Alleinerziehende - Obsorgeverfahren, Kontaktrecht

Liebe alle,

mir wurde hier bereits sehr oft immer höflich und freundlich weiter geholfen.

Mich interessiert nun ein Thema, von dem so manch alleinerziehende Mutter (oder auch Vater) betroffen ist: Gerichtsstreitigkeiten in Sachen gemeinsame Obsorge / Kontaktrecht.

Zu unserem Fall: (Baby 6 Monate alt)
Mein Ex hat leider eine psychische (bipolare) Persönlichkeitsstörung. Die Geschichte dazu ist lang und viele Details haben sich auch erst seit kurzem herausgestellt, Fakt: Er wurde mir und dem Baby gegenüber handgreiflich, aggressiv und jeder, der weiß, wie ein bipolar betroffener sich so verhält, kann sich ungefähr die Hölle vorstellen, die das für ein Familienleben bedeutet.
Er ist bereits seit Jahren in Psychotherapie / psychiatrischer Behandlung, sowohl bei Wahlärzten als auch auf Kasse. Ich habe auch einmal ein Medikament gegen bipolare Störungen gefunden. Er selbst streitet das aber vor Gericht selbstverständlich alles ab, das wäre alles nur bisschen Gesprächstherapie um beruflichen Stress abzubauen, bla bla. Und das Gericht greift NICHT auf seine Krankengeschichte zu sondern hat einen Sachverständigen beauftragt, mit meinem Ex zu reden / ein Gutachten zu erstellen.
Na no na ned, der Kerl ist ja nicht dumm - hat dort natürlich ein vorzügliches Bild von sich abgegeben, vom liebevollsten, herzlichsten Vater der Welt. Typisch bei bipolaren Störungen sind halt diese 2 Extremen: Zum einen, JA, er kann herzlich sein. Extrem herzlich. Aber er kann auch der Tyrann sein, der das Kind nachts anschreit und ihm das Flascherl in den Mund drückt, damit es "endlich aufhört zu weinen". Er kann auch der Tyrann sein, der auf mich samt Baby am Arm beim Stillen zustürmt, ankreischt bis das Baby weint und mich samt Baby gegen die Wand knallt.
Lange Rede kurzer Sinn: Vor Gericht: Aussage gegen Aussage, ich werde als böse Mutter dargestellt, die beleidigt ist, dass er Schluß gemacht hat (wir Frauen sind manchmal so blöd, und sind viel zu lang mit gewalttätigen Menschen zusammen... viel hat sich erst im Nachhinein herausgestellt bzw. ich wollte ihn immer mit seiner psychischen Erkrankung unterstützen - wenn einer Krebs hat, lass ich mich ja auch nicht gleich scheiden, aber JA, hier geht es um wichtigere Dinge: UNSER BABY.)
Ich konnte zum Glück Anrufe bei der Polizei nachweisen, wo ich damals schon in Eskalationssitationen seine Aggressionen gemeldet habe.

Meine Anwälte sagen nun aber: Es ist extrem wahrscheinlich, dass er die gemeinsame Obsorge bekommt und das Kind 2-3x pro Woche sehen darf. Ich habe entgegnet: 1x die Woche darf er sie IN MEINER ANWESENHEIT besuchen. Aber offenbar ist die Judikatur mittlerweile sehr PRO VATER.

2-3x pro Woche unter dem Aspekt, dass meine Schwiegereltern auch Schin gedroht haben (mündlich, keine Beweise natürlich hinterlassen), dass wenn sie meine Tochter mal bekommen, geben sie sie nicht mehr zurück und sagen der Polizei, ich würde sie vernachlässigen usw. Dh ich muss dann auf Rückgabe klagen - bis dahin könnts mich aber einweisen, wenn man mir mein BABY wegnimmt.

Jugendamt an sich versteht mich und ist auf meiner Seite, ABER das Gericht entscheidet nun mal.

Aus diesem Grund frage ich in die Runde, und ihr könnt mich gerne per PN kontaktieren: WER hat sich bereits bei so einem Urteil quer gestellt und was ist passiert? Geldstrafen kann ich als alleinerziehende nicht zahlen, durch den Wohnungsumzug bin ich jetzt sogar verschuldet. Beugehaft? Was kann passieren? Dass er mit Polizei vor der Tür steht? Was wollens machen, mir das Baby entreißen?

