Karenz Variante 30+6, hat die jemand und kennt sich aus? :)

GnuggiGnuggi

90

bearbeitet 8. 02. 2013, 20:24 in Karenz & Rechtliches
Hallo, hab grad ein bisschen gelesen und bin auf das gestossen, "Achtung! Die Karenz endet spätestens mit dem 2. Geburtstag des Kindes. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, müssen Sie am 2. Geburtstag Ihres Kindes wieder den Dienst antreten, unabhängig davon, dass Sie noch 6 Monate Kinderbetreuungsgeld bekommen. Bitte beachten Sie dabei die Zuverdienstgrenzen! " Mich schockt das grad ein bisschen! Bin ich nun nicht mehr in Karenz? Ich hab mich gar nicht gemeldet beim Dienstgeber! :O Ich dachte eigentlich dass ich bis Juli zuhause bin! Bitte um Hilfe! Lg Gnuggi

Kommentare

  • Was hast du den mit deinem Dienstgeber damals vereinbart? Wenn du länger als 2 Jahre in Karenz gehst muss dich dein Dienstgeber nicht wieder einstellen.
  • mokeymokey

    2,287

    bearbeitet 8. 02. 2013, 20:28
    Hast du mit deinem Dienstgeber etwas bestimmtes vereinbart? Soweit ich weiß kann man Vereinbarungen treffen die von der gesetzlichen Vorgabe abweichen, man braucht halt das schriftliche Einverständnis. Sonst verlierst du womöglich die Absicherung auf deinen Arbeitsplatz.

    Kinderbetreuungsgeld und karenzzeit sind voneinander unabhängig!
  • ruf einfach mal an, ich hab das damals schriftlich mit dem chef festgehalten.
    kann auch länger als 2 jahre sein, wenn der damit einverstanden ist, doch ich glaub rechtlich gesehen besteht der anspruch an sich nur für 2 jahre.
  • ich hab gar nichts schriftlich :( wir haben ned mal geredet. ich wurde nur gefragt ob ich wieder schwanger bin und fertig. ich werd am montag zur ak gehn, wird wohl am besten sein..ich war damals lehrling und als lehrling geh ich nicht mehr zurück.
  • Ist man dann nach den zwei Jahren nicht mehr Krankenversichert? Habe nämlich auch die 30+6! Jetzt kenn ich mich nicht mehr aus !
  • MaunzMaunz

    6,331

    bearbeitet 8. 02. 2013, 20:57
    @nina_ck Das kommt drauf an, was du mit dem Arbeitgeber vereinbart hast!!

    Kinderbetreuungsgeld und Karenz sind zwei Paar Schuhe!!!
  • keine Sorge, solange Du KBG beziehst, bist du krankenversichert - schau mal auf die Seite 1 der Mitteilung des Kinderbetreuungsgelds - unten !!

    und arbeitsrechtliche Karenz - max. bis zum 2. Geburtstag - mit den besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutzregeln... - aber das hat nix mit Krankenversicherung zu tun

    sind zwei verschiedene Dinge - arre Karenz und Kinderbetreuungsgeldbezug
    nina_ck schrieb:
    Ist man dann nach den zwei Jahren nicht mehr Krankenversichert? Habe nämlich auch die 30+6! Jetzt kenn ich mich nicht mehr aus !

  • kann schon sein, dass du nicht mehr in arbeitsrechtl Karenz bist - und daher all die Vorteile weg sind (Rückkehrmöglichkeit - keine Pflicht, dass der AG dich wieder aufnimmt etc.) - dh. dein Kind ist im Jänner 2. geworden?

    aber Kinderbetreuungsgeld ist ja unabhängig davon...
    Gnuggi schrieb:
    Hallo, hab grad ein bisschen gelesen und bin auf das gestossen, "Achtung! Die Karenz endet spätestens mit dem 2. Geburtstag des Kindes. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, müssen Sie am 2. Geburtstag Ihres Kindes wieder den Dienst antreten, unabhängig davon, dass Sie noch 6 Monate Kinderbetreuungsgeld bekommen. Bitte beachten Sie dabei die Zuverdienstgrenzen! " Mich schockt das grad ein bisschen! Bin ich nun nicht mehr in Karenz? Ich hab mich gar nicht gemeldet beim Dienstgeber! :O Ich dachte eigentlich dass ich bis Juli zuhause bin! Bitte um Hilfe! Lg Gnuggi

  • Mein Arbeitgeber redet nicht mehr mit mir ! Weil er sauer ist das ich ein Kind bekommen hab ! Er meinte zu mir ich soll es abtreiben weil dann bin ich nicht weg! Also wird meine Kündigung nach dem Kündigungsschutz einflattern!
  • carry schrieb:
    kann schon sein, dass du nicht mehr in arbeitsrechtl Karenz bist - und daher all die Vorteile weg sind (Rückkehrmöglichkeit - keine Pflicht, dass der AG dich wieder aufnimmt etc.) - dh. dein Kind ist im Jänner 2. geworden?

    aber Kinderbetreuungsgeld ist ja unabhängig davon...


    ja genau, ich nehm mir schon länger vor zur ak zu gehen weils bei mir auch vorher troubels gab...aber weil leider immer was dazwischen kommt les ich sehr viel und nun ist mir das untergekommen...
  • @nina_ck du als arbeitnehmer kannst grundsätzlich jederzeit kündigen, musst nicht auf kündigungsschutz rücksicht nehmen ... nur aufpassen, bei einseitigen kündigungen musst du dich an die Fristen halten
  • @nina_ck das find ich ja eine bodenlose Frechheit von deinem Arbeitgeber!
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