Hallo, hab grad ein bisschen gelesen und bin auf das gestossen, "Achtung! Die Karenz endet spätestens mit dem 2. Geburtstag des Kindes. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, müssen Sie am 2. Geburtstag Ihres Kindes wieder den Dienst antreten, unabhängig davon, dass Sie noch 6 Monate Kinderbetreuungsgeld bekommen. Bitte beachten Sie dabei die Zuverdienstgrenzen! " Mich schockt das grad ein bisschen! Bin ich nun nicht mehr in Karenz? Ich hab mich gar nicht gemeldet beim Dienstgeber! :O Ich dachte eigentlich dass ich bis Juli zuhause bin! Bitte um Hilfe! Lg Gnuggi
Kommentare
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Kinderbetreuungsgeld und karenzzeit sind voneinander unabhängig!
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kann auch länger als 2 jahre sein, wenn der damit einverstanden ist, doch ich glaub rechtlich gesehen besteht der anspruch an sich nur für 2 jahre.
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Kinderbetreuungsgeld und Karenz sind zwei Paar Schuhe!!!
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und arbeitsrechtliche Karenz - max. bis zum 2. Geburtstag - mit den besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutzregeln... - aber das hat nix mit Krankenversicherung zu tun
sind zwei verschiedene Dinge - arre Karenz und Kinderbetreuungsgeldbezug
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aber Kinderbetreuungsgeld ist ja unabhängig davon...
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