Ich habe sowohl ihm als auch seiner Familie vorgeschlagen, eine Familientherapie und Mediation zu machen, um uns allen als Familie wieder ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und das braucht ZEIT. Wenn solch eine Bereitschaft da wäre, er sich therapeutisch behandeln lässt und seine Aggressionen in den Griff kriegen würde, wer weiß - vielleicht könnt ich ihm dann guten Gewissens, ohne Angst, in 1-2 Jahren mal die Kleine mitgeben. Aber zum AKTUELLEN Zeitpunkt ist das keine Option für mich. Aber laut Anwälten stehen seine Chancen gut, er ist ein unglaublich guter Schauspieler und nachdem er von einem Tag auf den anderen WEG war, hab ich ihm blöderweise 2-3 Tage nach dieser Trennung noch SMS geschrieben, dass ich ihn noch liebe/wieso er uns verlässt usw. Mittlerweile brauchen wir nimmer drüber diskutieren: Ich brauch ihn definitiv nicht zurück, nicht mal mit der Grillzange greif ich diesen Menschen nochmal an :D

Weder er noch seine Familie (die er auch anlügt bezüglich seiner psychischen Probleme, die er übrigens schon viele Jahre BEVOR ich in sein Leben getreten bin, hat) sind bereit, sich mit mir an einen Tisch zu setzen oder diese Mediation / Familientherapie zu absolvieren - was ich extrem schade finde.
Sie beschimpfen mich leider auch aufs Übelste, weil sie meinen, ich würde die Handgreiflichkeiten erfinden (ernsthaft, hier bin ich ja sowieso anonym: die SIND nun mal passiert, mir wärs auch lieber, wenns nicht so wär.) Ich weiß, mein Baby ist noch sehr klein, aber wenn die Mutter jedes Mal aufs übelste beschimpft wird, egal ob sie anwesend oder nicht anwesend wäre, .... das KANN doch bitte schön kein guter Umgang für mein Kind sein.

Über Erfahrungsberichte bin ich sehr dankbar, auf was ich mich einstellen muss, wenn ich mich quer stelle und mein Baby und unser Familienleben beschützen will.

Kommentare

  • Dass du nur das Beste für euer Kind willst, verstehe ich voll und ganz. Und auch, dass du Bauchweh dabei hast, euer Kind zum Vater zu geben.

    Fakt ist aber: Es ist nicht nur dein Kind, sondern auch seins. Und nicht du alleine entscheidest, ob das zum aktuellen Zeitpunkt eine Option ist, sondern beide Eltern. Und wenn diese sich nicht einigen können, entscheidet eben ein Gericht.

    Und wenn nicht wirklich eine extreme Gefährdung für das Kind vorliegt, entscheidet das Gericht normalerweise immer für einen Umgang mit beiden Elternteilen. Und ich kenne es auch so, dass eine Gefährdung normalerweise erst dann als solche betrachtet wird, wenn es wirklich eine extreme Gefährdung ist.

    Ich vermute, dass du nichts tun kannst, um eurem Baby den Umgang mit seinem Vater zu verunmöglichen. Aber du kannst dir selbst eventuell psychotherapeutische Unterstützung holen, die dir durch diese schwere Zeit hilft. Weil wie gesagt, ich glaube dir gern, dass es dir das Herz zerreisst.
  • bearbeitet 23. 01. 2020, 18:25
    Nein, es kommt wirklich zurzeit nicht in Frage. Ich habe bereits Unterstützung, und ich werde nicht abweichen: Ohne mein Beisein werde ich so etwas nicht zulassen.

    Ich brauche hier bitte auch keine Kommentare a la "ich MUSS dies, ich MUSS das." Ich muss als Mutter auf mein Herz hören dürfen und ich werde nicht auf die Situation warten, bis mal etwas wirklich arges passiert und dann heißt es "ich habs eh vermutet, warum hab ich das zugelassen". Für mein Kind tue ich ALLES, und irgendein Beschluss oder Wisch wird mich nicht davon abhalten, auf mein Herz zu hören.

    Dass es auch SEIN Kind ist - erinnert mich an eine Aussage seiner Mutter: Das Kind hat seine Gene und deswegen ist sie mehr oder weniger auch sein Eigentum.
    Wenn ich sowas hör, geh ich hoch!! Sie ist KEIN Eigentum. Es geht hier um ihr Wohlbefinden und das hängt maßgeblich von unserem Familienleben ab, und wenn da 3x die Woche jedes Mal wer Streit, Stress, Tränen verursacht: Dann ist das definitiv nicht zum Wohl meines Babys.

