarbeit
    3. gibs diese Diskothek nicht mehr:-)
  • Du hättest auch gar kein Recht auf Elternteilzeit da du nicht 3 Jahre im Unternehmen warst (auch mit karenz mitgerechnet) !!!und die Firma musste mehr als 20 Leute angestellt haben, da du ja vor der karenz arbeitslos warst hast du nirgends Anspruch auf Elternteilzeit!!!

    Du kannst dich nur bei Einer Firma normal bewerben...ob Teilzeit oder Vollzeit musst du entscheiden!!!
  • Stimmt- das hab ich vergessen;-)
    Also nix für mich;-)
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