    Man kann mir definitiv nicht vorwerfen, ich würde ihm das Kind komplett verwehren: Dass er sie 1x pro Woche sehen darf, war MEINE Initiative. Dass er bei Kinderarzt, Babyschwimmkurs usw dabei ist, ist MEIN Vorschlag. Dass wir gemeinsam als Eltern und Familie Mediation machen, ist MEIN Entgegenkommen.
    Darauf wird aber nicht eingegangen, seine Worte: "Ich werd dir das Leben zur Hölle machen". Super ist das.

    Ich frage hier lediglich nach Erfahrungsberichten von Müttern, die mit den Konsequenzen Erfahrungen gemacht haben.
  • Lass dich aber am Besten anwaltlich beraten, bevor du dich wegen deinen Gefühlen gegen den Gerichtsbeschluss stellst und dem Vater euer Kind vorenthältst. Nicht, dass es dir hinterher zu deinen Ungunsten ausgelegt wird, der Vater die alleinige Obsorge erhält und du dann zum Umgangselternteil wirst.
    schneehase187Nasty
  • bei solchen antworten will man gar keine erfahrungsberichte teilen. @weißröckchen hat dir eine sachliche antwort gegeben und deine antwort war echt unhöflich
    weißröckchenLisi87angelNasty
  • Das ist lieb von dir, Conny! Aber ich bin mir sicher, dass schneehase nicht so patzig sein wollte, wie es geklungen hat. Dafür, dass sie sich in einem emotionalen Ausnahmezustand befindet, habe ich vollstes Verständnis. Und wenn ich neben mir stehe oder mich in die Ecke gedrängt fühle, kommen auch nicht nur meine Schokoladenseiten zum Vorschein. Wie wahrscheinlich bei jedem. :)
    schneehase187SDL611angel
  • bearbeitet 23. 01. 2020, 18:29
    ConnyRu: WO war meine Antwort unhöflich? Ich teile hier meine Sorgen, Ängste und ja, dass das jetzt nicht mit Bussi-Bussi-Kommentaren einhergeht, wird man ja wohl überleben müssen.

    Erfahrungsberichte sind definitiv sehr herzlich willkommen, danach habe ich ja auch gefragt.
    Hier gehts um mein Baby, da sind Befindlichkeiten wie "unhöfliche Kommentare" absolut nebensächlich, zumal es wirklich - aus ganzem Herzen - nicht unhöflich gemeint ist. Geschrieben liest es sich oft anders, als wenn man unter sich plaudern kann.
  • weißröckchen: Danke Dir so sehr, Du sprichst mir absolut aus der Seele!
    weißröckchen
  • Ich kann dir leider nicht helfen, aber ich schick dir so viel Kraft, denn die wirst du brauchen! Ich persönlich würde mir vermutlich den besten Anwalt nehmen und einen Kleinkredit aufnehmen um diesen bezahlen zu können. Also das war das erste, was mir gerade so eingefallen ist, als ich deinen Beitrag gelesen hab. Ich wünsch dir und deinem Baby alles gute und hoffe, dass ihr nicht lange durch diese Hölle gehen müsst. Fühl dich gedrückt
    schneehase187
  • Ich habe auch keine Erfahrung, aber ich würde mir auch den oder die beste Anwält/in nehmen. Vielleicht kann dich deine Familie finanziell unterstützen?
  • Hast du schon versucht, dass wenn er die kleine bekommt, dann jemand vom Jugendamt dabei ist? Also so wäre er dann nicht mit ihr alleine.
    Und das seine Eltern so reagieren ist verständlich, wenn sie ihn nur von der netten Seite kennen, würde ich auch nicht der Kindsmutter glauben.
    Leider ist es so, wenn's mal vors Gericht geht, dann kann man meist nichts gegen die gemeinsame Obsorge machen. Und wenn du dich so richtig quer stellst - was ich natürlich verstehe, kann es aber passieren das du die Obsorge verlierst.
    Schnappt dir wirklich einen guten Anwalt der genau auf sowas spezialisiert ist
  • Und falls du noch stillst, still solange du kannst, da gibt es nämlich dann eine etwas andere Regelung. ;)
  • Also ich kann dir nur soviel sagen dass du als Mama da wirklich die langen Zügel hast. Mein Partner hat zwei Kinder aus vorherigen Beziehungen (zwei unterschiedliche Frauen) hat beide male die gemeinsame Obsorge und hat bei seinem großen erst seit einem Jahr wieder Kontakt von der Mutter zugelassen bekommen unddas zweite darf er auch nur sehen wie es der Dame halt passt. Also auch da gibt es keine fixen Zeiten weil das will sie nicht und wenn er irgendwas versucht kommt sie mit irgendwelchen Argumenten dass er eine Gefahr ist.. Also wie gesagt die mütter haben da sehr viel mehr Macht. Er war aber bis jetzt noch nicht vor Gericht weil das halt sein letzter Schritt ist. Da erhofft er sich dann mehr aber gegen das Jugendamt hat ein Vater meist keine Chance auch nicht bei gemeinsamer Obsorge
  • Sunha, das ist aber leider wie Äpfel und Birnen zu vergleichen. Im von dir beschriebenen Fall ist es noch nicht vor Gericht gegangen. Natürlich hat die Mutter dann längere Zügel.

    In dem hier beschrieben Fall ist es aber bereits vor Gericht gegangen und es scheint wohl wahrscheinlich zu sein, dass es zu einer gemeinsamen Obsorge + mehrfach wöchentlichem Umgangsrecht kommen wird. In dem Fall wurde oder wird die Länge der Zügel der Mutter schon ordentlich zurechtgestutzt.

    Argumente, dass jemand eine Gefährdung für das Kindeswohl sei, zählen wohl häufig vor Gericht erst dann etwas, wenn es bereits zu einer oder mehreren Verurteilungen wegen einer kindeswohlrelevanten Sache gekommen ist. Selbst wenn bereits ein Verfahren läuft, aber noch kein Urteil gesprochen wurde, wird das oftmals noch nicht als Faktor für eine tatsächliche Kindeswohlgefährdung angesehen. Schuld muss hierzulande erst mal bewiesen werden und bis es soweit ist, gilt derjenige eben als unschuldig.

    Die Tipps von wusal bezüglich spezialisiertem Anwalt und der Überlegung, ob ein begleiteter Umgang mit jemandem vom Jugendamt möglich ist, finde ich gut. Auch das mit der eventuell längeren Stillzeit könnte durchaus ein Faktor sein, der für die Mutterseite ein Plus bringen könnte.
  • Doch die Mutter hat die längeren Zügel, mein Mann war vor Gericht, hat ein wöchentliche Besuchsrecht zugesprochen bekommen. Sie hat Einspruch eingelegt, es wurde Psychologe und einmal im Monat ein begleitete Besuch in einem Besuchscafe festgelegt, sie hat wieder Tekurs eingelegt, das ganze wieder in die Länge gezogen. Fakt ist er hat seine Tochter seit 1 1/2 Jahren nicht mehr gesehen, diesen Do wäre der erste Besuchstermin gewesen uns oh Wundet das Kind ist natürlich krank.
    Wenn eine Mutter nicht will das der Väter das Kind sieht, dann hat er keine Chance.
  • _Anna__Anna_

    987

    bearbeitet 24. 01. 2020, 16:44
    Ich habe in der Familie einen ähnlichen Fall.
    Mutter und Vater getrennt weil er psychisch labil - uneinsichtig - gewalttätig. Kind 2 Jahre alt. Keine polizeilichen Einsätze. Vorab alles über Jugendamt gelaufen und besuchsrecht nur in Begleitung. Der Unterschied hierbei ist das obwohl er seine psychische Erkrankung verleugnet, er nicht auf Kontakt besteht bzw nix einklagt oder zumindest noch nicht.
    Was ich weiß steht das Wohl des Kindes IMMER an erster Stelle und ich kann mir nicht vorstellen das das Jugendamt eine mögliche Kindeswohlgefährdung zulässt durch den Vater.
    Es is ein heikles Thema und Wort gegen Wort. Leider hilft da meistens nur alle Gespräche und Vorfälle von allen Familienmitgliedern dokumentieren am besten noch einen zeugen haben. Kühlen Kopf bewahren (sonst kann der Spieß wenn einem die Emotionen durchgehen auch leicht umgedreht werden). Sich bei den Behörden und bei Gericht kooperativ zeigen und einen Anwalt der wirklich darauf spezialisiert ist engagieren.
    Ich wünsche dir und deinem Kind alles liebe.
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